Beiträge von tehall

    Hallo Herr Carsi, hallo Forumsmitglieder,

    zwischenzeitlich kam es zu folgender Einigung im obigen Fall:
    HD: N49.2 Entzündliche Krankheiten des Skrotum
    Prozedur: 5-612.1 Exzision und Destruktion von erkranktem
    Skrotumgewebe, partielle Resektion
    DRG: M04C.

    Das DIMDI hat die Anwendung eines Kodes aus dem Haut-Kapitel empfohlen.
    Hier die Stellungnahme vom DIMDI:

    \"Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Da es sich bei einer Epidermoidzyste um eine Erkrankung an Haut und Unterhaut handelt, ist die Entfernung dem entsprechend eine Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut. Es sollte also ein Kode aus dem Bereich 5-89...5-92 Operationen an Haut und Unterhaut für den von Ihnen beschriebenen Fall verwendet werden.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.\"

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    Hallo Herr Dr. Wagner, hallo Carsi,

    vielen Dank für Ihre Stellungnahmen.

    Herr Wagner, würde man Ihrer Argumentation folgen (Entzündung im Bereich der Hodenhaut => Kode 5-61... Operationen an Skrotum und Tunica vaginalis testis), dann wären die Prozeduren für Operationen an der Haut, speziell für solche Körperteile, wo es Organkapitel gibt, eigentlich überflüssig.

    Falls eine nichtentzündlichen Epidermiszyste (L72.0) im Gesicht (häufigste Lokalisation von Epidermiszysten) vorliegen würde, gäbe es im Kapitel Operationen an Mundhöhle und Gesicht (5-23.. 5-28) keinen entsprechenden Kode zur Excision der Zyste. D.h. man müßte hier auf jeden Fall einen Hautkode verwenden (5-89..).
    Warum sollte man anders verfahren, wenn die Zyste am Skrotum lokalisiert ist? Der operative Aufwand ist meines Erachtens ähnlich, egal ob die Enukleation im Gesicht oder am Skrotum stattfindet.

    Danke für den Hinweis auf Kode 5-893!!!

    Lt. Zusammenfassung des Histologiebefund handelt es sich um eine rupturierte Epidermoidcyste (d.h. keinen Abszeß) mit phlegmonöser und abszedierender Entzündung in der Nachbarschaft, d.h. die Zyste steht im Vorgergrund.

    Aus urologischer Sicht finde ich die Argumentation mit der Prozedur 5-61.. Operationen an Skrotum und Tunica vaginalis testis nachvollziehbar.
    Aus dermatologischer Sicht finde ich die Argumentation mit der Prozedur 5-89... Operationen an Haut und Unterhaut auch ergänzend unter Einbezug obiger Argumente logischer und richtiger.

    Hallo Herr Carsi,

    danke für Ihre Antwort.

    Für mich stellt sich die Frage, was als spezifischer anzusehen ist:
    die Lokalisation in Bezug auf den Körperteil, d.h. hier im Fall wäre das das Skrotum oder die Kausalität d.h. die Epidermiszyste, die von der Entstehung her der Haut zuzuordnen ist????

    Auslöser der Erkrankung war ja eine Entzündung der Epidermiszyste und nicht eine Entzündung des Skrotums.

    Epidermiszysten kommen an verschiedenen Lokalisationen vor, vor allem im Gesicht, Rumpf, selten am Skrotum und sind von der Entstehung eindeutig der Haut zuzuordnen. Es handelt sich um Retentionszysten des Follikelinfundibulums mit Horn- und Talgretention sowie epidermaler Verhornung der Zystenwand.
    Typisch für Epidermiszysten ist, dass sie sich immer wieder entzünden können und dann mit der Umgebung verbacken. Bei nicht kompletter Entfernung des Zystensackes rezidivieren diese Zysten häufig. Auch durch unsachgemäße mechanische Bearbeitung (z.B. fehlerhaftes Exprimieren) kann es zu Entzündungen kommen.

    Müßte damit dann nicht L72.0 Epidermiszyste als HD gelten und eine Prozedur aus dem Kapitel Haut verwendet werden?

    Danke für Ihre Meinungen.

    Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Meines Erachtens spricht die primäre Wundversorgung, der Sonographiebefund (RF in der Skrotalhaut) und der Verlauf gegen einen Abszess.

    3 Tage präoperativ wurde ambulant eine Sonographie des Hodens durchgeführt:
    \"In der Skrotalhaut zeigt sich eine Raumforderung, umgeben von einer relativ kräftig wirkenden Kapsel, es zeigt sich eine fast echofreie Zone, Gesamtdurchmesser ca. 3 cm, Tiefenausdehnung ca. 2 cm, darunter Fettgewebe. Der Befund wäre mit einem Abszess vereinbar. Beide Skrotalfächer selbst davon nciht betroffen, unauffällige Struktur der Hoden.\"
    Im Untersuchungsbefund ambulant 3 d präoperativ wird mäßiger Schmerz angegeben.

    Der Histologiebefund zeigt ein Haut-Weichtelexcisat mit Hautbedeckung mit einer 2,5 cm großen mit putridem sämigem Mantel gefüllte cystische Struktur. 2 Kapseln, mit Rest. ... unter (2) weitere Anteile der hier teils phlegmonösen, teils abszedierenden Entzündung. ... dann auch Anteile einer plattenepithelialen Cystenauskleidung im Randbereich. An der Oberfläche regelhaft geschichtetes Plattenepithel.

    Lt. OP-Bericht linsenförmige Umschneidung des infizierten Atheroms, das zirkulär freipräpariert wird. Es wird komplett exzidiert und in toto entfernt.

