Beiträge von M_Rudolf

    Hallo,

    es ist vollbracht, die Rechtsverordnung ist unterschrieben. Frau Schmidt hat somit ihr Versprechen, nach vor der Wahl eine Unterschrift zu leisten tatsächlich eingehalten, auch wenn sie dies jetzt auch nach der Wahl noch hätte tun könnten:

    Der Verband der Privatkrankenanstalten Thüringen infomierte uns heute wie folgt:

    "Die Rechtsverordnung zum "Fallpauschalensystem für Krankenhäuser"
    (Optionsmodell) ist von der Bundesgesundheitsministerin am 20.09.2002
    unterschrieben worden. Das teilte das BMG soeben auf Nachfrage des BDPK e.V. mit. Damit wurde das Verordnungsgebungsverfahren wie geplant noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen. Den Angaben zufolge wird die Verordnung am 25.09.2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, sodaß die Regelungen einen Tag später in Kraft treten können. Über den Vollzug hat das BMG geschwiegen um keinen Anlass für wahlrelevante öffentliche Kritik zu geben."

    Also dann, die Ärmel weiterhin hochgekrempelt lassen...

    Viele Grüsse aus Saalfeld
    M. Rudolf
    :uhr:

    Hallo,

    zur Datenübermittlung nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
    sowie bzgl. Vereinbarungen nach § 21 Abs. 4 und 5 KHEntgG traf heute von der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft folgender Sachstandsbericht ein:

    "Nach § 21 Abs. 4 KHEntgG vereinbaren die Spitzenverbände der GKV und die PKV gemeinsam mit der DKG im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die weiteren Einzelheiten für die in Abs. 2 ebenda bestimmten Übermittlungsdaten. Die Vereinbarung nach § 21 Abs. 5 KHEntgG regelt hingegen die Höhe eines Abschlags für den Fall einer fehlenden, unvollständigen oder nicht fristgerechten Datenübermittlung durch das betreffende Krankenhaus.

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat uns zum Sachstand der Vereinbarungen aktuell wie folgt informiert:

    Die Vereinbarungstexte sind auf Spitzenverbandsebene zuletzt am 10.7.2002 beraten worden. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:

    1. Das auf dem Verhandlungsstand vom 23.05.2002 beruhende Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 KHEntgG ist noch nicht abgeschlossen.

    Die Anlage 1 zur vorstehenden Vereinbarung (DRG-Daten für § 21 KHEntgG) wurde wegen der erforderlichen Klärung aktueller fachlicher Fragen zum DRG-Datensatz an den zuständigen Krankenhaus-Entgelt-Ausschuss (KEA) überwiesen, der darüber in der kommenden Woche (29. KW) beraten wird.

    2. Zum Inhalt einer Vereinbarung nach § 21 Abs. 5 KHEntgG (Abschlagsregelung) wurden ohne konkretes Ergebnis die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht.

    3. Beide Vereinbarungen stehen für das Spitzengespräch der Beteiligten Anfang August 2002 erneut zur Beratung an.

    Im Spitzengespräch am 10.7.2002 wurde gemeinsam – auch im Einklang mit dem Vertreter des BMG – festgestellt, dass die Übermittlung der DRG-Daten durch die Krankenhäuser nicht, wie in § 21 Abs. 1 KHEntgG vorgesehen, zum 1. August 2002 erfolgen kann, da die verbindliche Festlegung des DRG-Datensatzes noch nicht abgeschlossen ist.

    In der Frage der DRG-Datenstelle wird sich voraussichtlich auch in der nächsten Woche (29. KW) eine Klärung ergeben."

    Somit passiert also zum 01.08.2002 bzgl. Datenlieferung ersteinmal nichts... :dance1:

    Mit Grüssen aus Thüringen

    M. Rudolf

    S. g. Herr Dr. Scholz,

    Ihre Anfrage liegt zwar schon über 4 Monate zurück, vielleicht ist für Sie die Info aus haftungsrechtlicher Sicht jedoch noch immer von Interesse:

    1.) Grundsätzlich ist eine Beurlaubung von Patienten nicht mit der Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V vereinbar. Auch rein haftungstechnisch ist es unverantwortlich, einen Patienten auf eigenen Wunsch hin zu beurlauben. Im Schadensfall müsste die Klinik dafür eintreten.

