Beiträge von wenning

    Hallo Herr Lueger,

    vermutlich sind Sie "Opfer" eines neuen Trends geworden, der den privaten Krankenversicherungen seit einiger Zeit Bauchschmerzen verursacht.

    Aus "PKV-Publik" 5/2003:
    " Die Plankrankenhäuser suchen nach Möglichkeiten, den steigenden Budgetrestriktionen auszuweichen. Eine naheliegende Frage hierbei ist, unter welchen Bedingungen Erlöse aus Mehrbelegungen, die gemäß Bundespflegesatzverordnung anteilig an die Kostenträger zurückzuzahlen
    sind, vollständig einbehalten werden können. Dies führt sehr schnell zur Überlegung, Mehrbelegungen aus dem allgemeinen Budget in eine rechtlich selbständige,aber praktisch nur juristisch existierende Privatklinik zu überführen.
    ...
    Sollten die Plankrankenhäuser generell dazu übergehen, Privatpatienten aus dem allgemeinen Budget in rechtlich selbständige Privatkliniken auszugliedern, würde das eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft mit erheblichen Konsequenzen für das Zusammenspiel zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern bedeuten."

    Dazu kommt das schon von Herrn Rembs zitierte Urteil des BGH, das es Privatpatienten erlaubt, von ihrer Krankenversicherung eine Erstattung von Krankenhauskosten auch dann zu erhalten, wenn es sich um selbst definierte Fallpauschalen einer Privatklinik handelt und diese 10fach über denen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser liegt. Wer privat krankenversichert ist, ahnt mit schaudern, dass seine Beiträge demnächst mal wieder sprunghaft steigen werden ...:no:
    Die privaten Krankenversicherungen arbeiten aber schon an einer Änderung ihrer Musterverträge.

    Weitere Infos in PKV-Publik 7 und 9/02 sowie 3,4 und 5/03. Kostenlos im Internet unter http://www.pkv.de unter "Zeitschrift".

    Auf alle Fälle wird es sich lohnen, Ihren Wahlleistungsvertrag einmal von einem Experten näher anschauen zu lassen, insbesondere, wenn es sich um ein Krankenhaus handelt, das der Bundespflegesatzverordnung unterliegt.

    Grüße aus Münster
    M. Wenning

    Guten Morgen aus Münster!

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat einen nützlichen Leitfaden "Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz" herausgegeben.Hier werden alle wesentlichen Rechtsgrundlagen genannt. Dokumentation unter "leistungsrechtlichen Gesichtspunkten" - so der Leitfaden - spielt allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Soweit mir bekannt ist, ist die Broschüre nicht im Internet verfügbar, aber über Buchhandel und die DKG direkt (ISBN 3-928083-81-3)

    Markus Wenning

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    nach meinem Kenntnisstand haben die Kostenträger ganz erhebliche Probleme, die DRGs administrativ bereits 2003 zu verwalten. So sollen im Planungsbezirk 9 in Westfalen nach dem Wunsch der Kassen lediglich 2(!)Krankenhäuser am Optionsmodell teilnehmen. Auf Bundesebene hatten die Kostenträger (mit Ausnahme der AOK) ja schon seit einiger Zeit Bedenken gegen die DRG-Einführung schon 2003 unter anderem mit Hinweis auf Probleme bei der Datenverarbeitung angemeldet.

    Viele Grüße nach Unna
    Markus Wenning