Beiträge von USchmidt

    Hallo Forum,
    wer kann hier weiterhelfen? Die KGNW schrieb zum Thema QS-Zuschlag für Häuser, die in 2004 noch nicht nach DRG abrechnen:
    "Außerdem ist mit den Krankenkassen-Verbänden in Nordrhein-Westfalen vereinbart worden, dass die vorgenannten Zuschläge [QS] nur auf solche vollstationären Fälle erhoben werden können, für die im Falle eines Umstiegs eine DRG abgerechnet würde. Folglich können z.B. für psychiatrische Patienten auch im Übergangszeitraum keine entsprechenden Zuschläge berechnet werden."

    Diese "Vereinbarung" steht m.E. im direkten Widerspruch zu den Regelungen des §301:
    "Krankenhäuser, die wegen noch nicht abgeschlossener Vergütungsverhandlungen in 2004 weiterhin Pflegesätze und Fallpauschalen abrechnen, erheben den „Allgemeinen
    Zuschlag ab 2004“ bis zu ihrem Umstieg auf DRGs einmal pro vollstationärem Fall."

    Läßt die Formulierung "... z.B. für psychiatrische Patienten ..." Interpretationsspielraum für weitere Ausnahmefälle? Wer verfügt aus anderen Bundesländern über diesbezügliche Informationen?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    ...anscheinend geht es nicht anders.


    Hallo Herr Konzelmann,
    es geht auch anders: Gerade veröffentlicht wurde das "Release 0.2 inkl. Update 4.0 (26.11.2003) mit den Informationsstrukturdaten nach §301 SGB V" von der DKVG.
    Das ist im Wesentlichen eine Access-Applikation, die nahezu alle Kostenträger, Krankenhäuser und Routinginformationen enthält (die darin enthaltenen Daten sind exportierbar ;) )

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    ... es ist zu hoffen, daß die Software-Hersteller das Problem mit den Zusatzkennzeichen lösen können, indem bei Übernahme aus dem ambulanten in den stationären Bereich diese einfach nicht mit übernommen werden ...

    Hallo, Herr Konzelmann,
    wir arbeiten dran! Aber "Zusatzkennzeichen" im o.g. Fall einfach weglassen geht auch nicht, oder? Ambulanz: Verdacht auf Gehirnerschütterung -> Station = Gehirnerschütterung ? Das ist wohl ein qualitativer Unterschied ???
    Wir raten an, auch in der Ambulanz nur das Zusatzkennzeichen "Gesichert" zu verwenden, dann können wir die Diagnosen automatisch in den stationären Bereich übernehmen.
    Für den Wechsel von "stationär" nach "ambulant" gehen wir davon aus, dass die einzelne Diagnose jeweils mit "Gesichert" gekennzeichnet werden muss.

    Im Übrigen schließen wir uns dem "Protest" gerne an -
    ein einheitlicher Katalog wäre für Alle sicherlich sinnvoller gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

    Hallo zusammen,
    ja, der "Minimalstandard" entfällt 2004 [siehe DIMDI].

    Aber: "Stattdessen ist es in der ambulanten Versorgung zulässig auf die fünfstellige Verschlüsselung zu verzichten." (Kommentar von Hr. Dr. Schopen; DIMDI )
    Meine diesbezügliche Nachfrage wurde so beantwortet:
    "Wenn das Krankenhaus durchgehend - also auch in der Ambulanz -
    fünfstellig kodiert, sollte es keine Probleme mehr [mit unterschiedlichen Kodierungen] geben."
    Ganz ausgeschlossen ist eine "unterschiedliche Kodierung" somit jedoch auch nicht ... ?(

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    ...wäre für ein paar zus- Infos sehr dankbar...

    Hallo Herr Hirschberg,
    wir haben für uns die "Definitionen" aus dem kleinen Büchlein "Fachkommentar DRG Anästhesiologie; Ein Ratgeber für die Praxis 2. Auflage 10/2002" [berufsverband deutscher anästhesisten, Referat für Gebührenfragen; Alexander Schleppers, Franz Metzger, Daniela Olenik]entnommen.
    Dort findet sich eine hilfreiche Übersicht und Zusammenstellung.
    [kann beim Berufsverband direkt telef. bestellt werden: 0911/9337811]

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Ergänzung: interessante Veröffentlichungen finden Sie auch unter der gemeinsamen Homepage des DGAI/BDA; z.B. hier
    http://www.ak-anoeko.die-narkose.de/daten/archiv/publikationen.htm

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ... Zufallsbefunde ohne Konsequenz gehören nicht kodiert ...


    Hallo Herr Schaffert,
    nach DKR gehören "Zufallsbefunde" sicherlich nicht kodiert, doch wo landet die "Erkenntnis"? Unkodiert im Arztbrief? Oder doch in der medizinischen Dokumentation, z.B. in einem Diagnosetyp, der nicht in den Grouper einfließt?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Doch, es handelt sich ganz eindeutig um eine Anleitung zur Verschlüsselung entgeltrelevanter Diagnosen und Prozeduren.
    Um nichts anderes.(Siehe im Übrigen auch die Einleitung zu den DKR)


    Hallo Herr Hirschberg,
    vielen Dank für die klare Ansage. Nach welchen Regeln werden dann die "Aufnahmediagnosen" kodiert? Die sind doch auch "entgeltrelevant", oder nicht? Oder sind sie im DRG-System eigentlich überflüssig, wie das "Kostensicherungsverfahren":
    Aufnahmediagnose -> erwartete Verweildauer -> befristete Kostenzusage -> Entlassung: Hauptdiagnose -> DRG: Zahlung gemäß Verweildauer-Tabelle

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von PeterBrenk:
    ...leider beschäftigen sich die DKR ja nur mit den Entlassungsdiagnosen ...

    Hallo Herr Brenk,
    auch wenn ich Ihren weiteren Ausführungen zustimme ("...scheinbar gelegentlich mal vorkommenden Lapsus mancher Kassen..."), so kann ich nicht erkennen, dass sich die DKR nur mit den Entlassdiagnosen befassen. Die Codierung bei Entlassung wird sicherlich unter abrechnungsspezifischen Gesichtspunkten betrachtet deutlicher beschrieben, m.E. gilt jedoch die Systematik der Kodierrichtlinien auch für die Codierung der Aufnahmediagnosen. Es handelt sich doch um "Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren" und eben nicht um die "Anleitung zur korrekten Codierung von entgeltrelevanten Diagnosetypen" - oder doch?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt