Beiträge von cocobello1

    Hallo,

    wie würdet ihr folgende Konstellation kodieren.

    Patient mit multiplen Osteolysen infolge Plasmozytom und deswegen drohender pathologischer Femurfraktur.
    Die Femurstabilisierung erfolgt mit der Implantation eines langen PFNA.

    HD M89.55 Osteolyse Oberschenkel
    ND C90.00 Plasmozytom
    M82.05 Osteoporose bei Plasmozytom
    OPS 5-790.5g Osteosynthese Marknagel mit Gelenkkomp., Femurschaft

    Ich bin mal auf eure Meinungen gespannt, eine drohende Fraktur kann man nicht richtig kodieren und eine Frakturosteosynthese ist eigentlich auch nicht korrekt ??!!

    Hallo,

    mal noch zur Vervollständigung des "Beispielfalles".
    Intensivpflichtig war der Pat. definitiv, allein schon deswegen, weil er an seiner schweren kardialen Dekompensation am 25.04.11 verstorben ist.
    Beatmungspausen, auch etwas längere (max. ca. 17Std.) gab es zwischendurch schon, aber nicht auf die Nacht beschränkt, sondern abhängig vom Sättigungsabfall. Von einer intubationsersetzenden Situation kann man meiner Meinung nach auch definitv sprechen.
    Entscheidend scheint für mich die Frage, ob die beatmungsfreien Intervalle nach der DKR Entwöhnung sind. Unser GA sagt Entwöhnung gibt es nur bei invasiver Beatmung also endet die Beatmungszeit mit der jeweiligen Beendigung der Maskenbeatmung, was zur Addition reiner Effektivzeiten führt. Ökonomische gesehen halt ich das ja auch für unsinnig, zumal der Aufwand für diese intermittierenden Maskenbeatmungen oft höher ist als für die Intubationen. Aber diese Diskussion hilft mir beim MDK nicht so recht weiter.

    Weiß jemand, ob es Stellungnahme dazu vom IneK oder einer Fachgesellschaft gibt?

    Viele Grüße

    Hallo,

    ich verfolge das Thema hier auch schon länger und ich muß medcont zumindest zum Teil Recht geben. So eindeutig finde ich das Ende der Beatmung bei intermittierender nichtinvasiver Beatmung über Maske in den DKR nicht beschrieben.
    Dazu mal ein aktuelles Problembeispiel:
    Patient wird vom 21.04.11 16:00Uhr bis 25.04.11 18:30 intermittierend über Maske beatmet, dazwischen gibt es Spontanatmungsphasen (nie länger als 24h). Wir haben die Beatmungszeit durchgehend gezählt, so ist ja offensichtlich auch die überwiegende "Forumsmeinung", insgesamt 99 Stunden.
    Der MDK zählt in seiner Begutachtung nur die 49 effektiven Beatmungsstunden mit folgender wörtlichen Begründung als Antwort auf unser Widerspruchsschreiben:
    " Der Widerspruchsargumentation mit Hinzuziehung der Spontanatemphasen kann gemäß DKR 1001h nicht entsprochen werden, da sich diese auf das Ende der Beatmung beziehen (Weaning) - nach einer längerzeitigen fortlaufenden (invasiven) Beatmung."
    Jetzt müßten wir eigentlich klagen oder was meint ihr?

    Viele Grüße aus Sachsen

    Noch eine kurze Anmerkung, Antwort des DIMDI und erfreulicherweise recht deutlich:

    "Der Zusatzkode kann auch bei einem Teilwechsel angegeben werden, wenn eine knöcherne Defektsituation vorlag und der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente erfolgte. Diese muss die Bedingungen für die Modularität erfüllen."

    Folgender Sachverhalt:Teilwechsel der tibialen Komponente, 3 Einzelteile - metallisch verbunden, damit eigentlich modular und mit 5-829.d kodierbar. Soweit auch vom MDK bestätigt, aber der OPS-Kode bezieht sich lt. MDK nur auf eine komplette Endoprothesenimplantation oder einen kompletten -wechsel. Bei Teilwechsel einer modularen Knie-Prothese ist der Zusatzkode nicht verwendbar.

    Wie ist Eure Meinung?

    Es handelt sich um ein Knie-Endoprothese. Der Tibiateil zeigt knöcherne Defekte (wie im OPS 5-829.d gefordert). Zum Ausgleich dieser Defekte wurden am Tibiaplateau 3 metallische Spacer angeschraubt. Dies sind an der gelenkbildenden Tibiakomponente insgesamt 4 metallische Teile, wenn man wenigstens eine Schraube mitrechnet, sogar 5 (wie im OPS 5-829.d gedordert) ?!

    MfG
    Weigel

    Hallo,

    folgender Fall:
    - Knie-TEP-Wechsel zementiert nach aseptischer Lockerung
    - am Tibiateil werden metallische Spacer aufgrund knöcherner Defekte eingebaut

    Kodierung TEP-Wechsel ist klar und unstrittig
    Das Tibiateil mit metallischen Spacern haben wir als modulare Prothese mit 5-829.d gewertet und kodiert.
    Der MDK sieht es \"nur\" als metallischen Knochenersatz (5-785.4k).

    Wie ist eure Meinung, welcher Kode ist korrekt oder sind es sogar beide?

    MfG
    Weigel
    Medizincontroller

    Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt:
    Patient hatte eine Quenu-OP wg. Rektumkarzinom. Patient konnte beschwerdefrei entlassen werden.
    Innerhalb der oberen Grenzverweildauer musste der Patient mit Problemen, welche sich als Dünndarmadhäsionsileus heraustellten, wieder aufgenommen und erneut operiert werden.

    Wir haben diese Fälle nicht als Wiederaufnahme wg. Komplikation gewertet und 2 Fälle abgerechnet.
    Der MDK sieht das natürlich anders :(

    D. Weigel
    Medizincontroller