Beiträge von CoPit

    Hallo anneDD und Casu,

    danke für Ihre Antworten.

    Ganz einsichtig bin ich immer noch nicht da:

    weder sie noch der MDK verlangen eine Korrektur des OPS 5-786.2 ( Exkl.: Osteosynthese einer Fraktur ).

    Zudem ist die MDK Formulierung " es erfolgte aber keine Kontinuitätsdurchtrennung im Sinne des OPS 5-782.49 da die Kontinuität der Ulna bereits durch die Pseudarthrose bereits gestört war." aus meiner Sicht verbaler Eiertanz.

    Was ist eine gestörte Kontinuität ??? Kann ja nur heißen, Kontinuität ist zwar gestört aber immerhin vorhanden.

    Daraus folgt aus meiner Sicht, dass diese ( gestörte ) Kontinuität erst durch den Chirurgen wie oben beschrieben unterbrochen wurde.

    Weitere Meinungen ?

    Grüße

    CoPit

    Guten Morgen verehrte Mitstreiter,

    ich bitte um Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

    Primärversorgung einer Ulnafraktur im April 2012, Aufnahme mit o.g. Diagnose im November 2011.

    Auszug OP-Bericht: ".... nach Entf. aller Plattenanteile.... Aufsuchen der Pseudarthrosenzone, hier zunächst Eingehen in den Frakturspalt mit dem Meißel, anschließend Resektion der PA mit dem Luer, die Frakturenden werden mit dem Meißel angefrischt bis sich vitaler Knochen findet. ...."

    Wir kodieren 5-787.k9, 5-782.49, 5-784.09, 5-783.0, 5-786.2 DRG I31B RG 1,31400

    MDK :"...laut OP Bericht ist zwar mit einem Meißel in den Spalt eingegangen worden, es erfolgte aber keine Kontinuitätsdurchtrennung im Sinne des OPS 5-782.49 da die Kontinuität der Ulna bereits durch die Pseudarthrose bereits gestört war. Die Anfrischung kann daher nur mit dem OPS 5-782.09 Exzision von erkranktem Knochengewebe, partielle Resektion Ulna kodiert werden.... DRG I21Z RG 0,91800

    Meine erste Reaktion : Dippelschisser. Will es mir aber doch nicht so einfach machen und bitte daher um ihre Meinungen.

    Vielen Dank

    CoPit

    Hallo NuxVomica

    Die Versorgung der Fraktur samt nachfolgender Komplikation wird halt nicht als "DRG-bildend" gewürdigt, so dass die HD einziges Kriterium bleibt.

    " würdigen " heißt: da sitzen kluge Köpfe und legen fest, dass umfangreiche Operationen bei bestimmten HD nicht berücksichtigt werden. Die Begründung würde mich dann schon interessieren, da das DRG System den Anspruch hat, aufwandshomogene Gruppen zu bilden.

    Möglicherweise handelt es sich aber auch nur um einen Programmierfehler.

    Zitat

    Hätte der Pat. eine Herztransplantation erhalten hätte sich die DRG geändert.


    Stimmt. Andernseits hätte beispielweise eine Hüft Tep am Ergebnis nichts geändert.

    Ihre Anregung mit dem INEK werde ich überdenken, befürchte allerdings, dass es für den vorliegenden Fall keine Konsequenzen hat, selbst wenn das INEK zustimmt, dass das geschilderte Ergebnis nicht der DRG Intention entspricht.

    Hallo Zackspeed
    der Pat. wurde in der Inneren Abt. aufgenommen. Hatte neben seiner Grunderkrankung Hämatemesis wg. erosiver Gastritis und mehrerer Ulcerationen des Magens.


    Zitat

    Ich kenne nur Häuser, wo diese Patienten in der Psychiatrie liegen (Tagessätze) bzw. spätestens am 2.Tag in eine Psychiatrie verlegt werden und dann bei Frakturen etc. intern/extern ín eine Somatik verlegt werden. Damit hat sich auch die Frage nach der "Ungerechtigkeit" der Vergütungshöhe erledigt


    ??

