Beiträge von Th_Guenther

    Guten Morgen

    Die Register wurden vom Haus erstellt und werden von einer Druckerei in der nähe gedruckt. Als Stammtaschen verwenden wir Umschläge (ähnlich wie Hängemappen).
    Auch diese sind von uns erstellt und werden nur mit dem Logo unseres Hauses bedruckt und anschließend mit großem Patientenaufkleber versehen.

    Wünsche noch einen schönen Tag und ein erholsames Wochenende.

    Guten Tag

    Hierzu habe ich folgendes gefunden:

    Beschreibung

    01906 Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zum 63. Tag p.m.

    Obligater Leistungsinhalt

    * Überprüfung der Indikation,
    * Durchführung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs

    Fakultativer Leistungsinhalt

    * Erweiterung des Gebärmutterhalskanals,
    * Applikation wehenfördernder Mittel,
    * Ultraschalluntersuchung(en)

    Anmerkung

    Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01906 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

    Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition 01906 erforderliche Leistungsinhalt beinhaltet im Rahmen der Überprüfung der Indikation auch die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauffolgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen nach § 218 c StGB.

    Zu finden unter:

    http://www.kbv.de/ebm2010/ebmgesamt.htm

    Wünsche noch einen schönen Tag.

    Guten Tag

    Meiner Meinung nach ist die HD in diesem Fall ganz klar die T81.0.


    Begründung hierzu:

    DKR 1105d Gastrointestinale Blutung

    ...Wenn bei einer „peranalen Blutung“ die aktuelle Blutungsquelle [c=red]nicht[/code] bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, ist
    K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet zu kodieren.

    Der Kode K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums
    ist in diesem Fall nicht zuzuweisen...


    In diesem Fall ist die Blutungsquelle bekannt und somit nicht mit K92.- zu kodieren. Außerdem beschreibt die T81.0 die Blutung genauer als ein Kode mit nicht näher bezeichnet.