    Im während der OP entnommenen Abstriches zeigt sich vereinzelt Actinomyces meyeri. Perioperativ i.v-Antibiose, ab 1. post-OP Tag Umstellung der Antibiose auf oral. Während der OP wurde ein Redon eingelegt, das am OP-Tag und post-OP Tag nichts gefördert hat, am 2. post-OP Tag wenig und am 4. post-OP Tag gezogen wurde.
    Warum das Redon 4 Tage belassen wurde, kann ich jedoch nicht ganz nachvollziehen.

    Meines Erachtens handelt es sich nicht um eine Entzündliche Reaktion des Skrotums (HD N49.2) sondern um eine Entzündliche Reaktion der Epidermiszyste (HD L72.0), die in der Haut lokalisiert ist. Daher wäre ein Kode aus dem Hautbereich (5-895.2c) anzuwenden.

    Auf jeden Fall käme man mit beiden Versionen
    a) HD N49.2 Proz. 5.612.1 RG 0,719
    b) HD L72.0 Proz. 5-895.2c RG 0,624 aus der Fehler-DRG heraus.

    Ich erbitte weitere Stellungnahmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    hiermit möchte ich Sie freundlichst um Stellungnahme zur korrekten Verschlüsselung des folgenden Falles bitten.

    Ein Patient wird notfallmäßig wegen einer infizierten 3 cm großen Epidermoidzyste am Skrotum (Skrotumbasis) stationär aufgenommen.
    Es wurde eine operative Enukleation der Epidermoidzyste mit primärem Wundverschluss und Einlage eines Redon in das Subcutangewebe durchgeführt.
    Histologisch zeigt sich eine rupturierte Epidermoidzyste vom Skrotum mit phlegmonöser und abszedierender Entzündung in der Nachbarschaft.

    Epidermoidzysten (Epidermiszysten) sind in der Dermis lokalisierte gutartige Raumforderungen bis zu 5 cm (im Fall lt. OP-Bericht 3 cm). Sie werden i.d.R. ambulant in lokaler Anästhesie
    nach Abklingen der akuten Entzündung mittels Enukleation (Marsupialisation) operativ entfernt.

    Die Hauptdiagnose lautet L72.0 Epidermalzyste.

    Aufgrund der Lage in der Dermis wird ein Kode aus Kapitel 5 Operationen an Haut und Unterhaut (5-895.2c Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und
    Unterhaut, mit primärem Wundverschluss, Leisten- und Genitalregion) verwendet. Hiermit würde sich der Fall in die DRG J11C mit einem Relativgewicht von 0,624 eingruppieren.

    Bei Verwendung der Prozedur 5-612.1 Exzision und Destruktion von erkranktem Skrotumgewebe, partielle Resektion würde der Fall in die Fehler-DRG 901D mit einem Relativgewicht von
    2,12 eingruppiert.

    Ist es korrekt, eine Prozedur aus dem Hautkapitel (5-895.2c) zu verwenden (bereits das Wort Epidermiszyste weist ja schon auf den Ursprung im Bereich der Haut hin) oder muss die Prozedur aus dem Kapitel Operationen an den männlichen Geschlechtsorgangen verwendet werden?

    Vielen Dank für Ihre Informationen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo medman2,

    wenn ein Zusatzentgelt nicht vereinbart wurde, kann das Krankenhaus 600,- € gegenüber dem Kostenträger abrechnen.
    Wenn dann mit dem Kostenträger ein Zusatzentgelt verhandelt wurde, kann dann dieses im Folgejahr abgerechnet werden.

    Es gibt bundeseinheitlich definierte Zusatzentgelte (in der Anlage 5 des Fallpauschalenkatalogs aufgelistet) und krankenhausindividuelle Entgelte (s. Anlage 4 Fallpauschalenkatalog).

    Ein schönes Wochenende wünscht
    tehall

    Hallo Forumsteilnehmer,

    vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Den Link zur Nosokomialen Pneumonie habe ich mir angeschaut.

    Mittlerweile bin ich noch auf die [f3]Kodierempfehlung Nr. 80 [/f3] gestossen. Hier geht es um ein Schultergelenksempyem mit Nachweis von Staph. aureus, Wochen zuvor war eine intraartikuläre Injektion durchgeführt worden.

    Lt. KE 80 lautet die Hauptdiagnose M00.01 Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken, Schulterregion. Die zusätzliche Verschlüsselung mit B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, ist nicht möglich, da der Keim in der Rubriküberschrift von M00.0- enthalten ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    Hallo Forumsteilnehmer,

    ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
    Patient stationär wegen Knieinfektion. Im Punktatabstrich wurde spärlich Staphylococcus aureus nachgewiesen.

    Welches ist die richtige Hauptidagnose?
    M00.06 Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken oder

    M00.96 Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet mit Zusatz B95.6! ?

    M00.06 ist meines Erachtens spezifischer als M00.96.
    Wenn ich die DKR jedoch richtig interpretiere muss lt. D012 bei Vorliegen bestimmter Diagnosen B95.-! obligat angegeben werden. Darüber hinhaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Was ist mit \"bestimmten Diagnosen\" gemeint? Hat jemand eine Idee, welche Diagnosen unter bestimmte Diagnosen fallen?

    Es ist doch eigentlich mit dem Kode M00.06 schon ausgesagt, das eine Staphylokokkeninfektion vorliegt.

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    hallo abauer,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Mich irritiert, dass bei Kode K35.9 eine Akute Appendizitis mit Peritonitis lokal angegeben ist. Meines Erachtens schließt die Anwendung des Kodes K35.9 im Falle einer lokalen Peritonitis daher eine Perforation nicht aus.

    Sobald ich eine gedeckte Perforation habe, muss ich doch von einem lokalen Geschehen ausgehen oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank für Infos.

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall