Beiträge von ratlos

    Hallo stei-die,

    wie die Abrechnung erfolgt hängt von der Organisationsstruktur des Krankenhauses ab. Bei deiner Quelle handelt es sich um ein Univ.-Klinikum und bei uns, auch ein Univ.-Klinikum, wird auch so abgerechnet.

    Die Privatpatienten (= Patienten mit ärztlicher Wahlleistung) werden durch den Chefarzt oder seinem Vertreter in der Chefarztambulanz behandelt und über seine Verrechnungsstelle nach GOÄ abgerechnet.

    Die Patienten ohne ärztlich Wahlleistung werden in der "normalen" Ambulanz behandelt und vom Krankenhaus nach DKG-NT abgerechnet.

    Selbstzahler sind beide Patientengruppen, da bei ambulanter Behandlung die Kostenerstattung durch die Versicherungen oder Beihilfestellen nur direkt an den Patienten erfolgt.

    Gruß
    ratlos

    Hallo,

    die Abrechnung der präop. Voruntersuchungen sind in §4 des AOP-Vertrags geregelt.

    Für das Gespräch und die Aufklärung gibt es keine extra Abrechnungsziffern, sie sind in den jeweiligen Grundpauschalen enthalten und deshalb ist auch eine GOÄ-Abrechnung nicht zulässig.

    Schönes Wochenende...

    ratlos

    Hallo Herr Schaffert,

    danke für die Aufklärung. Bisher habe ich nur mit dem Diacos gearbeitet, nun werde ich mich mal eingehend mit dem systematischen Verzeichnis beschäftigen.
    Dann werde ich dem Radiologen mal erklären, dass es keine ambulante Abrechnungsmöglichkeit gibt, weder nach § 115b noch nach § 116b und er die PEG-Anlage während des stationären Aufenthaltes durchführen sollte.

    @ ruesay,
    Hier gibt es doch nichts zu verzeihen, dafür ist das Forum doch da. Für die Abrechnung nach 116b war es mir ja klar aber nicht bei den AOPs. :S

    @ MDK-Opfer
    Ich bin Verw.-Ang. und wenn der Radiologe von einer PEG-Anlage spricht muss ich im Glauben. :D

    Allen noch einen schönen Rest-Montag.

    Gruß
    ratlos

    Hallo ruesay,

    mir ist schon klar was im EBM obligat und fakultativ bedeutet. ;)

    Allerdings habe ich mittlerweile folgenden Satz zum Abschnitt 2, in der Präambel des AOP-Katalogs, gefunden:
    "Für Operationen und Eingriffe des Abschnitt 2 gilt die Leistungsbeschreibung des OPS."

    LG
    ratlos

    Hallo zusammen,

    trotz Suche habe ich nichts zu meiner Frage gefunden.


    Bei uns werden in der Radiologie PEG-Anlagen durchgeführt,
    bisher im Rahmen einer stationären Behandlung aber künftig auch mal ambulant.


    Lt. Diacos wird die PEG-Anlage mit 5-431.2 verschlüsselt
    egal ob radiologisch oder endoskopisch. Der OPS steht im Abschnitt 2 des
    AOP-Katalogs und wird mit der EBM-Ziffer 13412 abgerechnet. Diese EBM-Ziffer
    verlangt aber als obligaten Leistungsinhalt eine Gastroskopie.


    Ist die Abrechnung trotzdem korrekt oder muss auch beim AOP
    der komplette EBM-Leistungsinhalt erbracht werden? ?(


    LG


    ratlos

    Hallo ratlos,

    haben Sie dann auch 2 x die Grundpauschale abgerechnet?

    K. Hilsheimer

    Hallo K. Hilsheimer,

    nein, da es sich meistens um Facharztüberweisungen (am OP-Tag) handelt, wird bei beiden OPs die Konsultationspauschale (EBM 01436) berechnet. Wird der Patient vom Hausarzt überwiesen berechnen wir zur 1.OP die Grundpauschale und bei jeden weiteren OP die Konsultationspauschale.

    Gruß
    ratlos