Beiträge von MDK.Opfer

    Wie schon 2 Seiten vorher geschrieben: Das BSG vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass eine Fachrichtung /Therapiebereich nur von jemandem vertreten werden kann, der die entsprechende formale Qualifikation besitzt. In der "Klammer-auf-Neuro-Klammer-zu-Psychologie" Thematik bin ich nicht drin, kann also nichts dazu sagen.

    Allerdings fällt in diesem Antrag etwas anderes auf: Dass (in welchem Bereich auch immer) auch Therapeuten in Weiterbildung am Patienten arbeiten, ist ja kein Problem, solange einer mit dem jeweiligen Zettel (Approbation, Zusatzbezeichnung, was auch immer) da ist und supervidieren kann. In diesem Antrag wird aber zur Supervision plötzlich nicht nur ein Approbierter verlangt, sondern ein Weiterbildungs-ermächtigter. Das würde tatsächlich eine massive Verschärfung darstellen - mit mit völlig unabsehbaren Folgen, falls irgendwer noch auf die Idee kommt, so etwas auch für andere Therapiebereiche zu fordern. Insofern sollte man bei einer Gegenargumentation diesen Punkt vielleicht besonders betonen.

    Was in der StrOPS-Richtlinie nicht drinsteht, wird bei Strukturprüfungen auch nicht geprüft. Und da stehen die Therapiebereiche nicht, sondern nur die Leitung und deren Vertretung. Sie müssen also nur bei den Einzelfallprüfungen nachweisen, dass beim konkreten Patienten mindestens 2 Bereiche zum Einsatz kamen.

    Wertes Forum,

    als mittlerweile über 15jähriger DRG-Forums-Leser (einfach nur Arzt, nix Controller, nix Jurist) erinnere ich mich an zahlreiche Diskussionen über die teils äußerst eigenwillige (um mal eine freundliche Formulierung zu verwenden) Rechtsprechung des 1. Senats am BSG - allerdings scheint das in letzter Zeit erheblich weniger geworden zu sein. Eine Folge des personellen Wechsels (Pensionierung des Vorsitzenden 2020, wenn ich mich richtig erinnere?) Auch die Spiel- ääh, pardon: Terminberichte mit glatten 6:0-Ergebnissen scheinen seltener geworden zu sein.

    Ist das nur meine Eindruck oder ist am BSG wieder (zumindest etwas) mehr Normalität und Neutralität eingetreten? Wie sehen das die Rechtsprechungs-Cracks hier im Forum?


    viele Grüße

    Genau an dieses Thema habe ich auch gerade gedacht - "Pat. unauffällig" oder (in meinem Gebiet, der multimodalen Schmerztherapie, ziemlich tödlich) "äußert keine Schmerzen" bzw. "geht gut". Schwupps, sekundäre Fehlbelegung ab diesem Moment.

    Das Problem ist ja, dass Pflege und therapeutische Berufe (sinnvollerweise) ressourcen-orientiert denken und auch dokumentieren, ist ja auch gut so. Wenn man dann eine "defizit-orientierte" Doku verlangt, stößt das eher auf begrenzte Begeisterung. Ich fahre ganz gut mit der Regel "Ihr könnt und sollt die Fortschritte des Patienten schon dokumentieren, aber dokumentiert immer mit, warum der uns noch braucht". "Schmerzfreie Gehstrecke verlängert" für sich alleine ist schwierig, aber (was natürlich der Wahrheit entsprechen muss) "schmerzfreie Gehstrecke verlängert, aber immer noch starke Bewegungsangst" schon deutlich risiko-ärmer.