    2.) Eine Ausnahme hierbei stellt ein notwendiges Sozialtraining des Patienten in seiner häuslichen Umgebung dar, wie es z. B. in der Psychiatrie relevant werden kann. Dies sollte jedoch in Abstimmung mit der Krankenkasse des Patienten erfolgen. Der Patient ist hierbei auf das eigene Risiko während des Sozialtrainings und die hiermit verbundenen versicherungsrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.


    3.) Sollte somit ein Patient grundsätzlich auf einer Beurlaubung bestehen, müsste er entsprechend entlassen werden. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, erfolgt eine normale Entlassung in die ambulante oder nachstationäre Weiterbehandlung, da ja offensichtlich keine vollstationäre Behandlung mehr notwendig ist.
    Ist von einer Entlassung aus medizinischer Sicht abzuraten, würde der Patient im Ernstfall auf eigenen Wunsch bei Gegenzeichnung des entsprechenden Formulars hierzu (zur Dokumentation im Falle einer auftretenden Haftpflichtsituation) entlassen.


    Viele Grüsse aus dem schwülwarmen Thüringen

    M. Rudolf

    .... sorry, ich wollte meine Antwort noch nicht einfügen, schon garnicht doppelt.

    Ich wollte nämlich noch ein kurze Zusammenfassung des Bundeskongresses geben. Wie aus der hier bereits als Link eingestellten Rede von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch und auch der Pressemitteilung der Krankenhausumschau entnommen werden konnte, soll das Optionsmodell in Form einer Ersatzvornahme durch das BMG kurzfristig kommen. Und zwar als lernendes System, welches im Bedarfsfall auch 2004 wieder in Teilbereichen abgeändert werden kann. Der im vorherigen Beitrag genannte Herr Faust (CDU und übrigens Chefärzt für Anästhesie in einem KH) meinte hierzu jedoch, das die Ersatzvornahme auf erhebliche Probleme stossen wird, z. B. bzgl. der Bewertungsrelationen. Aber auch hier wartet ja alles auf die Ergebnisse der Erstkalkulation, welche Mitte Juli vorliegen sollen. Hoffentlich sind diese Daten auch entsprechend quantitativ und qualitativ aussagekräftig, sonst gilt wohl doch der auf dem Bundeskongress genannte Slogan für DRG: Deutsche rettet's Gesetz.

    Viele Grüsse :roll:

    Hallo,

    mit dem LKF-System dürfte sich auch Dr. Ernst Bruckenberger auskennen, da er aus Österreich stammt und dort auch als Mitentwickler der Stuide über die Entwickl. des österr. Krankenhauswesens bis 2010 war. Herr Dr. B. war im Niedersächs. Ministerim tätig und ist heute Lehrbeauftragter der Med. Hochschule Hannover (homepage: http://www.bruckenberger.de).

    Herr Dr. B. war auch letzte Woche beim Bundeskongress Deutscher Privatkrankenanstalten als Referent tätig. Hier führte er aus, dass nach den Erfahrungen in anderen Staaten der Weg von der Fallpauschale über die Fallkomplexpauschale bis hin zur jährlichen Kopfpauschale für die Behandlung der Patienten führt. Endziel könnte hier durchaus wieder die Budgetierung sein :(

    Hallo,

    nach heutiger Pressemitteilung hat die DKG in bezug auf die Entwicklung des FP-Systems für das Jahr 2003 das Scheitern der Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der GKV und PKV erklärt.
    Die Ausgestaltung des Optionsmodells 2003 müsste nunmehr als Ersatzvornahme des BMGs im Zuge einer Rechtsverordnung geregelt werden. Hierbei müsste das BMG voraussichtlich aus den drei vorliegenden Positionspapieren von DKG, AOK und GKV (ohne AOK) "die" Lösung finden, und dass noch vor dem 22.09.!!! Man darf gespannt sein.

    Die DKG hält es jedoch für zwingend notwendig, den Kliniken ab 2003 die Möglichkeit zu bieten, das neue Abrechnungssystem freiwillig zu erproben. Zuletzt hatte die DKG hier ein Konzept für ein Interimsmodell 2003 eingebracht, dass die fallweise Abrechnung im Jahr 2003 ermöglicht hätte. Hierzu kam es jedoch zu erheblichen inhaltlichen Differenzen zwischen den Kassenarten und der DKG, welche den Stichtag 01.01.2003 erheblich in frage stellten. Daher die heutige Erklärung zum Scheitern der Verhandlungen seitens der DKG.
    :(