Hallo, ....ich meine das hängt damit zusammen, daß im Normalfall der E-Tag ja nicht berechnet wird....deswegen wird ein Tag abgezogen,wenn die GVD überschritten ist und dann Pfl.satz abgerechnet.
Hallo Wird ein stationärer Fall mit Fallpauschale abgerechnet, kann keine VS-Leistung zusätzlich berechnet werden.....dabei ist es egal, ob die vorstationäre Behandlung einen bzw. 30 Tage vor der stationären Aufnahme erfolgte. Viele Grüße...