Beiträge von MDK.Opfer

    Der Abwertungswettlauf ist - zumindest im Bereich Schmerztherapie - schon seit Jahren im Gange (man betrachte nur mal die Entwicklung von U42B und C). Mir sind so einige Kliniken bekannt, bei denen irgendein Chefarzt die Qualifikation für die Behandlungsleitung erfüllt (Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie) und einmal wöchentlich zum Unterschreiben vorbeikommt. Das würde durch die aktuelle "Klarstellung" für die meisten Komplexziffern sanktioniert - wunderbar, dann geht's noch etwas billiger. Und da der Erlös in der Schmerztherapie von der Therapieintensität unabhängig ist (5 Therapieeinheiten wöchentlich ergeben den gleichen Erlös wie 25), sitzt so ziemlich jeder engagiert arbeitenden Abteilung die Geschäftsführung im Nacken.

    Klappt im Bereich Schmerztherapie allerdings nur mit viel Mauschelei, denn hier wurde die 50%ige Anwesenheit mitnichten vom MD erfunden (höchstens generalisiert), sondern vom BSG ( B 3 KR 7/12 R, Abs. 22), dessen sonstige Vorgaben für die Behandlungsleitung allerdings nur sehr schwer erfüllbar sind (Abs. 20, da müsste die Behandlungsleitung quasi alles machen). Der MD hat das dann vermutlich als Blaupause für andere Codes benutzt. Es verwundert eigentlich, dass Anwesenheitsregelungen noch nicht in die Codes Eingang gefunden haben - wenn die Leitung nur per Telefonleitung leitet, ist sie irgendwie fehlgeleitet...

    Und das ist nicht die einzige Fehlleistung in Sachen Klarstellung: Die Punkte 1 und 2 lassen sich ja (was die benötigte Personenzahl für Behandlungsleitung und Therapiebereiche angeht) so zusammenfasen: "Einer reicht, aber es braucht einen Zweiten". Wunderbar - statt Dissens BMG vs. MDS haben wir jetzt Dissens BMG vs. BMG, und das innerhalb von 5 Zeilen. Und weiterhin kein Wort zu der Situation von Häusern, die bei Abwesenheit der Leitung die entsprechende Leistung eben nicht erbringen.

    Die Krönung ist dann noch der Absatz drunter, der die DKG sicherlich freut, aber den Praktiker auf die Palme bringt:

    "Mit der Behandlungsleitung sind keine Vorgaben zu Anwesenheit, Patientenkontakten und Teilnahme an den Teambesprechungen oder Visiten verbunden, sofern keine kodespezifischen Vorgaben hierzu bestehen"Mit anderen Worten: Wie es in der Realität läuft, ist wurscht, Hauptsache, es stehen 2 Namen auf dem Papier. Das ist der Behandlungsqualität sicher enorm zuträglich...

    Wenn ich nicht ganz falsch liege, liegt laut BSG-Entscheidung die Verantwortung für die Aufnahme-Entscheidung beim aufnehmenden Krankenhausarzt - und da scheint es mir einfach nicht realistisch, dass der Kollege sich für die Aufnahme entschieden und es sich dann innerhalb von drei Minuten anders überlegt hat.

    Wie Herr Horndasch schon geschrieben hat, wird sich das BSG damit befassen, also noch nicht rechtskräftig.

    Ich hab mir mal den Luxus einer genaueren Betrachtung des Falls gegönnt, und wie so oft, stellt es sich dann nicht so plakativ einfach dar: In diesem Fall könnte es gut sein, dass die Kasse nicht nur Recht bekommt, sondern tatsächlich auch Recht hat.

