Beiträge von MDK.Opfer

    Dass man im Gesundheitsministerium von selber auf die Idee mit dem Wegfall der Selbstbeteiligung gekommen ist, halte ich auch für ziemlich unwahrscheinlich. Gleichzeitig fordert der GKV-Spitzenverband schon öffentlich für Kassen die Möglichkeit, Selektivverträge mit einzelnen Krankenhäusern abschließen zu können.

    Zwei und zwei war noch mal wieviel..???

    Trotzdem schönes Wochenende

    MDK-Opfer

    Bisher habe ich nur die "Kurzfassung gefunden:

    https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/PK_Stud…ssung_19733.pdf

    Diese "Studie" ist im wesentlichen eine Darstellung der Gerüchteküche (wieviele Leistungserbringer glauben, dass ihre Konkurrenten unsauber arbeiten...). Ergänzt wid das durch eine "Fallstudie" - mit andern Worten, es wurde gefragt, ob man schon mal ein entsprechendes Angebot bekommen habe. Die Zahlen hierzu werden in der Studie nur sehr selektiv genannt (im Unterschied zu den ausführlich grafisch aufgearbeiteten Ergebnissen der Gerüchte-Umfrage) - das wird wohl seinen Grund haben. Einzig aus den genannten Zahlen bei niedergelassenen Ärzten kann man schließen, dass sich 76% nie und anscheinend niemand "häufig" in entsprechenden Situationen befand - und wohlgemerkt, es geht um Angebote, nicht um Übereinkommen. Die genauen Fragestellungen sind leider nicht ersichtlich (ausführliche Version würde mich auch interessieren).

    Mit anderen Worten: Entweder liest der GKV-Spitzenverband seine eigenen Studien nicht ordentlich oder er betreibt eine Öffentlichkeitsarbeit, für die mir leider kein anderes Wort mehr als "Lügenpropaganda" einfällt.

    Sonnige Grüße

    Hat die KK mitgeteilt, was genau geprüft werden soll? Es könnte sich ja auch um eine Prüfung der AU, eines Reha-Antrags oder was auch immer handeln. Falls die Kasse sich diesbezüglich in Schweigen hüllt, würde ich allerdings argwöhnen, dass hier eine Rechnungsprüfung unter dem Deckmantel der "sozialmedizinischen Fallberatung" erfolgen soll, womit die KK im Falle der Erfolglosigkeit 300 Euro spart...

    Sie *dürfen* an die KK medizinische Unterlagen schicken, wenn sie diese in einen separaten Umschlag mit Aufschrift "nur durch den MDK zu öffnen" tun. Allerdings dürfen sie nur die erforderlichen Unterlagen weitergeben - und um das zu beurteilen, müssen Sie erst mal wissen, worum's überhaupt geht.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der MDK soll gefälligst selber anfordern, was er braucht.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    In der einschlägigen Passage des genannten Urteils kommt das Wort "ausschließlich" leider nicht vor. Im Absatz 15 heißt es: "Sie ist bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen "Herrin" des Begutachtungsauftrages an den MDK. In diesem Rahmen entscheidet sie nach Maßgabe der §§ 275 ff SGB V, ob und mit welcher konkreten Fragestellung sie den MDK bei der Klärung einer medizinischen Frage einschaltet. Sie kann den Begutachtungsauftrag jederzeit ändern, ergänzen oder beenden, wenn sie dies aufgrund neuer Erkenntnisse für angezeigt hält." Damit wird begründet, warum die Kasse berechtigt ist, Unterlagen für den MDK anzufordern und dies nötigenfalls einzuklagen. Weitere Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, halte ich für etwas gewagt - ich bin gespannt, ob es irgendwann ein Urteil geben wird, das die Auffassung der Kanzlei Mohr bestätigt.

    Ob der 275er eine Einschränkung der Aktennachforderung impliziert, ist ebenfalls eine interessante Frage.

    Letzten Endes führt das alles aber sowieso zu nichts: An dem Tag, an dem höchstrichterlich entschieden wird, dass der MDK den Gutachtenauftrag nicht erweitern darf, macht sich jeder KK-Sachbearbeiter einen Textbaustein "Prüfung von stationärer Behandlungsnotwendigkeit, Verweildauer und Kodierung" und es gibt grundsätzlich nur noch das volle Programm...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Mohr und Wermter ("Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus", 2009) weisen darauf hin, dass der MDK an den Prüfauftrage gebunden sei.


