Beiträge von MDK.Opfer

    Der Kassenmitarbeiter setzt sich nicht über Gesetze hinweg - das "Widerspruchsverfahren" ist nämlich nirgends gesetzlich geregelt. Die Kasse ist Herrin des Verfahrens und kann entscheiden, ob sie nochmal den MDK beauftragt oder nicht.

    Vielleicht könnte aber auch ein Anruf beim Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten helfen - vielleicht ist der KK-Mitarbeiter noch nicht so lange im Geschäft und kennt die Problematik der Gutachten-Qualität noch nicht?

    Ansonsten gehts eben ab zum Sozialgericht - möglicherweise bringt die Androhung der Klage die Kasse aber nochmal zum Nachdenken, hatten wir auch gerade erst. Ansonsten haben Sie ja gute Karten, wenn der Fall wirklich so eindeutig ist - dann lernt's die Kasse halt auf die harte Tour.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Ich bin zwar kein juristischer Experte, aber auf der Homepage des BSG befindet sich links der Punkt "Versand von Entscheidungen". Wenn die Suchmaschine das AZ nicht findet (da reicht schon eine Leerstelle zuviel oder zuwenig), schafft's vielleicht der Sachbearbeiter. Sie kriegen das dann als Mail und zahlen 2,5€.


    Sonnige Grüße


    MDK-Opfer

    Also war von vorneherein klar, dass die Dame weiterverlegt wird - und eine "Eingliederung in Klinikstrukturen" kann ich aus Ihrer Schilderung jetzt auch nicht ableiten. Klingt alles ziemlich ambulant.
    Abgesehen davon - wenn Sie mir die Bemerkung gestatten: Wenn es 4 Stunden dauert, bis eine Apoplex-Notfall-Patientin weiterverlegt wird (und in dieser Zeit außer einer RR-Messung nichts gemacht wird), hat Ihr Haus möglicherweise noch ganz andere Probleme als die paar Kröten...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Hallo Crazynurse,

    den BGen ist völlig klar, dass sie im ungünstigen Fall (Patient geht nicht wieder arbeiten) jahrzehntelang Rente zahlen dürfen - das motiviert natürlich ungeheuer, alles zu tun, um diesen Fall zu vermeiden (die GKVen haben diese Konstellation ja leider nicht).
    Solange es medizinisch sinnvoll ist, wird man (so zumindest meine Erfahrung aus der Schmerztherapie) keine Probleme bekommen - im Gegenteil: Bei GKV-Patienten meldet sich nach Entlassung der MDK und will Unterlagen, bei BG-Patienten meldet sich der Reha-Berater und fragt nach, was man dem Patienten denn noch Gutes tun kann...

    Das lässt sich ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht beurteilen. Es macht schließlich einen Unterschied, ob die Dame schon beim Reinrollen in die Notaufnahme gerufen hat "ich bleib' nicht hier, ich will nach XYZ", oder ob Sie nach der Aufnahme bei weiterführender Diagnostik feststellen, dass der Thoraxschmerz doch eine Aortendissektion war und die Patientin in die herzchirurgie muss. Also:

    - Warum wurde die Dame verlegt?

    - Wann war klar, dass eine Verlegung erfolgen würde?

    - Inwieweit war die Patientin in den stationären Behandlungsablauf integriert
    a) zum Zeitpunkt der Entscheidung
    b) zum Zeitpunkt der Verlegung?

    Die Indikation zur stationären Aufnahme stellt in der Regel der aufnehmende Arzt beim Aufnahmegespräch/Untersuchung. Hat dieser gesagt "o.k., bleibt da", und später stellt sich was anderes raus: Stationär. Hat er aber von vorneherein gesagt "ne, is' nix für uns": Keine stationäre Abrechnung (es sei denn, es wäre bis zur Verlegung eine stationäre Therapie nötig gewesen, was z.B. bei der Aortendissektion sicher der Fall wäre, wenn der Intensivhubschrauber nicht gleich da ist und die Patientin solange auf Intensiv muss).

    Regnerische Grüße

    MDK-Opfer

    Wenn Sie die Möglichkeit haben, den MDK ins Haus zu holen, dann

    1. tun sie's!

    2. verraten Sie mir, wie Sie das geschafft haben!!

    In Bayern erleben viele Häuser gerade das umgekehrte Spielchen: Der MDK hat sich (dem Vernehmen nach auf Betreiben einer großen grünen Kasse) vielerorts aus den Kliniken zurückgezogen und prüft nur noch nach Aktenlage. Für mich hat sich dadurch der MDK-Aufwand etwa verzehnfacht, da die Hemmschwelle für - ääähm, sagen wir: nicht immer optimal durchdachte Beanstandungen - beim schriftlichen Verfahren offenbar wesentlich niedriger ist als bei der kollegialen Diskussion in der Klinik.

    Leicht bewölkte Grüße

    MDK-Opfer

    Ist denn außer der Wertekontrolle noch irgendetwas anderes unternommen worden? Medikament gewechselt, Lebersono? Wenn nein, siehe findus und Kodiak. Wenn ja, wäre zumindest schon mal die Kodierfähifkeit als ND gegeben. Aber woher weiß Ihre Oberärztin, dass von den gefühlt ca. 387 Ursachen für erhöhte Leberwerte ausgerechnet das Amiodaron schuld war?

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Auch wenn's mit dem eigentlichen Thema der Verhandlung jetzt nicht sooo viel zu tun hat:Interessant finde ich den Schluss von Absatz 9, in dem ausgeführt wird, dass die Leistung stationär hätte erbracht werden dürfen, wenn "im Hinblick auf die noch nicht so lange zurückliegende Freigabe für den niedergelassenen Bereich eine ambulante Versorgung für den Versicherten nicht in notwendigem Maße zur Verfüguing gestanden hätte". Eigentlich sind fehlende ambulante Versorgungsmöglichkeiten doch seit dem berühmt-berüchtigten Beschluss des großen Senats vom 25.09 2007 kein Thema mehr. Trauert der 3. Senat den guten alten Zeiten nach?

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer