Beiträge von ADDS

    Liebe BW,

    danke für Ihre Antwort:

    Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Entschuldigung.

    Patient kommt zur geplanten Vorhofkatheterexplantation und DJ-Entfernung nach erfolgreicher Nierentransplantation stationär.

    Keine erneute Niereninsuffizienz oder Transplantatversagen.

    Dies war nur eine Zusatzfrage: Kodieren sie eine erneute Niereninsuffizienz nach NTPL z.B. N18.3 zuzüglich zur Z94.0?

    Herzliche Grüße ADDS

    Guten Tag,

    Patient kommt zur Vorhofkatheterexplantation und DJ-Entfernung nach erfolgreicher Nierentransplantation stationär.

    Was wird als Krankenhaushauptdiagnose eingesetzt? Die Z48.8 scheint mir zu allgemein.

    Würden Sie die ursprüngliche Erkrankung N18.5 dazu kodieren (bzw. in diesem Fall als Krankenhaushauptdiagnose setzen) oder nur die Z94.0 ?

    Wann kodieren Sie die D90 zusätzlich?

    Kodieren sie eine erneute Niereninsuffizienz nach NTPL z.B. N18.3 zuzüglich zur Z94.0?

    Herzlichen Dank und Grüße von ADDS

    Guten Tag,

    ich kodiere soeben das erste Mal die Behandlung eines nicht heilenden Ulcus bei pAVK durch Auflage von Fischhaut.

    Da die Fischhaut laut Google teuer im Einkauf ist, wollte ich um Mithilfe bitten wie diese Wundbehandlung zu kodieren ist und ob es bereits ein NUB oder (individuales ) Zusatzentgelt dafür gibt?

    Die biochirurgischen Verfahren z.B. Maden (8-192.3-) halte ich hierfür nicht geeignet, weil es sich um ein Wunddebridement handelt. Auch alloplastische Wundauflagen z.B. Epigard (5-916.2-) sind m.E. nicht richtig.

    Am Zutreffendsten wäre wohl xenogenes Hautmaterial 5-916.6- aber gibt es ein ZE/NUB?

    Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

    Hallo Zusammen,

    wenn ein Patient mit Zunahme der vorbekannten Tetraspastik bei MS (G35.30)(Copaxone und MRT, Physio, Pflegeaufwendig, Botox) mit Exsikkose(NaCl Infusionen) und Harnwegsinfekt (i.v. Antibiose) aufgenommen wird, ist dann die MS oder die Exsikkose bzw. der Harnwegsinfekt als Hauptdiagnose zu kodieren?

    Guten Tag,

    MDK streicht das Zusatzentgelt für die Implantation der "Spinal Cord Stimulation" mit der Begründung, dass die Anwendungsvoraussetzungen nicht gegeben sind, weil die Operation nicht von qualifizierten Neurochirurgen oder mit Zusatzbezeichnung Schmerztherapie durchgeführt wurden, sondern vom Gefäßchirurgen.

    Therapieresistente pAVK Grad III bis IV war gegeben. Es gibt kein Exklusiva im OPS, welche diese Behauptung stützt.
    Bitte um Argumentation gegenüber dem MDK.

    Danke schön.

    Fragen zur Kodierung des OPS 5-38a.a- Hybridverfahren an der Aorta:

    Hinweis: Ein Kode aus diesem Bereich ist bei der Implantation von einer oder mehreren Stentprothesen bei ein- oder mehrzeitigem Hybrideingriff während eines stationären Aufenthaltes zu verwenden. Die Anlage des Bypasses (Debranching) ist gesondert zu kodieren.

    1. Muss ein Bypass (Debranching) zwingend erfolgen? Man könnte den Hinweistext auch so verstehen, dass ein Debranching optional durchgeführt werden kann und nur dann auch zusätzlich kodiert werden muss?

    2. Falls kein Bypass (Debranching) vor oder während der endovaskulären Einbringung der Stentprothesen erfolgt, wo ist dann der gefäßchirurgische Eingriff außer die Freilegung der Leisten und der Wundverschluss im Rahmen des radiologischen Eingriffes (Hybridverfahren)?

    Vielen Dank für ihre Meinung und sorry, dass ein ähnlicher Beitrag (bisher unbeantwortet) von mir gepostet wurde.

    Liebe Grüße ADDS

    Wann darf der OPS 5-38a.a- (Bei Hybridverfahren an der Aorta mit ZE) kodiert werden?

    1. Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
    Punkt c ist aus unserer Sicht interpretierbar und führt zu Diskussionen.

    a. Ein- oder mehrzeitiges Hybridverfahren an der Aorta während eines Aufenthaltes.

    b. Implantation ein- oder mehrerer Stentprothesen.

    c. Muss ein Bypass (Debranching) zwingend erfolgen? Man könnte den Hinweistext auch so verstehen, dass ein Debranching optional durchgeführt werden kann und zusätzlich kodiert werden muss.

    2. Wenn der OPS ohne Debranching nicht kodiert werden darf, wie muss man dann den interdisziplinären, endovaskulären Eingriff der Radiologie und Gefäßchirurgie abbilden?

    3. Dürfen zusätzlich zum OPS 5-38a.a- die einzelnen verwendeten Stentprothesen aus 5-38a- mit Seitenarmen und / oder Fenestrierungen kodiert werden, weil diese im OPS 5-38a.a- nicht näher bezeichnet sind (Hinweistext 5-38a-)?

    Wie sähe die Kodierung dann in diesem Fall aus:

    Patient kommt in diesem Fall mit Ruheschmerz bei pAVK nach iliacafemoralen Bypass (I70.22). Laut DSA Protokoll wird die neu aufgetretene signifikante Stenose der Arteria iliaca communis links eben dieses Bypasses an selbiger Beinseite li. mit PTA und Stent versorgt. (T82.8) . Was ist KHD und was ND?

    Wie würden Sie die ICD T82.8 definieren? IM ICD steht Komplikationen (Stenose) durch Bypass. Hätte bisher den Kode so ausgelegt, dass die Komplikation nach Bypass (Bypassstenose/Verschluß) auftritt. Vielen Dank und schönes WE. ADDS