    "Unter Reanimation verstorben" ist ja gleichbedeutend mit "Reanimation eingestellt" (Todeszeitpunkt = Zeitpunkt der Reanimations-Einstellung). Wahrscheinlichster Ablauf: Patient wird in den Schockraum gefahren , Notarzt macht Übergabe (Patient war zu diesem Zeitpunkt bereits 90 Minuten präklinisch reanimiert und lysiert worden und war mittlerweile asystol) und der Klinikarzt entscheidet sich gegen eine Fortsetzung der Reanimation. Das klingt doch alles sehr nach "aussichtslos, das fangen wir gar nicht erst an" (= "den nehmen wir gar nicht erst auf"). Das käme mit den 3 Minuten ungefähr hin.

    Dass man sich mit vollem Elan in den Fall gestürzt hat (ja, den nehmen wir auf und retten ihn) und nach 3 Minuten anders entscheidet, wäre doch sehr ungewöhnlich - vielleicht, wenn die Ehefrau mit der Patientenverfügung zur Tür reinkam, aber das dürfte doch eher unwahrscheinlich sein (zumal im Sachverhalt dazu nichts steht).

    Dass das komplette Empfangskommittee (inklusive Intensiv, HK-Labor u.s.w.) involviert war, ist für die Klinik natürlich unschön, aber kann kein Kriterium für die Aufnahme sein, denn das wurde ja mit Sicherheit schon nach der telefonischen Anmeldung veranlasst - und der Anruf von der Rettungsleitstelle ist sicherlich kein Kriterium für die stationärer Aufnahme.

    Ich habe mal meine Glaskugel ausgepackt...

    Es geht ja u.a. um die Punkte 24 (Behandlungsleitung) und 43 (Mitarbeiter pro Bereich). In beiden wird gefordert, dass es jeweils mehrere Personen geben muss, was der OPS so nicht fordert - es gibt ja auch Kliniken, die nur einen Menschen mit Qualifikation X haben und dann eben Komplexcode Y nicht erbringen, wenn der nicht da ist. Das wäre dann nicht mehr möglich, auch in der FAQ des MDS steht das so drin. Eine Rechtsgrundlage dafür konnte mir noch niemand nennen.

    In einer geleakten Version der STROPS-Richtlinie vom Februar wurde in den Selbstauskünften auch noch explizit die Namensnennung von Vertretern für jeden Bereich gefordert, das war dann in der endgültigen Version verschwunden. - was die Vermutung zulässt, dass es auch damals schon dem BMG nicht gepasst hat...

    Für mich würde die Woche mit dem Beginn des OPS/ Komplexbehandlungsbeginn beginnen zu zählen. Und was spricht dagegen, wenn ich die erste Teambesprechung am 2. Behandlungstag durchführe und die zweite Teambesprechung am 12. Behandlungstag?

    Genau so machen wir es: Wir interpretieren (ebenso wie der hiesige MDK) den Begriff "wöchentlich" so, dass in jeder Woche (gerechnet ab Aufnahmetag) eine Besprechung stattfinden muss.

    Beispiel:

    - Aufnahme am 01.02. ==> erste Besprechung spätestens am 07.02. (7. Tag des Aufenthalts, also letzter Tag der ersten Woche).

    - Zweite Besprechung zwischen 08.02. und 14.02. (Tag 8-14 des Aufenthalts= Tag 1-7 der Woche 2).

    - Entlassung am 17.02. ==> es muss zwischen 15. und 17. eine Besprechung geben, da es sich ab dem 15. um Woche 3 handelt.

    Alternativ könnte man "wöchentlich" auch interpretieren als "es dürfen nie mehr als 7 Tage zwischen 2 Besprechungen liegen", so hat es der MDK ja offenbar bei Ihnen gemacht. Das wäre aber erstens praxisfern (bei Feiertag am Besprechungstag müsste man vorher *und* nachher eine Besprechung machen, damit das Wochentags-System nicht durcheinander kommen). Und zweitens würde es dazu führen, dass sogar *weniger* Besprechungen stattfinden (im obigen Beispiel würden dann ja Besprechungen z.B. am 07.2. und 14.02. genügen). Deswegen haben weder wir noch MDK diese Interpretation als sinnvoll angesehen. Ich sollte wohl auch mal meinen Benutzernamen ändern - mittlerweile kommen wir mit dem MDK nämlich ganz gut aus :)


    Aber egal wie man es macht: Eine Möglichkeit, mit der Sie 21 Behandlungstage (10.4.-30.4.) in 2 Wochen umdefinieren können, werden Sie vermutlich nicht finden...

