Beiträge von DRG-Troll

    Hallo Sarah SH,

    diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.

    Es gibt einen Auschluss dieser Leistung (34292) wenn andere Leistungen dafür erbracht wurden.

    Für eine aussagekräftige Antwort müssten sämtliche EBM\'s, dies sie in Rechnung stellen, aufgelistet sein.

    Viele Grüße

    DRG-Troll

    Guten Morgen Herr Schaffert,

    wir sind uns ja offensichtlich einig, dass die Verrechnung der Kasse im Rahmen der gesetzlichen Regelung erfolgt ist.

    Allerdings sehe ich tatsächlich das Krankenhaus am Zug, wenn die Krankenkrankasse eine Rückforderung stellt.

    Es ist mir einfach nicht verständlich, weshalb es immer noch Leistungserbringer gibt, die sich Kontraproduktiv gegenüber einer Zusammenarbeit zeigen. Ein freundlicher und kollegialer Austausch ist das A & O einer fähigen Rechts- und Geschäftsbeziehung.

    Viele Grüße aus Wiesbaden in den benachbarten Main-Kinizig-Kreis

    Guten Morgen zusammen,

    es gibt diverese Möglichkeiten ein Sozialgerichtsverfahren zu umgehen.

    1. Einen weiteren Widerspruch einlegen
    2. Die Rückforderung der Krankenkasse akzeptieren
    3. Versuchen, eine Einigung bzw. einen Vergleich mit der Kasse zu erzielen

    Gerne wiederhole ich mich nocheinmal: Den Fall einfach aussitzen ist weder Kollegial, noch werden Sie damit bei den zuständigen Richtern auf wohlwollendes Verständnis stoßen. So wie Herr Schaffert und das BSG es auch sieht: Es sollte ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kostenträger und Leistungsträger bestehen.

    Aussitzen ist da fehl am Platze! Einfach den Hörer in die Hand nehmen und das Gepräch suchen wirkt oft Wunder.

    Einen schönen Tag!

    DRG-Troll

    Hallo NuxVomica,

    weshalb haben Sie abgewartet? Sicherlich wollten Sie damit den Zweck erfüllen, den Fall verfisten zu lassen, oder? Diese Gangart ist in Baden-Württemberg sehr beliebt.

    Da sie sich nicht reagiert haben, steht es dem Kostenträger zu, den Fall zu verrechnen.

    Vielleicht sollten Sie Ihre Einstellung gegenüber kollegialer Zusammenarbeit anpassen und entpsrechend der Frist, die Ihnen bekannt sein dürfte, reagieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Wiesbaden

    DRG-Troll

    Zitat


    Original von fimuc:
    Hallo Forum,

    ist denn eigentlich bekannt, worin die Änderung der HD bestand?

    Von N18.83 in N18.82 oder I50.13 in I50.12? Oder handelte es sich tatsächlich um substantielle Änderungen?

    Gruß,
    fimuc


    ....allein an diesen Aussagen lässt es sich ableiten, wie Ernst hier einige (nicht alle!!) die Kodierung nehmen. :d_neinnein:

    Guten Morgen Herr Schaffert, liebe Forenmitglieder,

    einen Großteil Ihrer Feststellungen, Herr Schaffert, kann ich unterschreiben.
    Aber, den Krankenkassen eine Schlammschlacht zu unterstellen ist weit hergeholt.

    Die Schlammschlacht wird durch einen Großteil der Krankenhäuser geführt. Bester Beweis dazu: Dieses Forum! Es gibt da so ein schönes Sprichwort das da lautet: Betroffene Hunde bellen. Und die Beller sind in diesem Forum die Leistungserbringer.

    Selbstverständlich sehe ich den Mehraufwand und die Bürokratie, die mit einem Prüfauftrag verbunden ist. Sicherlich sehen sie aber auch die dringende Notwendigkeit der Prüfungen durch den Kostenträger. Und die Zahlen lügen nicht, auch wenn dies hier gewisse Teilnehmer unterstellen.

    Meine Erfahrungen mit Leistungserbringern sind zum Großteil positiv. Es besteht ein freundlicher Kontakt zu den Mitarbeitern im Medizincontrolling und zum Teil auch im ärztlichen Bereich. Ein konstruktives Telefonat kann viel Arbeit und Ärger ersparen.....

    Ihnen allen einen schönen Tag und auf gute Zusammenarbeit.

    Hallo J.U.P.P.,

    wie Sie bereits korrekt erwähnt erwähnt haben, besteht juritisch kein Zweifel an dieser Vorgehensweise.

    Viele Leistungserbringer übermitteln jetzt Nachtragsrechnungen aus dem Jahr 2005 bis 2008. Interessant zu beobachten, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nun sämtliche Buchhalter aktiv werden. Das selbe Recht sollten Sie auch Ihren Kostenträgern zu gestehen.

    Viele Grüße

    DRG-Troll

    Hallo Kodercop,

    Sie werden mit Sicherheit die Kosten für die Überschreitung der OGvD durch die Kasse nicht ersetzt bekommen.

    Versuchen Sie doch, im Konsens mit der Kasse, die entsprechenden Tage als Begleitperson geltend zu machen. Könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der Kostenträger auf diesen Deal einlässt.

    Freundliche Grüße

    DRG Troll