Guten Morgen allerseits,
Zunächst scheint es ja mal nicht schlecht, dass die Gutachten des MDk von einer neutralen Stelle überprüft werden, ohne dass man gleich die Sozialgerichte bemühen muss. Letzen Endes führt das aber nur dazu, dass die bürokratische Pyramide um ein Stockwerk erhöht wird und es statt 5 Instanzen (MDK/Widerspruch/3 Gerichtsinstanzen) nun deren 6 gibt. Konkret befürchte ich
- dass der Ausschuss in kürzester Zeit in Arbeit ersticken wird, zumindest wenn sich an der Qualität der MDK-Gutachten nichts grundlegendes ändern. Aber wer weiß, vielleicht führt das ja dazu, dass stinksauere Kasssenvertreter des Ausschusses dem MDK endlich mal Druck in Richtung Qualität machen?
- dass der Ausgang des Schlichtungsverfahrens extrem von der Person des Vorsitzenden abhängt (aus Gründen der Stimmenzahl). Dessen Besetzung wird also zum Zankapfel werden - in Thüringen (zu anderen Ländern habe ich nichts gefunden) wird bei Uneinigkeit über die Besetzung per Los entschieden. Dann sind wir also so weit, dass der Zufall über unsere Finanzen entscheidet. Aber was soll's, das sind wir ja vom BSG schon fast gewöhnt (1. Senat: Kasse gewinnt; 3. Senat: Klinik gewinnt)
Nein, ein großer Wurf sähe wirklich anders aus. Viel effektiver wäre es, den MDK wirklcih zu einer neutralen Stelle umzugestalten - aber das dürfte wohl die Kassenlobby verhindern.
Ohnehin sieht dieses Gesetz ziemlich nach einem Versagen der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit der DKG aus: Für das Problem, das mit dem Gesetz angegangen werden soll, gibt es ja schließlich schon eine Lösung, nämlich 17c - und zwar inklusive Strafzahlung seitens der Kliniken! Die Kassenvertreter, die jetzt so vehement eine Neuregelung fordern, sollten erst mal darlegen, warum sie das bisherige Instrumentarium nicht nutzen - auf eine halbwegs überzeugende Antwort wäre ich höchst gespannt...
Aprilfrische Grüße
MDK-Opfer