Guten Morgen
Hinweis im OPS:
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe
entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen.
Für den beschriebenen Fall handelt es sich um eine Mitarbeiterin, mit einer 3-jährigen Ausbildung, gehe davon aus, dass sie in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis steht.
Die angebotene Backgruppe hat sicherlich einen therapeutischen Ansatz.
Das Problem hierbei ist die weiche formulierung im OPS, da die Berufsgruppen eben nicht abschließend spezifiziert sind. Streng nach Wortlaut sind die Kriterien erfüllt.
Somit ist es formal korrekt, die im Rahmen der Backgruppe erbrachten TE zu zählen.
Ihnen allen einen angenehmen Arbeitstag und ein schönes Osterfest.