Beiträge von Meffi

    Hallo zusammen,

    habe hier ein kleines Makro für EBM 2023 Band 2 erstellt.

    Da nach den OPS-Codes bestimmte Ziffern (z.B. bei AOP) abgerechnet werden dürfen, habe ich ein kleines Makro erstellt.

    Im Grunde braucht Ihr in der Zelle A2 den OP-Schlüssel abtippen, dann Enter betätigen und schon werden die abrechenbaren GOPs aus EBM Band 2 angezeigt.

    In der letzten Spalte ist dann zusätzlich aufgelistet, ob der OP-Schlüssel im AOP-Katalog vorhanden und als AOP abrechenbar ist.

    Auch wenn mehrere Einträge im EBM 2022 Band 2 für ein OPS vorhanden sind, alle werden angezeigt.

    Zusätzlich zu den vorherigen Jahren wird in Spalte M angezeigt, ob man den Förderzuschlag abrechnen kann.


    Ich wünsche viel Erfolg ;)

    Mevlüt Ülger

    Hallo zusammen,

    habe hier ein kleines Makro für EBM 2022 Band 2 erstellt.

    Da nach den OPS-Codes bestimmte Ziffern (z.B. bei AOP) abgerechnet werden dürfen, habe ich ein kleines Makro erstellt.

    Im Grunde braucht Ihr in der Zelle A2 den OP-Schlüssel abtippen, dann Enter betätigen und schon werden die abrechenbaren GOPs aus EBM Band 2 angezeigt.

    In der letzten Spalte ist dann zusätzlich aufgelistet, ob der OP-Schlüssel im AOP-Katalog vorhanden und als AOP abrechenbar ist.

    Auch wenn mehrere Einträge im EBM 2022 Band 2 für ein OPS vorhanden sind, alle werden angezeigt.


    Ich wünsche viel Erfolg ;)

    Mevlüt Ülger

    Hallo Wichtel,

    Spider hat da nicht Unrecht.
    Er hat auch DKG-NT als Grundlage genommen.

    Schauen Sie sich doch einfach die Ziffern im DKG-NT an. Ob Sie dann alles oder nur einige der Ziffern berechnen können, müssten Sie einmal nachlesen.

    Hallo zusammen,

    folgendes ist im DKG-NT hinterlegt:
    "Die Leistungen nach den Nummern 5369 bis 5375 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
    Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten."

    @ Wichtel
    Ich lese hieraus, dass bei CT-Schädel nur die Ziffer 5370 abgerechnet werden kann.
    Falls Sie in mehreren Bereichen CTs durchführen und mehrere Ziffern aus dem Bereich 5370 bis 5374 ansetzen (natürlich mit Begründung), so dürfen Sie den Höchstbetrag nach Ziffer 5369 nicht überschreiten.

    MfG
    Meffi

    Hallo,

    Ich möchte mal vorab aufklären, da hier zwei Antworten auf die Frage von dianak vorliegt und nicht entgültig gesagt wurde, was richtig ist.

    @ Chrissi
    Ich denke mal, dass Sie mit Kostenübernahmeerklärung die statonäre DRG-Rechnung meinen. Diese wird natürlich nach Einholung der Kostenübernahmeerklärung direkt mit der PKV abgerechnet.
    Aber hier geht es um die wahlärztlichen Leistungen. Die darf das Krankenhaus nicht direkt mit der PKV abrechnen, außer es liegt, wie schon erwähnt, eine Einwilligung des Patienten vor. Diese muss aber einen triftigen Grund haben, d.h. man kann nicht generell bei jedem Patienten die Einwilligung holen und direkt mit der PKV abrechnen.

    @ stei-di
    Nun zu Ihrer Frage!
    Auch wir nutzen Orbis. In stationären Fällen haben Sie die Möglichkeit unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versicherung" einen Eintrag unter "Chefarztwahl" zu machen. Nachdem dieser Eintrag gemacht wurde, sieht man in der Suchmaske ein "Blatt mit €-Symbol". Dieses Zeichen bedeutet, dass der Patient entweder Selbstzahler (auch ohne Wahlleistung) und/oder Wahlleistungspatient ist.
    Der Vorteil besteht hier, dass andere Fachabteilungen in der Suchmaske schon erkennen können, ob der Patient evtl. Wahlleistung "Arzt" gewünscht hat. Natürlich muss man hier die Patientenakte öffnen und genau nachschauen. Falls es dann tatsächlich eine Wahlleistungpatient ist, können die anderen Fachabteilungen sich unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versichrung" unter "Wahlleistung" einen Schein anlegen. Über diesen Schein kann dann abgerechnet werden.

    Wie genau der Rest funktioniert müssten Sie bei Ihnen intern nachforschen.

    MfG
    Meffi

    Hallo dianak,

    das Krankenhaus darf nicht mit der PKV direkt abrechnen, da der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus geschlossen wird. Es gibt aber die Möglichkeit vom Patienten eine Einwilligung zu holen, damit man direkt mit der PKV abrechnen kann. Dies kann man machen, wenn z.B. der Patient gesundheitlich nicht in der Lage ist, sich um solche Sachen zu kümmern.

    Jetzt kann die Frage auftauchen, dass bei Kassenpatienten auch der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus abgeschlossen wird. Im Sozialrecht ist es so, dass der Patient Sachleistungen bekommt (vom Arzt, Krankenhaus etc.) und den Rest schon an die GKV abgetreten hat.

    Hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
    Meffi

    Hallo

    habe ich genau so gemacht - kommt die gleiche Fehlermeldung


    ;(

    Hi,

    leider weiss ich nicht warum der Fehler auftritt.
    Ich habe für dich das Makro geändert. Die OnKey-Methode habe ich rausgenommen.
    Du müsstest aber, nachdem du eine OPS eingibst, die Tastenkombination "Strg + D" drücken.

    MfG
    Meffi