    Geben die Herren dafür denn auch eine Quelle (idealerweise ein urteil) an?


    lechtbewölkte Grüße


    MDK-Opfer

    vor allem sollte man in Libyen (ebenso wie in Syrien und im jemen) möglichst schnell das deutsche DRG-System einführen. Dann gibt's so viel Stoff zum Streiten, dass für Bürgerkriege keine Zeit mehr bleibt...

    Jaaa, ich weiß, guter Geschmack ist was anderes - aber der kommt einem bei längerer beschäftigung mit der Materie irgendwie abhanden :wacko:

    Vielen Dank für den Link zu dem bayerischen Vortrag von Frau Korger - sehr erhellend, was de "Unabhängigkeit" des MDK angeht. Imemrhin gibt sie zu, dass die wahl des prüfverfahrens (in-house oder schriftlich) gemeinsam mit den kassen festgelegt wird und der Wunsch der kassen ein möglicher Grnd für den Wechsel auf das schriftliche verfahren ist...

    Wechselhafte Grüße

    MDK-Opfer

    Noch interessanter wird's, wenn man sich die im Spiegel-Artikel verlinkte "Lobbypedia" ansieht: 7 Krankenkassen sind in Gesundheitsministerium und Kanzleramt vertreten, Arzneimittelhersteller und Apotheker im Wirtschaftsministerium, die KBV darf natürlich ebenfalls nicht fehlen - nur von Krankenhausseite findet sich nichts...

    Aber keine Panik: Laut Spiegel ist ds ja vor allem ein problem der FDP-geführten Ministerien, von daher erledigt sich das Problem wahrscheinlich von selbst :P :D :thumbup:

    Guten Morgen allerseits,

    Zunächst scheint es ja mal nicht schlecht, dass die Gutachten des MDk von einer neutralen Stelle überprüft werden, ohne dass man gleich die Sozialgerichte bemühen muss. Letzen Endes führt das aber nur dazu, dass die bürokratische Pyramide um ein Stockwerk erhöht wird und es statt 5 Instanzen (MDK/Widerspruch/3 Gerichtsinstanzen) nun deren 6 gibt. Konkret befürchte ich

    - dass der Ausschuss in kürzester Zeit in Arbeit ersticken wird, zumindest wenn sich an der Qualität der MDK-Gutachten nichts grundlegendes ändern. Aber wer weiß, vielleicht führt das ja dazu, dass stinksauere Kasssenvertreter des Ausschusses dem MDK endlich mal Druck in Richtung Qualität machen?

    - dass der Ausgang des Schlichtungsverfahrens extrem von der Person des Vorsitzenden abhängt (aus Gründen der Stimmenzahl). Dessen Besetzung wird also zum Zankapfel werden - in Thüringen (zu anderen Ländern habe ich nichts gefunden) wird bei Uneinigkeit über die Besetzung per Los entschieden. Dann sind wir also so weit, dass der Zufall über unsere Finanzen entscheidet. Aber was soll's, das sind wir ja vom BSG schon fast gewöhnt (1. Senat: Kasse gewinnt; 3. Senat: Klinik gewinnt) ?(

    Nein, ein großer Wurf sähe wirklich anders aus. Viel effektiver wäre es, den MDK wirklcih zu einer neutralen Stelle umzugestalten - aber das dürfte wohl die Kassenlobby verhindern.

    Ohnehin sieht dieses Gesetz ziemlich nach einem Versagen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit der DKG aus: Für das Problem, das mit dem Gesetz angegangen werden soll, gibt es ja schließlich schon eine Lösung, nämlich 17c - und zwar inklusive Strafzahlung seitens der Kliniken! Die Kassenvertreter, die jetzt so vehement eine Neuregelung fordern, sollten erst mal darlegen, warum sie das bisherige Instrumentarium nicht nutzen - auf eine halbwegs überzeugende Antwort wäre ich höchst gespannt...


    Aprilfrische Grüße


    MDK-Opfer