Hallo,
Eine kurze Darstellung, wie man es auch machen kann:
Wir überwachen elektronisch über den §301 Datenverkehr die Kostenzusage, sodass sog. MDK Fälle, bei denen ja die KOGA zurückgenommen wird, automatisch markiert werden können. Die Tatsache, dass ein Fall strittig ist, steht nun sofort sowohl der Verwaltung, als auch berechtigten Ärzten als ToDo-Liste zur Verfügung. Über Kennzeichen kann der weitere Verlauf nun gesteuert und sichtbar gemacht werden. Dies beginnt mit der „Erklärung“ eines MDK Falls, läuft über die ärztliche Begründung, die neue Kostenzusage.......bis eine Einigung erzielt wird und ein neuer §301 Datensatz an die Kasse gesendet wird. Zwischenzeitlich sind die Informationen auch als zusammengefasste Berechnungen nach verschiedenen Filterkriterien wie Abteilung oder Kostenträger als offene Posten Liste für die Finanzbuchaltung und andere darstellbar.
Der gesamte Schriftverkehr kann in der digitalen Patientenakte unter einem Register MDK eingesehen und erstellt werden. Interne Dokumente werden hier nach Erstellung automatisch eingefügt, externe lassen sich ggf. scannen. Damit bleiben alle Informationen für jeden berechtigten Anwender jederzeit vollständig im Blick.
So machen wir das
Gruß
I. Witten