Hallo Herr Lueger,
vermutlich sind Sie "Opfer" eines neuen Trends geworden, der den privaten Krankenversicherungen seit einiger Zeit Bauchschmerzen verursacht.
Aus "PKV-Publik" 5/2003:
" Die Plankrankenhäuser suchen nach Möglichkeiten, den steigenden Budgetrestriktionen auszuweichen. Eine naheliegende Frage hierbei ist, unter welchen Bedingungen Erlöse aus Mehrbelegungen, die gemäß Bundespflegesatzverordnung anteilig an die Kostenträger zurückzuzahlen
sind, vollständig einbehalten werden können. Dies führt sehr schnell zur Überlegung, Mehrbelegungen aus dem allgemeinen Budget in eine rechtlich selbständige,aber praktisch nur juristisch existierende Privatklinik zu überführen.
...
Sollten die Plankrankenhäuser generell dazu übergehen, Privatpatienten aus dem allgemeinen Budget in rechtlich selbständige Privatkliniken auszugliedern, würde das eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft mit erheblichen Konsequenzen für das Zusammenspiel zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern bedeuten."
Dazu kommt das schon von Herrn Rembs zitierte Urteil des BGH, das es Privatpatienten erlaubt, von ihrer Krankenversicherung eine Erstattung von Krankenhauskosten auch dann zu erhalten, wenn es sich um selbst definierte Fallpauschalen einer Privatklinik handelt und diese 10fach über denen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser liegt. Wer privat krankenversichert ist, ahnt mit schaudern, dass seine Beiträge demnächst mal wieder sprunghaft steigen werden ...:no:
Die privaten Krankenversicherungen arbeiten aber schon an einer Änderung ihrer Musterverträge.
Weitere Infos in PKV-Publik 7 und 9/02 sowie 3,4 und 5/03. Kostenlos im Internet unter http://www.pkv.de unter "Zeitschrift".
Auf alle Fälle wird es sich lohnen, Ihren Wahlleistungsvertrag einmal von einem Experten näher anschauen zu lassen, insbesondere, wenn es sich um ein Krankenhaus handelt, das der Bundespflegesatzverordnung unterliegt.
Grüße aus Münster
M. Wenning