Beiträge von MDK.Opfer

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    Original von D. D. Selter:
    Hallo,

    im Vordergrund stand doch bei Aufnahme der Myokardinfarkt.

    Spielt das denn eine Rolle? Ich versuch\'s mal andersherum:

    Nach DKR 002f ist HD diejenige Erkrankung, die hauptsächlich für die *Veranlassung* des stationären Aufenthalts verantwortlich war - und das scheint in diesem Fall doch eindeutig die HWK-Fraktur gewesen zu sein. Der Infarkt ist ja offenbar entweder erst während des Fluges aufgeteten oder zumindest erst zu diesem Zeitpunkt symptomatisch geworden.

    Hätte bereits primär der Infarkt im Vordergrund gestanden, wäre wohl niemand auf die Idee gekommen, den Patienten in eine Wirbelsäulenklinik zu fliegen.
    Der Patient wäre ohne den Infarkt genauso aufgenommen worden - selbiger ist also keine \"conditio sine qua non\". Ohne Fraktur aber wäre der Patient wahrscheinlich zumindest nicht in *dieses* Krankenhaus gekommen. Der Hauptgrund für die Veranlassung dieses konkreten Aufenthalts wäre demnach die Fraktur. Der Infarkt trat wohl erst ein, nachdem der Aufenthalt bereits veranlasst war, kann also nicht der Grund hierfür gewesen sein.

    Anders würde ich es natürlich sehen, wenn der Hubschrauber-Arzt das Transportziel geändert und eine Kardiologie angeflogen hätte. Da aber die primäre Therapie in Volumengabe bestand, gehe ich mal davon aus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme noch von einem Volumenmangel ausgegangen wurde und der Patient sich in chirurgisch/anästhesiologischer Obhut befand.
    Somit war er primär wegen der Fraktur dort. Auch zum Zeitpunkt der Entscheidung im KH, diesen Patienten tatsächlich aufzunehmen (dürfte bei diesem Fall wohl der Moment gewesen sein, wo er zur Tür reingerollt wird), war also noch die Fraktur der Grund - dass er den Infarkt auch noch mitgebracht hat, dürfte die Aufnahmeentscheidung kaum beeinflusst haben.

    Soooo völlig eindeutig finde ich den Fall zumindest nicht - es bestanden 2 lebensbedrohliche Krankheitsbilder nebeneinander. Nach ressourcenverbrauch wird man letztlich wohl doch beim Infarkt landen (Reanimation, evtl. noch mit Lyse, ist natürlich teurer als das HWS-Bild in 2 Ebenen). Aber das Argument \"Infarkt stand im Vordergrund\" finde ich alleine nicht so ganz überzeugend.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Nicht ganz richtig: Hilfsmittelrezepte sind sehr wohl möglich, wenn das Hilfsmittel nach der Entlassung benötigt wird (\"Entlass-Verordnung\" - kann man auf dem Rezept erwähnen, muss man aber nicht). Dieses Vorgehen ist absolut üblich z.B. in orthopädischen Kliniken zur Versorgung mit Rollstühlen, Gehhilfen, Orthesen und Prothesen u.s.w. Alles andere wäre ja auch wenig realistisch, da Hilfsmittel im Gegensatz zu Medikamenten nicht nach der Entlassung innerhalb von ein paar Stunden besorgt werden können.
    Ich sehe keinen Grund, warum das nicht auch für Milchpumpen gelten sollte (sofern diese ein Hilfsmittel gemäß Katalog sind - keine Ahnung, bin ja zum Glück kein Gynäkologe).

    Medikamentenverordnung während des stationären Aufenthalts ist allerdings \"no-go\".

    Sonnig-kalte Grüße

    MDK-Opfer

    Die Prozeduren für eine Behandlung des Gasbrands mit Unterdruck finden sich im Strafgesetzbuch, Abteilung \"Straftaten gegen das Leben\". Vielleicht werden Sie fündig, wenn Sie nach *Über*druckbehandlung suchen? :p

    Hochneblige Grüße

    MDK-Opfer

    Ich will ja niemandem den Spaß verderben, aber nur mal so zur Info: Kokain ist tatsächlich ein zugelassenes Lokalanästhetikum für den HNO- und Augenbereich. Wird zwar selten benutzt, hat aber den Charme, dass es als einziges LA auch vasokonstriktorisch wirkt. Ich hab\'s früher bei Bronchoskopien ganz gerne genommen - äääh, gegeben....

