Hallo Br. Blaschke,
vielen Dank für Ihre Mühe. Ich weiß wie mühsam es ist, sich neben der alltäglichen Arbeit mit Fragen zu beschäftigen, die einem selbst vollkommen unproblematisch erscheinen.
Einen vorklinischen Kurs konnte ich nicht belegen, da ( wie viele in diesem Forum ) ich Nicht-Mediziner bin.
Meine bisherigen Formulierungen scheinen mir heute bei ruhiger Betrachtung auch etwas umständlich.
Deshalb ein neuer ( letzter ) Versuch.
Ich bin durchaus der Meinung, die Gabe von Prothrombinkomplex ist mit 8-812.5f zu verschlüsseln.
Da im kurz geschilderten Fall die Mindestmenge für Erwachsene 3.500I.E nicht erreicht wurde, die verabreichten 2.400 I.E aber relativ hohe Kosten verursachten , halte ich es für legitim nach Refinanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
Möglicherweise bietet der OPS 8-810.7f die Gelegenheit.
Laut Hersteller enthält PPSB " Blutgerinnungsfaktor VII ( human ) ". Falls diese Bezeichnung ein Synonym für "Plasmatischer Faktor VII " ist ( konnte mir auch unsere Apotheke bisher nicht beantworten ) wäre doch daran zu denken, den OPS 8-810.7f zu verwenden. Ich kann im OPS nicht erkennen, dass hier nur Mono- Präparate zu verschlüsseln sind. Dass im 8-810.7f auf Einheiten abgestellt wird finde ich nach wie vor verwirrend. Der Hersteller gibt die Bestandteile in I.E an, das sind ja wohl Einheiten ?!
Gleiche Überlegungen stelle ich für 8-810.bf an, da PPSB auch Blutgerinnungsfaktor IX ( human ) enthält.
Leider ist der Knoten für mich noch nicht gelöst.
Mit freundlichen Grüssen
CoPit