Beiträge von Okidoki

    Hallo Forum,

    ich habe hier einen Pat. bei dem eine beatmungspflichtige Ventilationsstörung vorliegt. Der Pat. wir aus einenem anderen Krhs. intubiert übernommen und bei uns weiterbeatmet. Der Pat. wird über einen langen Zeitraum beatmet (450 Std).

    Im Anschluß erfolgt (noch auf der Intensivstation über zwei Tage) die Versorung mit einem Heimbeatmungsgerät zur NIV (Stellar: IPAP 13, EPAP5, AF 16; 1l O2). Eine weitere Anpassung erfolgt dann auf der Normalstation.

    Frage: Zählt die Anpassung und Verwendung des Heimbeatmungsgerätes zur Beatmungszeit?

    Hallo Forum,

    ich habe hierzu auch noch eine Frage zu dem ZE2013-98

    Fußnote 11):


    Für das Jahr 2013 ist ein Schwellenwert in Höhe von 15.000€ für das ZE2013-98 vorgegeben. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfaktor angefallene Betrag abzurechnen. Ab dem Katalog 2014 wird der Schwellenwert durch das InEK ermittelt.


    Soll das heißen, dass man für Kosten bis 14.999 € sitzen bleibt? ?(

    Hallo Forum,

    nach operativer Entfernung eines Tumors wird beschlossen, das der Pat. zur nachfolgenden Chemotherapie einen Port benötigt.

    Dieser Port wird, nachdem der Pat. für einige Tage zu Hause ist ambulant implantiert. Da dies innerhalb der OGVD des vorherigen stationären Aufenthaltes fällt, werden wir gebeten, die Rechnung für diesen Eingrif (amb. Operieren nach § 115b) zu stornieren und den Eingriff auf nachstationär umzubuchen, damit dem Kostenträger hierfür keine Kosten entstehen.

    Welche Meinung wird hier im Forum vertreten?

    Hallo zusammen,

    wenn der Klinik die Leistung der Dialyse nicht in Rechnung gestellt wurde, sondern der Erbringer (die Praxis) die Leistung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet hat, kann sie nicht durch das Krhs in Form von OPS dokumentiert (der dann eine Auswirkung auf die DRG bzw. ein ZE hat) werden.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, stellt hier die Klinik nur die Räumlichkeiten zur Verfügung, für die dann die Praxis wohl eine Miete zahlen darf. Dies hätte aber keinen Einfluß auf die Codierung.

    Hallo Caseschnüffler,

    ist es denn so, dass tatsächlich der höhere Ressourcenverbrauch bei der Diagnose "A" liegt, oder ist nur der Erlös bei der Codierung der Diagnose "A" höher?

    Wenn der Ressourcenverbrauch hier tatsächlich höher ist als bei Diagnose "B" dann bezieht sich dieser doch sicherlich nicht nur auf die durchgeführte Operation, sondern es ist auch weiterer diagnostischer oder pflegerischer Aufwand in der Akte dokumentiert. Dies sollte der MDK dann auch entsprechend anerkennen.