Beiträge von CoPit

    Hallo Br. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Mühe. Ich weiß wie mühsam es ist, sich neben der alltäglichen Arbeit mit Fragen zu beschäftigen, die einem selbst vollkommen unproblematisch erscheinen.

    Einen vorklinischen Kurs konnte ich nicht belegen, da ( wie viele in diesem Forum ) ich Nicht-Mediziner bin.

    Meine bisherigen Formulierungen scheinen mir heute bei ruhiger Betrachtung auch etwas umständlich.

    Deshalb ein neuer ( letzter ) Versuch.

    Ich bin durchaus der Meinung, die Gabe von Prothrombinkomplex ist mit 8-812.5f zu verschlüsseln.

    Da im kurz geschilderten Fall die Mindestmenge für Erwachsene 3.500I.E nicht erreicht wurde, die verabreichten 2.400 I.E aber relativ hohe Kosten verursachten , halte ich es für legitim nach Refinanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

    Möglicherweise bietet der OPS 8-810.7f die Gelegenheit.

    Laut Hersteller enthält PPSB " Blutgerinnungsfaktor VII ( human ) ". Falls diese Bezeichnung ein Synonym für "Plasmatischer Faktor VII " ist ( konnte mir auch unsere Apotheke bisher nicht beantworten ) wäre doch daran zu denken, den OPS 8-810.7f zu verwenden. Ich kann im OPS nicht erkennen, dass hier nur Mono- Präparate zu verschlüsseln sind. Dass im 8-810.7f auf Einheiten abgestellt wird finde ich nach wie vor verwirrend. Der Hersteller gibt die Bestandteile in I.E an, das sind ja wohl Einheiten ?!

    Gleiche Überlegungen stelle ich für 8-810.bf an, da PPSB auch Blutgerinnungsfaktor IX ( human ) enthält.

    Leider ist der Knoten für mich noch nicht gelöst.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Hallo Dr. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es mag für Sie eindeutig sein. Diese, und auch andere Seiten, die nach Eingabe des Suchbegriffs " PPSB " aufgehen, sprechen eine andere Sprache.

    Zweideutig bzw. unverständlich ist und bleibt für mich, dass für den OPS 8-812.5 beim Erwachsenen 3.500IE vorausgesetz werden, " Einzelbestandteile " wie Faktor VII oder Faktor IX jedoch ohne Altersgrenze codiert werden können.

    Oder ist "Blutgerinnungsfaktor VII ( human )" etwas anderes als "Rekombinanter aktivierter Faktor VII" und " Blutgerinnungsfaktor IX " als " Rekombinanter Faktor IX " ("Herstellerangabe" / "OPS Text" )

    Gänzlich verwirrend finde ich dann noch die unterschiedlichen Angaben "KIE", "Einheiten" und "IE" bei den OPS 8-810.ff.

    Es bleiben bei mir leider einige Fragezeichen.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Liebe Mitstreiter,

    welche Antwort auf dieser Seite ist den nun die richtige ??

    8-810. f oder 8-812.5f ?

    Habe momentan ebenfalls das Problem den korrekten OPS zu finden.

    Gabe von 4x PPSB 600 ( Zusammensetzung u.a. Blutgerinnungsfaktor II 800 IE, Blutgerinnungsfaktor IX 615 IE, Blutgerinnungsfaktor VII 275 IE,Blutgerinnungsfaktor X 800 IE, Antithrombin III 35 IE )

    8-810.a0 + 8-810.70 oder nichts ( falls 8-812.5f zutreffend da Pat. > 15 Jahre.)

    Kosten ca. 3120,-€ .Erlös RG 0,20700 ( Aufenthalt wenige Std. Nach CT Diag. subdurales Hämatom, Marcumartherapie ,Gabe PPSB, Verlegung Neurochir. anderes KH.

    Wer legt sich auf welchen Code fest ?

    Danke CoPit

    Sehr geehrtes Forum,

    sind die Osteotomien zweier gelenkbildender Knochen Komponenten einer Arthrodese oder werden sie mit eigenen OPS
    codiert ?

    Dankbar bin ich auch für einen Hinweis, weshalb die Ostetomie nach Helal mit 5-788.x ( Thesaurus ) und nich mit 5-788.5f verschlüsselt wird.

    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit

    Hallo E.Horndasch,
    Dank auch Ihnen für Ihren Beitrag.
    Ganz banal ??
    Folgender ( konstruierter)Fall:
    Dementer Pat. fällt zu Hause aus dem Bett.
    Aufnahme mit SHT°1 und Schenkelhalsfraktur. Nach 24 Std. neurologischer Überwachung und allg. Stabilisierung Versorgung der Fraktur mit SH-Prothese.
    HD S06.0 ??
    Mit freundlichen Grüßen
    CoPit

    Danke D.Zierold,

    ein pragmatischer Ansatz dem ich folgen kann, der mir aber dennoch problematisch erscheint.

    Da ich im speziellen Fall Herrn Dr.Wagner folge - spezielle Kodierrichtlinie vor allg. KR, liegt mein Problem jetzt bei der Auslegung des Begriffes " schwerwiegendere Erkrankung/Verletzung "

    Mit freundlichen Grüßen

    CoPit

    Hallo Dr. Wagner,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort, aaaaaaber........

    Welche Verletzung wiegt schwerer. ? Kontusion, 1 Tag Überwachung, Marcumarpause, 2x CT keine weiteren Konsequenzen,

    oder Radiusfraktur, Op, wochenlange Bewegungseinschränkung, KG , ME

    oder gar die Mittelgesichtfrakturen ( Konsil Augenarzt: Contusio bulbi ,"Vorstellung nach Entlassung in HNO Klinik, ggf.stat. Übernahme zur Planung OP ) ??

    Sehe vor meinem geistigen Auge schon wieder den Vorwurf der " Falschabrechnung "

    Trotz meinem Kamf gegen die Resignation grüße ich freundlich

    CoPit

    Sehr geehrtes Forum.

    85 jährige Pat. ( div. ND, Marcumar ) stellt sich am 27.4. mit dist. Radiusverletzung und Gesichtsverletzung im KH vor.

    Im Ct kleine hämorrhagische Kontusion rechts temporal, Jochbein/bogen -fraktur, Orbitawand/boden-fraktur.

    Aufnahme auf Intensivstation, 24 Std. Überwachung, Konakiongabe, Kontroll CT, Neurochir.Konsil => keine neurochir. Intervention erforderlich.

    Montag 30.4. operative Versorgung der einfachen Radiusfraktur mit Plattenosteosynthese. Entlassung am 7.5.

    HD S52.51 = DRG I21Z Rg 1.054 ( OGV 2 Tage überschritten )

    HD S06.31 = DRG 901D Rg 2,211

    Die Regeln bzgl. HD sind mir bekannt.

    Problem: In unserem Haus existiert keine Kostenträgerrechnung d.h. die Kosten/Ressourcenverbrauch können vom Arzt nicht benannt weden.

    Wie gehen andere Häuser mit diesem Problem um.


    Mit freundlichen Grüssen

    CoPit