Beiträge von USchmidt

    Hallo Bastler im Forum,

    wenn ich mir die Zitate so anschaue, dann stellt sich mir immer wieder die Frage, wer eigentlich die Zeit zum Basteln hat und die Bastelkosten mal in Beziehung zum angestrebten Nutzen stellt.
    "auch mein Chef meint, Kosten und Nutzen dieser Tools stehen z.Z. in einem echt günstigen Verhältnis (für die SW-Anbieter). Wir warten ab."
    "Da ich z.Zt. viel mit Exel und Access "stricke" und dabei viel zu viel Zeit aufwende, möchte ich eigentlich nicht mehr warten....."
    "Ansonsten bleibt tatsächlich momentan nur das basteln."

    Damit nicht jeder in seinem Krankenhaus zum "do-it-yourself"-Hobbybastler wird, hat sich beispielsweise die Sana rechtzeitig für ihre Häuser dazu entschlossen mit einem Profiwerkzeug zu arbeiten.
    Auch anderen Einrichtungen steht unser Profi-Werkzeug (vom Coder-Arbeitsplatz bis zum kompletten Management Informationssystem) zur Verfügung. Sofort verfügbar und im Endeffekt günstiger als die "do-it-yourself"-Variante.

    Um hier keine direkte Werbung zu machen - mehr auf Anfrage beim Autor ...
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Liebes Forum,

    die Diskussion um die Krankenhaushauptdiagnose hat durch den §301 eine weitere Dimension:
    1) Aufenthalt ohne interne Verlegung (nach §301 Fachrichtung): zu melden sind als Entlassungs- und KH-Hauptdiagnose die Diagnosen der einzigen behandelnden Fachabteilung.
    2) Aufenthalt mit interner Verlegung (§301 Fachrichtungswechsel):
    Jede Fachrichtung meldet für sich die Fachrichtungshauptdiagnose (und Nebendiagnosen, ggf. im Zusammenhang mit erfolgter OP) und zusätzlich zu melden sind Entlassungs- und KH-Hauptdiagnose in einem eigenen Segment der Fachrichtung "0000" (Krankenhaus).

    Ist dann die KH-Hauptdiagnose immer eine der bereits vorhandenen Fachabteilungs(haupt)diagnosen?

    Wer kann da klärend helfen?
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    Zitat


    Original von F_Ruppel:
    ... Ein wirklich intelligentes KIS integriert in sich den med. Workflow und lernt aktiv dazu. So könnten häufig verwendete Diagnosen automatisch in Hitlisten gepflegt und auf ihre Validität bezüglich der Kodierregeln, Prozeduren oder der DRG`s und deren Erlös geprüft und angepasst werden. Überall werden bereits heute Leistungsziffern dokumentiert. warum sollen keine ICPM´s hinter den Ziffern stehen? ...


    Hallo Herr Ruppel,
    hallo Forum,
    wie hätten Sie es denn nun gerne? Einerseits wird gegen "Hitlisten" zu Felde gezogen (siehe Forum an anderer Stelle) und andererseits verlagen Sie gerade diesbezüglich "selbstlernende Systeme".

    Und übrigens: (ohne Werbung in eigener Sache machen zu wollen) Es gibt auch intelligente KIS, die sich in den Workflow integrieren und
    an unsere (Haus-)Leistungsstandards z.B. kann man schon immer OPS hinterlegen, die dann bei der Leistungsdokumentation (im Auftrag wie auch aus der OP-Dokumentation)"automatisch" herangezogen werden.

    Mal gespannt ob die anderen aus Ihrem Winterschlaft ebenfalls einen Kommentar abgeben ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    U. Schmidt


    (Namensähnlichkeiten leider unvermeidbar.)

    Hallo Forum,
    zum Thema "Nullrunde" meldet uns ein Optionshaus:

    Im Optionsjahr entfallen nach Ansicht der Krankenkassen die Zuschläge "1,1% Instandhaltung" und "0,2 % Arbeitszeit" ersatzlos,
    da das Budget nach neuem Entgeltgesetz ermittelt wird. :(
    Dann kommen die Schmidt'schen "0,8 %" hinzu -
    macht unter'm Strich etwa -0,5 % (hinzu noch die Minus-% wg. erwarteter Lohnsteigerungsrate). :( :(

    Also "Minusrunde" auch für Optionshäuser? :( :( :(

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

    (Namensähnlichkeiten zu U. Schmidt leider unvermeidlich.)

    Hallo Forianer,
    wer wäre nicht bereit, diese historische Chance zu ergreifen?

    "Es entsteht soeben die historische Chance im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens die Begriffe zu vereinheitlichen. Die verwendete Nomenklatur sollte einheitlich sein - das DRG-System braucht eine Fachsprache zur klaren Kommunikation auch zwischen den KIS-Systemen." (Haberkorn)

    Doch "Begriffe vereinheitlichen" auf welcher Basis?
    z.B.: Behandlungsdiagnose = reservierter Begriff im §301 für Rechnungssatz Ambulantes Operieren.
    oder einfach "... alles Behandlungsdiagnosen ..." ???

    Jederzeit für weitere Anregungen dankbar,
    mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    Gibt es hier im Forum Bedarf auch über §137 zu diskutieren ???