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Nun, sowohl allgmeine als auch spezielle DKR sind sich hier ja einig, dass das *Symptom* (z.B: Schmerz, Dyspnoe) als Hauptdiagnose anzugeben ist, wenn nur dieses behandelt wird, und nicht der Tumor (völlig egal, ob Primärtumor oder Metastase). Bei mehreren Symptomen wäre das ein klassischer Fall von konkurrierenden Hauptdiagnosen.

    Interessant zu hören, dass es einen Kommentar zu den DKR gibt, der dem Text der DKR zu widersprechen scheint und anscheinend trotzdem von allen Beteiligten so akzeptiert wird - das DRG-System birgt eben so manche Überraschung...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Zitat


    Original von Admin:
    In einem Krankenhaus soll meiner Kenntnis nach sogar ein ehemaliger Hausmeister mit der Abwicklung der primären Rechtsgeschäfte beauftragt worden sein.

    Das geht ja noch - ich kenne ein Krankenhaus, da hat früher der Hausmeister die Narkosen gemacht...

    Hochneblige Grüße

    MDK-opfer

    Hallo in die Runde,

    mag ja sein, dass ich jetzt irgendwo auf der Leitung stehe - aber widerspricht der Tumor als HD (und damit auch die SEG-Empfehlung 176) nicht der DKR D002f, Abschnitt \"Symptom als Hauptdiagnose\", die bei ausschließlicher Symptombehandlung ohne Therapie des Grundleidens das Symptom als HD fordert? Analog hierzu auch 0201j, Beispiel 8. Im Fallvon MCA2004 wird ja eben nicht mehr der Tumor behandelt (es erfolgt also keine palliative Chemo oder ähnliches), sondern ausschließlich eine Palliation der Symptome durchgeführt.

    Für Aufklärung bezüglich dieses Widerspruchs wäre ich dankbar.

    hochneblige Grüße

    MDK-opfer

    Hallo Herr Stephan,

    eherlich gesagt verstehe ich das Problem nicht ganz: Gemäß der Vorgabe im OPS muss die behandlung ja ohnehin nach einem festgelegten Plan erfolgen - und der sieht nun mal in jedem haus entsprechend der vorhandenen Ressourcen und des Therapiekozeptes (sofern es denn eines gibt...) anders aus. Eine Vorlage von irgendwo anders nutzt Ihnen da also wenig. Warum nehmen Sie nicht einfach den Behandlungsplan, drücken ihn den patienten in die Hand und lassen die einzelnen Therapien vom jeweiligen Therapeuten abzeichnen? So machen wir\'s, und ich hatte damit beim MDK noch nie Probleme.
    Kleine Warnung am Rande: Wenn schon das ein Problem bei der Implementierung der multimodalen Schmerztherapie darstellt, werden Sie an einigen anderen Punkten noch viel Spaß haben...

    Viele Grüße

    MDK-Opfer

    Hallo Carsi,

    \"Die Schizophrenie ansich hätte wohl ohne die Vergiftung keine stationäre Krankenhausaufnahme veranlasst. Die akut stationäre behandlungsbedürftige Symptomatik ergab sich erst im Verlauf.\"

    Das scheint mir eben nicht so klar: Bei Aufnahme und während der Beatmungsphase war die psychotische Symptomatik ja mit Sicherheit nicht erkennbar - aber wenn sie sich nach der Extubation umgehend wieder entwickelt hat (Sedierung raus, Patient zunehmend psychotisch), liegt der Gedanke nahe, dass er vor der Vergiftung ähnlich drauf war. Dann könnte man mit der Kausalkette argumentieren (ohne Psychose keine Vergiftung und keine Aufnahme) und hätte zumindest konkurrierende Hauptdiagnosen.
    Ist er aber erst deutlich später wieder \"komisch\" geworden, greift diese Argumentation natürlich nicht.

    Dass die Pneumonie nur ND ist, dürfte klar sein, wenn sie sich erst entwickelt hat - falls der Patient aber Stunden daheim lag und bei Aufnahme schon das Bild der Aspirationspneumonie hatte (kann ja verdammt schnell gehen), könnte man da auch noch drüber diskutieren...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    Ich würde hier vor allzuviel Automatismus warnen - ein Autokorrektureintrag in Word fällt zB. auf die Schnauze, wenn neben der zu \"übersetzenden\" Diagnose ein V.a. oder z.A. steht - ganz abgesehen davon: Die einfachen Zuordnungen kann man meistens eh auswendig (oder sie passen auf einen Zettel neben dem Monitor), bei komplizierteren Sachen ist eine automatische Übertragung eh unmöglich. Wenn es anders wäre, bräuchte man ja keine Kodierer...

    Neuschnee-Grüße

    MDK-Opfer