Hallo stei-die,
wie die Abrechnung erfolgt hängt von der Organisationsstruktur des Krankenhauses ab. Bei deiner Quelle handelt es sich um ein Univ.-Klinikum und bei uns, auch ein Univ.-Klinikum, wird auch so abgerechnet.
Die Privatpatienten (= Patienten mit ärztlicher Wahlleistung) werden durch den Chefarzt oder seinem Vertreter in der Chefarztambulanz behandelt und über seine Verrechnungsstelle nach GOÄ abgerechnet.
Die Patienten ohne ärztlich Wahlleistung werden in der "normalen" Ambulanz behandelt und vom Krankenhaus nach DKG-NT abgerechnet.
Selbstzahler sind beide Patientengruppen, da bei ambulanter Behandlung die Kostenerstattung durch die Versicherungen oder Beihilfestellen nur direkt an den Patienten erfolgt.
Gruß
ratlos