Beiträge von Kämpfer

    Liebes Forum,

    mir liegt die Ablehnung des Kostenträgers bezüglich eines chirurgischen Falles vor bei dem ich bitte Hilfe benötige. Im Forum konnte ich diesbezüglich nichts passendes finden bzw. wenn, lag dies schon Jahre zurück. ||

    Wir führten bei einer Patientin die sich aufgrund einer Ileussymptomatik vorstellte, eine explorative Laparotomie mit Dekompression des Darmes und letztlich die Anlage eines Enterostomas (als protektive Maßnahme) im Rahmen eines anderen Eingriffs....(5-462.-).durch.
    Nun meint der Kostenträger die explorative Laparotomie wäre nicht gesondert zu kodieren, sondern in der 5-462.- enthalten.
    Ich konnte im OPS nichts finden, was dieser Aussage zu Grunde liegt. Lediglich in den allg. Kodierrichtlinien für Prozeduren ist verankert, dass "eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen" nicht gesondert zu kodieren sind, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werde.... Wäre dies im besagten Fall zutreffend und wäre demnach dem Kostenträger recht zu geben?

    Vielen Dank

    Guten Morgen Herr Dr. Balling,

    da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen. Natürlich wurde in der Koloskopie die Diagnose gestellt und es handelt sich um eine Anastomositis nach Rektumresektion. Vielen Dank für den Hinweis und eventuell haben Sie ja den passenden Diagnosekode für mich. Schöne Woche MfG Y. Kempf

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten, aber ich sehe hier scheiden sich die Meinungen und eine klare Regelung gibt es wohl eher nicht. Ich bin dem Rat gefolgt und habe meine Frage ans DIMDI gesandt. Warte nun \"geduldig\" auf die Antwort. Viele Grüße & eine schöne Woche

    Guten Tag,

    sicherlich spreche ich hier ein bereits bekanntes Thema an, doch leider konnte ich im Forum keine passende Antwort auf meine Frage finden.
    Der MDK zweifelt die HD im folgenden Fall an.
    Die Aufnahme eines Patienten erfolgt mit rez. Blutabgängen. Anamnestisch ist ein 2005 operiertes Rektumkarzinom bekannt. Gastroskopisch stellt sich eine Anastomositis dar, welche histologisch gesichert wurde. Da der ICD keinen spezifischen Diagnosekode für die Anastomositis vorsieht, verschlüsselten wir diese mit der K91.88 - sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen. Vom Gutachter wurde die Diagnose abgelehnt und als HD die T81.4 Infektion nach einem Eingriff vorgeschlagen. Unsererseits ist dies bei einem Zeitraum von 4 Jahren nach Operation, nicht nachvollziehbar.

    Vielen Dank & viele Grüße

    Hallo Forum,

    ich muß nochmals auf das genannte Thema der Verjährungsfrist zurückkommen. Uns liegt ein Schreiben einer Krankenkasse vor, welche Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 01/2004 stellt. Das Schreiben des Kostenträgers ist im Februar 2009 bei uns eingegangen. Bereits im August 2008 forderte die Krankenkasse zur MDK - Prüfung die entsprechenden Unterlagen an.
    Das die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Sozialleistungen 4 Jahre beträgt und mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt in dem der Anspruch entstanden ist, ist mir bekannt und wurde auch im Forum ausführlich diskutiert. Meine Frage wäre, ob das erste Schreiben der Krankenkasse mit der Anforderung der Unterlagen einen Einfluß auf das Ende der Verjährungsfrist hat. Meines Erachtens, hätte die Forderung auf Rechnungskorrektur bis Ende 2008 erfolgen müssen.

    Vielen Dank.