Der Kassenmitarbeiter setzt sich nicht über Gesetze hinweg - das "Widerspruchsverfahren" ist nämlich nirgends gesetzlich geregelt. Die Kasse ist Herrin des Verfahrens und kann entscheiden, ob sie nochmal den MDK beauftragt oder nicht.
Vielleicht könnte aber auch ein Anruf beim Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten helfen - vielleicht ist der KK-Mitarbeiter noch nicht so lange im Geschäft und kennt die Problematik der Gutachten-Qualität noch nicht?
Ansonsten gehts eben ab zum Sozialgericht - möglicherweise bringt die Androhung der Klage die Kasse aber nochmal zum Nachdenken, hatten wir auch gerade erst. Ansonsten haben Sie ja gute Karten, wenn der Fall wirklich so eindeutig ist - dann lernt's die Kasse halt auf die harte Tour.
Sonnige Grüße
MDK-Opfer