    Hallo Zakspeed,

    seien Sie versichert: Wohl kaum eine andere Behandlung erfüllt die vorstationären Kriterien so gut wie das Assessment zur multimodalen Schmerztherapie (dient der Indikationsstellung und im positiven Fall Vorbereitung der multimodalen Schmerztherapie, Mittel des Krankenhauses erforderlich, verkürzt oder vermeidet stationären Aufenthalt). Dass es Kliniken gibt, die verkappte Ambulanzen formal als "vorstationär" betreiben, darf nicht dazu führen, dass korrekt arbeitende Häuser mit diesen in einen Topf geworfen werden oder dass Patienten ihnen zustehende Leistungen nicht erhalten.

    Darum geht es aber auch gar nicht, die Kasse argumentiert ja nicht inhaltlich. Man behauptet schlicht und einfach: Wenn keine Aufnahme innerhalb von 5 Tagen erfolgt, war's nicht vorstationär, also keine Fahrtkosten- was in völligem Widerspruch zu §115a (1) SGB V steht. Auch vergütungstechnisch ist es ja so, dass gerade dann, wenn keine Aufnahme erfolgt, die Behandlung als vorstationär abgerechnet wird. Falls die Patientin also tatsächlich gekommen und nicht aufgenommen worden wäre, hätte die KK uns die vorstationäre Behandlung bezahlt, aber der Patientin gegenüber behauptet, es sei gar nicht vorstationär gewesen. Viel deutlicher kann der Rechtsbruch ja nicht sein.

    Im Übrigen schreiben Sie selbst ja auch, dass das Konstrukt vorstationär u.a. für "Akut-Einweisung ohne folgende vollstationäre Aufnahme" gedacht ist. Exakt für diesen Fall (vorstationär ohne nachfolgende stationäre Therapie) verweigert die KK die Übernahme der Fahrtkosten.

    Bis jetzt war's ein Einzelfall. Sollte das wieder vorkommen, werde ich sicherlich die zuständige Aufsichtsbehörde (in diesem Fall im Landes-Gesundheitsministerium) einschalten.

    Ehrlich gesagt, habe ich gegen eine Schwerpunktsetzung in der Notfallversorgung gar nix einzuwenden - ich war schon immer der Ansicht, dass eine Viertelstunde *Primär*-Transportverlängerung sich locker rechnet, wenn man dann am Zielort auf ein eingespieltes Team trifft statt auf einen Assistenten im 2. Ausbildungsjahr, der erst mal Facharzt und MTRA ins Haus holen muss.

    Aber mit dieser Regelung (Geriater auch am Wochenende) wird es so viele Probleme geben, dass wahrscheinlich auch etliche mittelgroße Häuser weiterverlegen müssen, mit entsprechend langen Transporten. Und den Schaden haben dann eben nicht nur die Versorger, sondern die Patienten. Und zwar meiner Befürchtung nach nicht nur beim Komfort, sondern bei den Überlebenschancen: Der klassische Schenkelhals-Kunde (85, multimorbide) hat sicherlich schlechtere Karten, wenn man erst mal ne Verlegung organisiert, ihn dann eine Stunde auf der Landstraße stresst und dabei mit Analgetika abfüllt , statt ihm schlicht und einfach möglichst zügig sein Ersatzteil einzubauen. Aber aufgrund der Übergangsregelung hat der GBA ja noch ein bisschen Zeit, nachzubessern...