Beiträge von Reuss

    Guten Tag Herr Dr. Sander,
    mir wurde gestern auf der Messe von ehemaligen GWI - Mitarbeitern mitgeteilt, dass angeblich in einem Future - Set zum 13.12 ein Formular im DRGWP eingebunden wird- zur Erfassung der ZEs - ähnlich der Erfassung der Beatmungszeit. Angeblich gibt es dazu eine Service4you - Mail von dieser Woche. Näheres ist mir nicht bekannt - nur dass Verwunderung darüber herrschte, dass die GWI Mitarbeiter am Messestand davon noch nichts wissen.
    Das Modul INKB werden wir uns auch anschaffen, da es insgesamt einen guten Eindruck vermittelt.

    MfG
    Monika Reuß

    Guten Abend Herr Eckhardt,
    die Patientin war insgesamt sehr schwer krank.
    Die Einweisungsdiagnose war ein Verdacht auf einen bösartigen Prozess, der im 1. CT noch unklar war, in der Kontrollaufnahme jedoch dann nicht bestätigt wurde, so dass diese Diagnose K12.22 die korrekte ist.

    Der Abzsezß war sehr groß und wurde tatsächlich nur inzidiert und mit Drainagen versorgt.
    Schon unsere Kieferchirurgen haben nach einem anderen OPS gesucht - es gibt aber wohl keinen anderen, der dem Eingriff entspricht.

    Haben Sie eine Idee?
    Leider haben wir in einer MKG - Abteilung häufiger solche Patienten. Da wir erst ab 1.9. nach DRG abrechnen, ist uns dieses Problem noch nicht so richtig bewust geworden.


    Monika Reuß
    Contolling

    MKG - Abteilung
    Patientin: 65 Jahre, 15 Tage stationär mit Submandibularabsezeß mit Ausbreitung nach mediastinal, parapharyngeal beidseits
    = K12.22
    Operation: 5-270.5 Äußere Inzision und Drainage.

    Sie musste postoperativ 20 Stunden beatmet werden.
    Weitere Nebendiagnosen:
    A49.0
    * J99.8
    * B96.6
    D68.3

    dies führt dann laut Grouper in die D67Z mit einem Relativgewicht von 0,596
    Ist das wirklich korrekt? Es hat doch eine Operation stattgefunden. Haben wir einen falschen OPS - Schlüssel ausgewählt?

    Monika Reuß
    Controlling

    Wir erhielten folgende Mitteilung einer Krankenkasse, die am DTA teilnimmt:
    [center]Sehr geehrte Damen und Herren
    die von Ihnen eingegangene Rechnung ist im Sinne von §301 SGB V fehlerhaft, da die Angabe der Beatmungsstunden fehlt.
    Daher können wir die von Ihnen gestellte Rechnung in der Form nicht akzeptieren und bitten Sie, uns eine Rechnung in korrigierter Form zukommen zu lassen.[/center]

    Im Datensatz wurde 8-718.7 Dauer der maschinellen Beatmung: 264 Stunden bis 480 Stunden übermittelt.
    Abgerechnet wurde die DRG A11A.

    Ich war bisher der Meinung:
    Im Datensatz nach §301 werden nur die OPS- Ziffern, im Datensatz für das InEK zusätzlich die tatsächlichen Beatmungsstunden übermittelt.
    Habe ich unrecht?? Bisher hatte ich solch einen Brief auch noch nicht erhalten.

    Guten Morgen Herr ? Frau S. Schulze
    Wir sind auch GWI Kunden und erfassen seit 2 Jahren alle Entbindungen im Modul OPAS_OP. Das ist überhaupt kein Problem in diesem Bereich. Die Mitarbeiter schimpfen nicht über Mehrarbeit, im Gegenteil, sie sind froh, endlich auch ihre Anwesenheitszeiten dokumentieren zu können.
    Zum anderen haben wir dadurch auch die bei der Kostenkallkulation geforderten Anwesenheitszeiten für Mutter, Hebamme und Geburtshelfer zur Verfügung.
    Ein andere Vorteil: Die Abrechung greift auf das OP-Modul zu ( Kombination für die FP), sodass die "richtigen" DRG- Diagnosen bei der Entlassung gesetzt werden können.
    Gerne näheres über Mail

    Mit freundlichen Grüßen
    Monika Reuß
    Med.Controlling