Beiträge von hallo

    Hallo Herr Nilolai,
    wenn es keine "akut" Reha ist , dann kein Abschlag.
    Also Reha kein Abschlag.
    Von Bundesland zu Bundesland ist die Reha anders.
    Es gibt Länder, wo Reha nicht im akut Klinik stattfindet.
    MFG

    Hallo,
    die Bezeichnung der DRG ist nicht immer logisch.
    Dieser kurze Text wird nie alle Konstellationen der DRG
    abdecken können. Die medizinische Zuordnung der DRG ist
    ja eine Sache . Die Fälle werden aber auch nach ökonomischen
    Konstellationen zusammengefasst.
    MFG

    Sehr geehrter Herr Brenk,
    Fallzusammenführung ist möglich und
    kann auch durchgeführt werden.
    Wir haben schon mehrere Fälle zusammengeführt.
    Bei Kurzliegern( erste Aufenthalt) ist bei uns keine
    Fallzusammenführung möglich bzw. die Abrechnung ist falsch.
    Das Problem bei der Fallzusammenführung im nächsten
    Jahr ist, die entsprechenden Fälle zu erkennen.
    SAP arbeitet aber an einer neuen Spezifikation.
    MFG

    Hallo Herr / Frau Bork,
    unter G-drg.de stehen die Definitionsbücher für das G-DGR System.
    Der Band 4 beschreib welche Prozeduren und Diagnosen zur
    W01Z führen. Die Eingruppierung zur Beatmung A06z und A07z
    ergibt sich, wenn der Patient beatmet wurde( präMDC).
    Also bei beatmeten Patienten kommen Sie immer in die A06 und A07.
    Prozeduren 8-718.0 und etc. Siehe deutsche Kodierrichtlinien
    Seite 131. kapitel 10.
    MFG

    Sehr geehrter Herr Zierold,
    siehe Krankenhausrundschau 04/2003.
    Beide Seiten haben recht.
    Sie können bei bestimmten KIS Systemen die Reihenfolge
    der Nebendiagnosen eingeben. Dies bedeutet aber Aufwand.
    Aus ökunomischen Erwägungen würde ich davon abraten.
    MFG

    Falls sie Geburten haben ,
    sollten Sie mal auf die 962Z schauen.
    Diese Fälle sollte sie "korrigieren", da hier aufgrund
    des alten Rechtes falsch im Sinne der
    Deutschen Kodierichtlinien kodiert wird.
    Wie sehen die Zahlen für 901Z und 902Z 903Z.
    Setzen Sie sich intensiv mit dem DRG System auseinander
    bevor sie Pflegesatzverhandlungen machen !
    MFG

    Der Patient hat somit 5 Belegungstage.
    "Entlasstag" zählt nicht.
    Siehe KPF.
    Somit Abzug 5 Tage bei Kurzlieger.
    Schema ist: UGV - Verweildauer des Patienten + 1 = Tage Abzug.
    9 - 5 + 1 = 5 Tage

    Bis 9 Tage gibt es somit einen Abschlag.
    So ist nach meiner Ansicht die Berechnung richtig.
    MFG