Beiträge von Th_Guenther
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Hallo zusammen
Ganz generell gilt, dass die Hauptdiagnose diejenige ist, die den stationären Aufenthalt veranlasst hat. Bei zuverlegten Patienten bedeutet dies, dass die Diagnose als Hauptdiagnose gewählt wird, die den Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus veranlasst hat. Die Regularien bzw. DKR machen hier keine Unterscheidung bzgl. der Hauptdiagnose ob ein aufnehmendes oder ein zuverlegtes Krankenhaus diesen Fall kodiert.
Im genannten Beispiel ist die Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen, die den kardio-chirurgischem Eingriff veranlasst hat.
Eine Ausnahme beschreibt allerdings die KDE-33 im Konsens mit der FoKA. Hierbei geht es um eine Verlegung in die Geriatrie. Dort heisst es:
"Bei Verlegung in die Geriatrie aus einem anderen Krankenhaus wird neben der Hauptdiagnose des Voraufenthaltes alternativ auch die Hauptdiagnose R26.8 akzeptiert, sofern die für die Störung des Ganges und der Mobilität verantwortliche Diagnose bei Multimorbidität nicht eindeutig bestimmbar ist."Wünsche allen ein angenehmes Wochenende.
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Hallo Fairport
Mir fällt hierzu nur der OPS 8-020.5 Therapeutische Injektion Gelenk/Schleimbeutel ein.
Wünsche noch eine angenehme Restwoche.
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Guten Morgen
Was halten Sie von N39.3 in Verbindung mit N39.47!
Die Voraussetzung für diese Kodierung ist meiner Meinung nach gegeben. Ein entweder oder sehe ich in diesem Fall nicht.
Wünsche eine angenehme Arbeitswoche.
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Hallo C. Hirschberg
oGVD 12 = 12. Tag ist bereits der 1 Tag mit Zuschlag. Innerhalb der oGVD sind daher nur 11 Tage.
Aus diesem Grund erfolgte in Ihrem Fall keine Wiederaufnahme innerhalb der oGVD. -
Guten Abend
Inhaltlich kann ich nur sehr wenig dazu sagen bzw. muss auf die Aussagen des damaligen Operateurs vertrauen.
Leider ist dieser nicht mehr bei uns beschäftigt. Einen anderen Spezialisten im Bereich Wirbelsäulenchirurgie ist ebenfalls nicht im Haus/Unternehmen.Seiner Aussage nach, wurde hier neben der implantatione des Spreizers zusätzlich eine Spondylodese durchgeführt. Da ich dies nicht sicher beurteilen kann, erfolgte dieser Thread.
Ihre Antworten zeigen mir, dass es wohl unterschiedliche Auffassungen/Sichtweisen gibt.
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Hallo Hr. Dr. Blaschke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wünsche Ihnen eine angenehme Arbeitswoche.
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Hallo zusammen
Wie besprochen, nun die beiden OP-Berichte. Hier lehnt der MDK jeweils die Kodierung einer Spondylodese ab, da diese Bestandteil des implantatierten interspinösen Spreizers sei.
Danke Ihnen im Voraus für Ihre Beurteilungen und wünsche ein angenehmes Wochenende.
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Hallo Hr. Dr. Blaschke
Bin leider nicht vor Ort und habe daher nur begrenzt Zugriff auf die Unterlagen. Die Prozeduren kann ich Ihnen jedoch aufzeigen.
5-032.01 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: LWS, dorsal: 2 Segmente
5-839.61 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals: 2 Segmente
5-033.0 Inzision des Spinalkanals: Dekompression
5-032.11 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Flavektomie LWS: 2 Segmente
5-032.40 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Laminektomie LWS: 1 Segment
5-836.30 Spondylodese: Dorsal: 1 Segment
5-832.4 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie, partiell
5-832.0 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Spondylophyt
5-830.2 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Facettendenervation
5-783.0 Entnahme eines Knochentransplantates: Spongiosa, eine Entnahmestelle
5-036.8 Plastische Operationen an Rückenmark und Rückenmarkhäuten: Spinale Duraplastik
5-032.20 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Laminotomie LWS: 1 Segment
5-832.7 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Mehrere Wirbelsegmente (und angrenzende Strukturen)
5-984 Mikrochirurgische Technik
5-839.b0 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation eines interspinösen Spreizers: 1 Segment L5/S1Werde den OP-Bericht auszugsweise nachreichen, sobald ich wieder im Haus bin.
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Hallo Hr. Dr. Bartkowski
Operiert wurde L4/5 + S1. Der Spreizer wurde zwischen L5/S1 implantiert.
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Guten Morgen Hr. Dr. Bartkowski, hallo liebe Mitstreiter
In den vorliegenden Fällen wurde neben der implantation des interspinösen Spreizers, zusätzlich eine Spondylodese durchgeführt. Der MDK ist jedoch weiterhin der Meinung, dass diese Bestandteil der implantation des interspinösen Spreizers sei.
Da nun mittlerweile zwei negative Gutachten vorliegen, bin ich dabei die Fälle mit dem Kostenträger zu besprechen. Evtl. lassen sich so die Klagen vermeiden.
Aufgrund des Monatsabschlusses und der damit verbundenen internen Vorgaben, entfällt leider der Brückentag in unserem Unternehmen.
All denen, die in den Genuß kommen wünsche ich ein schönes verlängertes Wochenende.