    Hallo Forum,
    es wäre schon schön ein my(B)QS-Forum zu haben, denn die Themen würden sicherlich genauso vielschichtig und engagiert diskutiert wie sonst in myDRG üblich. Sicherlich würde aber ein erweiterter Nutzerkreis den myDRG-Rahmen sprengen.
    Die Spezifikationen für 2003, der Auslöser für QS im Optionsjahr (FP/SE auch für Optionshäuser!), die Sanktionsfreiheit auf "Persilschein" ?( "...wenn der SW-Anbieter eine entsprechende Bescheinigung ausstellt ...") - das alles wären sicherlich Themen, die es Wert wären in einem Forum diskutiert zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Liebes Forum,
    "anderen" geht es auch so. Wir groupen im Kundenauftrag und haben ähnliche "erschreckende Ergebnisse" feststellen können.

    Zitat aus dem Forum:
    "Wir haben nicht daran teilgenommen (Kosten zu hoch für zu geringen Nutzen, den eigenen Case-mix kann man ja auch mittels batchgrouping und den veränderten RG's selbst ermitteln, außerdem gehe ich davon aus, dass in der nächsten Runde die dt. Rg's verwendet werden und dann hat man das erste Halbjahr auch mit drin). ... Schade ums Geld."

    Wie wär's mit einem Tool zum selber groupen und auswerten, d.h. einmal Geld ausgeben für das Tool und für den Grouper?
    Wir groupen bereits mit deutschen relativen Gewichten ...

    :no: Weil ich keine Werbung machen möchte -
    bei Bedarf Mailanfrage an den Autor.

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Hallo Frau dzierold,
    schon ihre erste Frage ist nicht leicht zu beantworten

    Zitat


    Original von dzierold2:
    1. Falldateien für alle Begleitpersonen oder nur die medizinischen (notwendig erachteten)? Verpaßt jemand den Begleitpersonen eine Z76.3?


    Hier erste Hinweise die ihnen vielleicht weiterhelfen:
    Aus dem Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten Version 2.0 31. Januar 2002

    Kapitel 3: Ermittlung der DRG-relevanten Leistungen und Kosten (Kostenartenrechnung)
    Krankenhausleistungen gliedern sich in allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen,
    die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses
    im Einzelfall für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende
    Versorgung des Patienten notwendig sind (§ 2 Abs. 2 BPflV). Wahlleistungen sind andere vom Krankenhaus erbrachte stationäre Leistungen (vgl. hierzu § 22 BPflV). Sie sind durch den Vergütungsumfang des DRGSystems nicht abgedeckt. Gleiches gilt für die Leistungen für Begleitpersonen, deren Mitaufnahme in das Krankenhaus nicht medizinisch begründet ist.

    Kapitel 5: Kostenträgerrechnung: Fallbezogene Kostenzuordnung
    Bei Aufnahme von Begleitpersonen ergibt sich folgende Besonderheit: Für Begleitpersonen, deren Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt,sind eigene Falldatensätze anzulegen.

    Kapitel 8 Anlagen 3. Kodeliste und Hinweise
    Begleitpersonen, die im § 301-Verfahren kein KH-internes Kennzeichen erhalten, sind mit einem eindeutigen fiktiven Kennzeichen und mit dem Aufnahmeanlass "B" zu dokumentieren. Die Angabe des Aufnahmegrundes, von Diagnosen, Prozeduren und Fachabteilungsinformationen entfällt. [d.h. auch keine Z76.3]

    :) Soweit die Erstkalkulierer!

    Aus KHG §17b
    "...für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 der Bundespflegesatzverordnung ist ein Zuschlag zu vereinbaren. ..."
    Hier ist Interpretation gefragt: Bei der Abrechnung wird ein Zuschlag erhoben - daraus geht nicht hervor ob auch ein eigener Datensatz für die Begleitperson erstellt werden muss. X(

    Die Fragen 2 und 3 werden ihnen sicherlich die Kollegen gerne beantworten.

    Grüße von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

    Hallo im "off",

    nicht erst seit der Verabschiedung des "Arzeneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes" gibt es die Verpflichtung für das Krankenhaus dem weiterbehandelden Arzt bestimmte Informationen (via Arztbrief)zu übermitteln. U.a. die "Wirkstoff-Empfehlung" zur weiteren Medikation. Siehe hierzu: http://www.dkgev.de/1_org/org-2002_018.htm

    (das ist die seriöse Quelle).

    Wir haben den "IfAp-Index" integriert, damit man Wirkstoff-Äquivalente suchen und für die Arztbriefschreibung nutzen kann.

    Schöne Grüße von der noch verregneten Waterkant
    (besonders in das sonnige Niederbayern)

    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    Hallo Herr Raum,
    nicht nur die Frage der Übermittlung ist noch offen. Die DKG hat auch noch keine abschließende Spezifikation vorgelegt. (siehe http://www.dkgev.de/1_edv/edv-2002_008.htm)

    Zur Datenannahmestelle sagt die DKG am 11.07.02 an gleicher Stelle: "... wird sich in der nächsten Woche klären ..."

    Auch wir warten auf die Datensatzspezifikation (da wir unsere Kunden mit einem Export-Tool unterstützen) und wüssten gern wohin mit den Daten.

    Grüße von der Waterkant
    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    Hallo EQS-geplagte und -interessierte ...
    Die BQS hat nicht gemeldet, dass die Sanktionen für 2002 unverändert Gültigkeit X( behalten sollen. Die Sanktionsfreiheit für 2003 ist noch nicht bestätigt.
    Grundsätzlich ist QS wichtig - den Auslöser für Qualität an das Entgelt zu binden ist jedoch nicht sinnvoll. Hoffentlich wird unter DRG-Gesichtspunkten der Auslöser für die QS geändert - sonst bleibt nur: "Freiwillige vor!" und eine gute Dokumentationssoftware.

    Grüße von der Waterkant
    Ulrich Schmidt
    Produktmanager