Krankenhaus Report 2003
Vereinbarungen mit den Krankenkassen + Basisfallwert.
MFG
Hallo
Beiträge von hallo
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Hallo Herr Nilolai,
wenn es keine "akut" Reha ist , dann kein Abschlag.
Also Reha kein Abschlag.
Von Bundesland zu Bundesland ist die Reha anders.
Es gibt Länder, wo Reha nicht im akut Klinik stattfindet.
MFG -
Hallo,
die Bezeichnung der DRG ist nicht immer logisch.
Dieser kurze Text wird nie alle Konstellationen der DRG
abdecken können. Die medizinische Zuordnung der DRG ist
ja eine Sache . Die Fälle werden aber auch nach ökonomischen
Konstellationen zusammengefasst.
MFG -
Sehr geehrter Herr Brenk,
Fallzusammenführung ist möglich und
kann auch durchgeführt werden.
Wir haben schon mehrere Fälle zusammengeführt.
Bei Kurzliegern( erste Aufenthalt) ist bei uns keine
Fallzusammenführung möglich bzw. die Abrechnung ist falsch.
Das Problem bei der Fallzusammenführung im nächsten
Jahr ist, die entsprechenden Fälle zu erkennen.
SAP arbeitet aber an einer neuen Spezifikation.
MFG -
Hallo Claudia,
ich vermute nicht. Da für 2004 die Verhandlungen
nur mit dem Grouper 2003/2004 möglich sind.
Der Grouper wurde aber erst in der letzten Woche
zertifiziert.
Mfg -
Hallo Claudia,
Anlage 4 KFPV(seite 15 )
ZE29 muss vom Krankenhaus gesondert mit den
Krankenkassen vereinbart werden.
Mfg -
Hallo,
in 2004 ist bei bestimmten DRG keine Fallzusammenführung (bis OGV) vorgesehen.
Sie vorläufige FPG 2004 bzw. Katalog. Diese
sind mit einem Stern gekennzeichnet.
Die Chemotherapie ist mit *.
Schauen Sie sich den Katalog mal an.
Mfg -
Hallo Herr / Frau Bork,
unter G-drg.de stehen die Definitionsbücher für das G-DGR System.
Der Band 4 beschreib welche Prozeduren und Diagnosen zur
W01Z führen. Die Eingruppierung zur Beatmung A06z und A07z
ergibt sich, wenn der Patient beatmet wurde( präMDC).
Also bei beatmeten Patienten kommen Sie immer in die A06 und A07.
Prozeduren 8-718.0 und etc. Siehe deutsche Kodierrichtlinien
Seite 131. kapitel 10.
MFG -
Sehr geehrter Herr Zierold,
siehe Krankenhausrundschau 04/2003.
Beide Seiten haben recht.
Sie können bei bestimmten KIS Systemen die Reihenfolge
der Nebendiagnosen eingeben. Dies bedeutet aber Aufwand.
Aus ökunomischen Erwägungen würde ich davon abraten.
MFG -
Falls sie Geburten haben ,
sollten Sie mal auf die 962Z schauen.
Diese Fälle sollte sie "korrigieren", da hier aufgrund
des alten Rechtes falsch im Sinne der
Deutschen Kodierichtlinien kodiert wird.
Wie sehen die Zahlen für 901Z und 902Z 903Z.
Setzen Sie sich intensiv mit dem DRG System auseinander
bevor sie Pflegesatzverhandlungen machen !
MFG -
Der Patient hat somit 5 Belegungstage.
"Entlasstag" zählt nicht.
Siehe KPF.
Somit Abzug 5 Tage bei Kurzlieger.
Schema ist: UGV - Verweildauer des Patienten + 1 = Tage Abzug.
9 - 5 + 1 = 5 TageBis 9 Tage gibt es somit einen Abschlag.
So ist nach meiner Ansicht die Berechnung richtig.
MFG