Beiträge von medco_ara

    Hallo zusammen,

    wenn ich das Alles hier so betrachte, so ist doch zusammenfassend eigentlich nur festzustellen, dass es diese Behandlungsoption theoretisch zwar gibt - aber bisher Niemand eine Idee hat, bei welchen elektiven Behandlungsfällen auch das anwendbar/praktikabel erscheint - richtig?

    Und ergänzend noch ein Hinweis: in den damaligen ersten Publikationen vom Ministerium hieß es schon, dass eine MD-Prüfung hinsichtlich der Übernachtungsnotwendigkeit in einem Krankenhaus ausgeschlossen ist, sodass hier zumindest kein neues "Schlachtfeld" eröffnet wird (wie auch der Prüfungsausschluss zur VWD-Reduzierung nur wegen Kürzung der Pflegevergütung z.B.).

    Hallo,

    eine gr. bundesweit geöffnete Krankenkasse hat kürzlich wieder damit angefangen in der heutigen Zeit (bei 12,5% MDK-Prüfquote statt vorher nur 5%) regelhaft Kurzberichtsanforderungen zu verschicken bei Fragen zu amb. Potenzial sowie auch sekundärer Fehlbelegung (UGVD, MVD + OGVD).

    Diese wurden durch uns bisher zurückgewiesen mit dem Verweis, dass nach Einführung der PrüfvV das nicht mehr zulässig sei in Fällen von Rechnungsprüfungen gem. § 12 der PrüvV. Wir haben auf § 3 der PrüfvV verwiesen, wonach nur noch zahlungsbegründende Unterlagen =Fragen zu amb. Potenzial gestellt werden dürfen vor Falldialog/MDK-Verfahren; sowie ausnahmsweise gem. 1.2.3 und 1.3.2 der Anlage 5 zur §301-Vereinbarung auch das Überschreiten der voraussichtlichen Verweildauer zu begründen ist auf Anfrage (ANFM-Datensatz). Alle übrigen Fragen sind unserer Auffassung nach ausschließlich Bestandteil eines Falldialoges oder direkt dem MDK-Verfahren.

    Unsere Frage wäre jetzt:
    - Wer erhält seit ein paar Wochen auch regelmäßig wieder Kurzberichtsanforderungen unter Bezugnahme auf den Landesvertrag nach § 112 SGB V sowie vor allem: wurden diese angenommen, ausgefüllt zurückgesandt und warum (Rechtsgrundlage)? Oder: wer hat diese auch abgewiesen und mit welcher Begründung?

    Hallo zusammen,

    bei scheinbar noch bestehender Rechtsunsicherheit (wie vor Wochen z.B. auch beim Erörterungsverfahren) sollte angeblich am 14.01.20 eine Klärung/Klarstellung erfolgen, ob die Fälle aufgenommen vor dem 01.01.20 mit Rechnungseingang bei der Kasse aber ab 01.01.20 tatsächlich in die Prüfquote/Strafzahlung fallen, oder nicht. Dies´ soll angeblich auch der Grund sein, warum die Krankenkassen bisher zu derartigen Fällen (bis auf ganz wenige Ausnahmen) so gut wie noch keine MDK-Prüfaufträge erteilt haben.

    Im Internet konnten wir nichts weiter dazu finden bisher. Hat jemand weitere Informationen zu diesem Thema? (und wenn ja, ggf. auch mit Quellenangabe)

    Danke vorab und Grüße ins Forum