Hallo Herr Carsi, hallo Forumsmitglieder,
zwischenzeitlich kam es zu folgender Einigung im obigen Fall:
HD: N49.2 Entzündliche Krankheiten des Skrotum
Prozedur: 5-612.1 Exzision und Destruktion von erkranktem
Skrotumgewebe, partielle Resektion
DRG: M04C.
Das DIMDI hat die Anwendung eines Kodes aus dem Haut-Kapitel empfohlen.
Hier die Stellungnahme vom DIMDI:
\"Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Da es sich bei einer Epidermoidzyste um eine Erkrankung an Haut und Unterhaut handelt, ist die Entfernung dem entsprechend eine Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut. Es sollte also ein Kode aus dem Bereich 5-89...5-92 Operationen an Haut und Unterhaut für den von Ihnen beschriebenen Fall verwendet werden.
Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.
Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.\"
Mit freundlichen Grüßen
tehall