Beiträge von MDK.Opfer

    Genau an dieses Thema habe ich auch gerade gedacht - "Pat. unauffällig" oder (in meinem Gebiet, der multimodalen Schmerztherapie, ziemlich tödlich) "äußert keine Schmerzen" bzw. "geht gut". Schwupps, sekundäre Fehlbelegung ab diesem Moment.

    Das Problem ist ja, dass Pflege und therapeutische Berufe (sinnvollerweise) ressourcen-orientiert denken und auch dokumentieren, ist ja auch gut so. Wenn man dann eine "defizit-orientierte" Doku verlangt, stößt das eher auf begrenzte Begeisterung. Ich fahre ganz gut mit der Regel "Ihr könnt und sollt die Fortschritte des Patienten schon dokumentieren, aber dokumentiert immer mit, warum der uns noch braucht". "Schmerzfreie Gehstrecke verlängert" für sich alleine ist schwierig, aber (was natürlich der Wahrheit entsprechen muss) "schmerzfreie Gehstrecke verlängert, aber immer noch starke Bewegungsangst" schon deutlich risiko-ärmer.

    Guten Morgen allerseits,

    bei multimodaler Schmerztherapie darf ja sowohl bei vollstationärer (8-918) als auch bei teilstationärer (8-91c) Behandlung die Gruppengröße bei maximal 8 Patienten liegen. Nun habe ich erstmals das Problem, dass ein MD-Gutachter einen Nachweis fordert. Das stellt natürlich schon mal ein grundsätzliches Problem dar (wie weist man nach, dass man etwas *nicht* gemacht hat?). Man könnte natürlich in die Protokolle der interdisz. Teambesprechung eine Patientenliste einfügen - aber dann gibt man zumindest die Namen von 7 anderen Patienten unberechtigt weiter. Mir fällt gerade kein Weg ein, wie ich das datenschutzkonform hinkriege. Wie wird das denn andernorts gehandhabt?

    Eisglatte Grüße

    Aus dem Satzbau ergibt sich , dass eben kein "und/oder" gemeint ist: Die beiden Voraussetzungen (vollstationär und 9-61) stehen in demselben Nebensatz, der die Merkmale der im vorigen Satzteil genannten Patienten näher beschreibt. Es beziehen sich somit beide Merkmale jeweils auf denselben Patienten. Wäre ein "und/oder" gemeint gewesen, hätte dies entweder explizit da stehen müssen oder die Formulierung wäre gewesen "die stationär behandelt werden und solche, die die Voraussetzungen...". Aber in der vorliegenden Formulierung ist klar, dass beide Merkmale sich auf denselben Patienten beziehen. Ein "und" ist eben kein "oder".

    Das ist natürlich was anderes, diese Kombinationen gehen (im Unterschied zur erst genannten) tatsächlich nicht. Da bleibt nur die Rücksprache mit dem Verordner, hier machen das die meisten Physios mittels Rezeptkopie mit eingetragenem Veränderungswunsch. Wenn der Verordner sich querstellt, haben Sie halt eine Einheit umsonst erbracht (es sei denn, Sie schaffen es, dass die Patienten die Verordnung schon vor Behandlungsbeginn vorlegen, z.B. via Mail).

    Ich bin ja glücklicherweise weder Pädiater noch Psychiater - aber auch mit einfacher Logik kommt man zu dem Schluss, dass der MDK hier falsch liegt: Die psychische Erkrankung (wenn die Diagnose denn stimmt), hat die Mutter, nicht der Sohn. F68 fällt also aus, sehe ich genauso wie Sie.

    Da solche pathologischen Familiensituationen sehr häufig auch zu psychischen Störungen beim Nachwuchs führen, stellt sich aber die Frage, welche F-Diagnosen bei dem/der Jugendlichen (Kind ist er/sie nicht mehr mit 16) sonst so vorliegen. Die erfüllen zwar vermutlich nicht die Definition der HD, aber die Inkontinenz (wenn sie denn tatsächlich bestand) weist z.B. darauf hin, dass auch der Nachwuchs ein psychisches Problem mit Krankheitswert hat (zumindest fällt mir nichts ein, wie die Mutter selbige verursacht haben könnte).

    Bleibt also die Frage "T oder Z?". Z55 - 65 sind ja für Personen mit Gesundheits*risiken* aufgrund psychosozialer Faktoren. Hier scheint der Jugendliche aber tatsächlich Schäden davongetragen zu haben, sei es an an Leber, Psyche oder sonst wo. Demnach würde ich einen Code aus T74 für zutreffender halten. Aber ich bin ja nur ein einfacher Schmerztherapeut ;)

    So, jetzt hab ich's doch noch gefunden, betrifft allerdings tatsächlich nur die 8-918 und ist auch "nur" ein MDK-Dokument, nämlich der SEG4-Begutachtungsleitfaden zur 8-918:

    "Visite und Teambesprechung setzen die persönliche Anwesenheit der Beteiligten im Krankenhaus voraus." (S.13).

    Natürlich ist zu vermuten, dass der MD diese Forderung generalisieren wird (u.a. mit der von NuxVomica genannten Argumentation). Und um vorauszusehen, wie das BSG diese Frage sehen würde, genügt vermutlich eine Glaskugel der einfacheren Güteklasse...