Hallo,
Ich möchte mal vorab aufklären, da hier zwei Antworten auf die Frage von dianak vorliegt und nicht entgültig gesagt wurde, was richtig ist.
@ Chrissi
Ich denke mal, dass Sie mit Kostenübernahmeerklärung die statonäre DRG-Rechnung meinen. Diese wird natürlich nach Einholung der Kostenübernahmeerklärung direkt mit der PKV abgerechnet.
Aber hier geht es um die wahlärztlichen Leistungen. Die darf das Krankenhaus nicht direkt mit der PKV abrechnen, außer es liegt, wie schon erwähnt, eine Einwilligung des Patienten vor. Diese muss aber einen triftigen Grund haben, d.h. man kann nicht generell bei jedem Patienten die Einwilligung holen und direkt mit der PKV abrechnen.
@ stei-di
Nun zu Ihrer Frage!
Auch wir nutzen Orbis. In stationären Fällen haben Sie die Möglichkeit unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versicherung" einen Eintrag unter "Chefarztwahl" zu machen. Nachdem dieser Eintrag gemacht wurde, sieht man in der Suchmaske ein "Blatt mit €-Symbol". Dieses Zeichen bedeutet, dass der Patient entweder Selbstzahler (auch ohne Wahlleistung) und/oder Wahlleistungspatient ist.
Der Vorteil besteht hier, dass andere Fachabteilungen in der Suchmaske schon erkennen können, ob der Patient evtl. Wahlleistung "Arzt" gewünscht hat. Natürlich muss man hier die Patientenakte öffnen und genau nachschauen. Falls es dann tatsächlich eine Wahlleistungpatient ist, können die anderen Fachabteilungen sich unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versichrung" unter "Wahlleistung" einen Schein anlegen. Über diesen Schein kann dann abgerechnet werden.
Wie genau der Rest funktioniert müssten Sie bei Ihnen intern nachforschen.
MfG
Meffi