Beiträge von Th_Guenther

    Sehr geehrter Hr. Dr. Leonhardt

    Meine Tätigkeit als Honorardozent u.a. auch für PKM, steht nicht im Widerspruch zu deren Leistungsangebot im Bereich Kodierrevision.
    Hierbei bin ich weder eingebunden noch partizipiere ich in irgendeiner Weise.

    Aus diesem Grund kann ich mit gutem Gewissen behaupten, dass keinerlei Interessenskonflikte bestehen.

    Für Rückfragen hierzu stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.

    Guten Tag

    Wir handhaben es bei PKMS-Fällen so, dass wir sämtliche Defizite über ICD abbilden und alle Leistungen, die per OPS abbildbar sind zusätzlich kodieren.
    Durch diese ausführliche Kodierung (sehr oft ohne Erlösrelevanz) möchten wir den Fall so anschaulich wie möglich abbilden. Ziel des Ganzen ist es den Kostenträgern, die Fallschwere und/oder den Pflegeaufwand aufzuzeigen um möglichen PKMS-Prüfungen vorzubeugen. (Anbei eine Übersicht relevanter Kodes, die beispielhaft angewendet werden)

    Derzeit fahren wir sehr gut damit. Positiver Nebeneffekt: wir können sehr präzise unseren Pflegeaufwand abbilden und Benchmarken.

    Guten Tag


    Der OPS 8-390.0 ist in bestimmten Konstellationen durchaus (erheblich) erlösrelevant.


    Beispielsweise in folgenden Konstellationen:


    - Komplizierende Konstellation I
    - Komplizierende Konstellation WS
    - Komplizierende Konstellation 901
    - Komplizierende Konstellation Prae-MDC


    Dies gilt übrigens gleichermaßen für die OPS 8-390.2; 8-390.5 und 8-390.6

    Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Restwoche.

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

    Ich möchte diesen Thread gerne aktualisieren und Sie /Euch um Rückmeldungen bitten.

    Wende mich heute mit einer für uns seltenen Fallkonstellation bzw. mit folgendem Beispiel:

    Aufnahme PSY am 20.02.2016 -> noch am gleichen Tag erfolgt die Verlegung in die eigene somatische Klinik -> Somit Aufnahme und Verlegung am 20.02.2016

    Wie gehen Sie/geht Ihr mit dieser Fallkonstellation in Bezug auf die PEPPV 2016 § 3 Verlegung Abs.3 um?
    Auszug: [...](3) 3Bei Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung in den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig.[...]

    Folgende Fragen stelle ich mir:
    Wie ist der psychiatrische Fall abzurechnen?
    Ist er überhaupt abrechenbar?
    Wurde diese Fallkonstellation bei der Erstellung der PEPPV 2016 überhaupt berücksichtigt?

    Vielen Dank im Voraus und einen sonnigen Nachmittag.

    Liebe Mitstreiter

    Wende mich heute mit einer für uns seltenen Fallkonstellation bzw. mit folgendem Beispiel:

    Aufnahme PSY am 20.02.2016 -> noch am gleichen Tag erfolgt die Verlegung in die eigene somatische Klinik -> Somit Aufnahme und Verlegung am 20.02.2016

    Wie gehen Sie/geht Ihr mit dieser Fallkonstellation in Bezug auf die PEPPV 2016 § 3 Verlegung Abs.3 um?
    Auszug: [...](3) 3Bei Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung in den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig.[...]

    Folgende Fragen stelle ich mir:
    Wie ist der psychiatrische Fall abzurechnen?
    Ist er überhaupt abrechenbar?
    Wurde diese Fallkonstellation bei der Erstellung der PEPPV 2016 überhaupt berücksichtigt?

    Vielen Dank für Ihre/Eure Rückmeldungen.

    Guten Tag ehemuth

    In Hessen gibt es derzeit keinen Schlichtungsausschuß. Somit bleibt uns derzeit nur die Klage vor dem SG.
    Da nicht absehbar ist, ab wann bzw. ob es überhaupt einen Schlichtungsausschuß geben wird, macht auch das Warten und zurückhalten der Fälle keinen Sinn.

    Wir klagen diese Fälle alle ein.

    Guten Tag

    Es gibt einen MRE-Bogen zur Erfassung der Komplexbehandlung.

    - In diesem ist ein Basisblock definiert. Für diesen Basisblock werden 100 Minuten angesetzt.
    - In einem weiteren "patientenabhängigen" Block können sie dann weitere Maßnahmen erfassen und einen ebenfalls hinterlegten Durchschnittswert ansetzen.
    - Weitere Leistungen können Sie dann noch im Modul "zusätzliche" Leistungen erheben. Dort müssen Sie jedoch selbst die Durchführungszeiten eintragen.

    Dieser Bogen ist zumindest in Hessen von den Kostenträgern und dem MDK abzeptiert. Die benötigten 120 Minuten sind mit diesem Bogen "relativ" einfach nachweisbar.

    Ich wünsche noch einen angenehmen Nachmittag.

    Guten Tag

    Sehr interessant ist auch folgende Passage:

    Die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung beurteilt sich bei mehreren gleich geeigneten, ausreichenden und notwendigen Behandlungen nach ihren Kosten für die Krankenkasse, nicht aber nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen des Leistungserbringers.

    Die Frage:"Was bedeutet Wirtschaftlichkeit" ist somit ebenfalls beantwortet. Deutlicher geht es kaum. :S