    Zitat

    (wobei ich genügend Beispiele kenne, in denen es umgekehrt ist und eine Leistung teilweise exorbitant hoch vergütet wird).


    Konkret ?

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Danke Herr Bauer,

    Hallo not Arzt. Der web _Grouper kommt zum gleichen Ergebnis.

    Deshalb vermute ich einen Systemfehler (Fehler im Algorithmus der DRG Gruppierung ), weiß mit dieser Vermutung aber nicht recht was anzufangen

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Hallo Forum,

    folgende Fallkonstellation führt den Anspruch der Bildung von aufwandshomogenen DRG´s nach meinem Dafürhalten ad absurdum.

    Patient wird im Alkoholentzugsdelir in unsere Klinik eingeliefert. Am 4. KH Tag Sturz. Diag. prox. Femurmehrfragmentspiralfraktur. Nach einer Nacht in Extension erfolgt die operative Versorgung mittels Nagel mit Gelenkkomponente, 6 Drahtcerclagen, bei drohendem Kompartment Spaltung des lat. Kompartments, tempor. Wundverschluss mit Syspurderm -> Intensivstation, Erys, nach sechs Tagen sek. Wundverschluss.

    HD F10.4, ND S72.3, S71.84,T79.6, D68.4, D62 und weitere.

    OPS 5-794.AF, 5-851.98, 5-916.7E, 5-900.1E, 8-401.2 und weitere.

    Ergebnis DRG V60A RG 0,94700 ( incl. Zuschlag für einen Tag wegen Überschreitung OGV )

    (Hätte ) Wäre ( Wenn ) der Pat. vor Aufnahme gestürtzt und ansonsten gleichem Krankheitsbild aufgenommen worden, hätte dies in die DRG W02B mit RG 3,6300 ( incl. Abschlag ) geführt .

    Gewundert habe ich mich aber vor allem darüber, dass die oben beschriebene Fallkonstellatin nicht in eine Fehler DRG führt, deshalb meine Frage, ob es sich dabei ev. um einen Systemfehler handelt und wie damit umzugehen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    CoPit

    P.S. Nach Verlegung in die Psychiatrie kommt der Pat. am 5 Tag wegen Wundinfekt in unsere Klinik zurück.

    Hallo B.W.

    Zitat : "Aus meiner Sicht ist das Blödsinn "

    Diese Aussage ist wenig hilfreich. Dieses Forum ist der Beweis dafür, dass es nicht auf die Sicht ( Arzt, MDK, Codierer ) und deren Sinnstiftung ankommt sondern auf die argumentative Interpretation des Regelwerks.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Hallo Dr. Blaschke.

    Zitat aus P001f : " deshalb werden diese individuellen Komponenten einer bereits kodierten Prozedur nicht noch einmal gesondert verschlüsselt ".

    Hab ich aber nicht und bleibe deshalb " auf den Komponenten sitzen ".

    Trotzdem Dank

    Mit freundlichen Grüssen

    Hallo B.W.

    es gibt nun mal Unterschiede zwischen plasmatischen und rekombinanten Faktoren!


    unstrittig, wird ja auch in 8-810.ff so differenziert . !??

    Ich suche auch nicht nach dem Sinn eines OPS, sondern versuche mich an einer Interpretation des Regelwerks
    Hilfreich wäre ein Hinweis im OPS, der klarstellt dass unter 8-810.ff nur Mono-Präparate zu kodieren sind wenn dies der Sinn des OPS sein sollte - ist aber nicht.

    Falls Blutgerinnungsfaktor VII ( Herstellerbezeichnung ) ein Synonym für plasmatischer Faktor VII ( OPS Bezeichnung ) ist, sehe ich keinen Grund, dies nicht zu verschlüsseln, da der Patient dieses bekommen hat .

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit