Liebes Forum,
mir liegt die Ablehnung des Kostenträgers bezüglich eines chirurgischen Falles vor bei dem ich bitte Hilfe benötige. Im Forum konnte ich diesbezüglich nichts passendes finden bzw. wenn, lag dies schon Jahre zurück.
Wir führten bei einer Patientin die sich aufgrund einer Ileussymptomatik vorstellte, eine explorative Laparotomie mit Dekompression des Darmes und letztlich die Anlage eines Enterostomas (als protektive Maßnahme) im Rahmen eines anderen Eingriffs....(5-462.-).durch.
Nun meint der Kostenträger die explorative Laparotomie wäre nicht gesondert zu kodieren, sondern in der 5-462.- enthalten.
Ich konnte im OPS nichts finden, was dieser Aussage zu Grunde liegt. Lediglich in den allg. Kodierrichtlinien für Prozeduren ist verankert, dass "eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen" nicht gesondert zu kodieren sind, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werde.... Wäre dies im besagten Fall zutreffend und wäre demnach dem Kostenträger recht zu geben?
Vielen Dank