Beiträge von S.d.R.

    Guten Morgen,


    ich schalte mich in die Diskussion noch einmal ein, weil die neurologische Komplexbehandlung seit vielen Jahren ein Dauerthema ist.


    Der MDK fokussiert sich gerne auf Fälle mit einer Komplexbehandlung von knapp über 72 Stunden. Argument: Patient hätte auch nach z.B. 65 Stunden auf Normalstation verlegt werden können, da der Zustand nach NIH-Punkten deutlich gebessert war. Das ist ein beliebter Streitpunkt.
    Wird ein Patient relativ unverzüglich nach den 72 Stunden entlassen, wird das den MDK natürlich (und nachvollziehbar!!) auf den Plan rufen. Fragestellung: "Waren die 72 Stunden wirklich notwendig?" Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der Oberarzt mit solchen Argumenten bereits konfrontiert wurde....


    Auch ich möchte mich ausdrücklich den Aussagen von GW anschließen. Das System ist ein lernendes. Es muss "uns" (=den erbrachten Leistungen) folgen und nicht umgekehrt. Deshalb auch in unserer Klinik das ständige Credo: "Behandelt die Patienten, wie sie es benötigen und wie Ihr als Ärzte es für richtig haltet und verantwortet". Die Leistungen werden entsprechend kodiert. Bestenfalls gibt es im nächsten oder übernächsten Jahr eine Anpassung der Kataloge.


    Viele Grüße und einen angenehmen Tag

    Liebe Forumsmitglieder,


    wir sind ein psychiatrisches Haus mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung.
    Der MDK hat bei einem Fall (Aufnahme und daher Abrechnungsgrundlage 2014) die Kodes 9-670 und 9-671 abgelehnt - leider ohne nähere Begründung.
    Wir haben geprüft und festgestellt, dass soweit alles okay ist, der Fall ist gut dokumentiert.
    Jedoch fehlt in der Zeit der Intensivbehandlung (ca. 1,5 Wochen) an einigen Tagen die tägliche ärztliche Befunderhebung.
    Nun ist hier folgende Diskussion entbrannt:
    Reicht es, wenn lediglich an den Tagen, an denen die ärztliche Befunderhebung nicht erfolgte, der Kode herausgenommen werden? (Argumentation: es ist doch auch möglich Intensivbehandlungentageweise und nicht in ganzen Wochen abzurechnen)
    Meine Meinung: Die Kodes können überhaupt nicht vergeben werden, weil sie einen Wochenbezug haben und als Mindestmerkmal die tägliche ärztliche Befunderhebung gefordert ist.


    Ich bin auf Ihre Einschätzung gespannt.


    Viele Grüße
    S.P.
    MedCo

    Liebe Forumsmitglieder,


    folgende Problematik: ein Patient bekommt alle 4 bis 6 Wochen intravenös Human-Immunglobuline. Medizinisch indiziert wird er jeweils für einige Tage aufgenommen und monitorüberwacht. (Jeweils Hauptdiagnose G62.88, OPS für Gabe Human-Immunglobuline, DRG B71D). Die Krankenkasse will das so nicht mehr übernehmen, was für mich sogar nachvollziehbar ist. Durch den Zeitabstand kommt es nicht zu einer Fallzusammenführung und es wird jedes Mal eine neue DRG gebildet. Wie kann man das lösen?


    Vielen Dank im Voraus fürs Mitdenken!


    S.P.

    Hallo zusammen,


    nunmehr haben wir bereits den 31. Oktober und es ist immer noch nichts zu finden über den Fallpauschalenkatalog 2012. Die Verhandlungen und damit viel Vorarbeit stehen im Raum.
    Kennt jemand den aktuellen Stand?


    Viele Grüße
    Lara

    Hallo Zusammen,


    hier ist folgende Frage aufgetreten:


    Eine Gruppe (max. 9 Personen) wird von MA zweier Berufsgruppen betreut (z. B. Arzt und Spezialtherapeut).
    Wie gibt man die Therapieeinheiten ein? Jeweils der Arzt und der Spezialtherapeut? Oder nur der Arzt?
    Wie verfahren Sie?


    Vielen Danke im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    Lara

    Hallo zusammen,


    ich hoffe, meine Frage passt hierher.
    Auch wir nutzen die §21-Daten zu internen Auswertungen.
    Wie genau ermittel ich aus den Daten die Verweildauer für den Psychiatrie-Bereich?
    Grundformel: Entlassungsdatum - Aufnahmedatum
    Wie muss ich dabei
    a) die Beurlaubungstage im BPflV-Entgeltbereich aus der Fall-Datei und
    b) die Tage ohne Berechnung/Behandlung aus der Entgelt-Datei
    einbeziehen?
    Beides stumpf abziehen? Muss sonst noch etwas einfließen?


    Für fachkundige Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Dank im Voraus!


    Viele Grüße
    Lara

    Hallo bewe,


    die Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Schlaganfallgesellschaft und der DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Neurologie nimmt dazu wie folgt Stellung:


    [...] Der MDK vertritt jetzt die Auffassung, dass Untersuchung und Dokumentation ärztlich erfolgen müssen. Um zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden bzw. eine Eindeutigkeit herbeizuführen, empfehlen die DSG und DGN, dass der neurologische Befund von Ärzten erhoben und dokumentiert wird. Diese Dokumentation kann in standardisierter Form erfolgen.\"


    Da der MDK davon ausgehen muss, dass der Unterzeichner auch die Untersuchung durchgeführt hat, ist in Ihrem Fall m. E. die Frage nachvollziehbar.
    Allerdings wird in der Stellungnahme auch gesagt, dass es \"aus fachlicher Sicht durchaus vertretbar ist, dass speziell weitergebildetes Stroke Unit-Personal eine derartige Dokumentation unter Arztaufsicht durchführen kann\" und am Schluss: \"Eine einseitige Interpretation durch Einzelne ist einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht zuträglich. Eine rückwirkende Aberkennung der OPS aufgrund dieser einseitigen Auslegung wird daher von der DSG und DGN strikt abgelegt.\"


    Vielleicht helfen Ihnen diese Hinweise weiter....


    Was die Strukturvoraussetzungen angeht - es ist nicht Sache des MDK diese zu hinterfragen, sondern Sache der Krankenkassen ...


    Viele Grüße
    Lara

    Guten Morgen zusammen,


    wir sind eine psychiatrische Klinik, zusätzlich mit einer Akut-Neurologie.
    Aufgrund der Erfahrungen im DRG-Bereich war von Anfang an klar, dass jede psychiatrische Abteilung eine eigene ausgebildete Kodierfachkraft erhalten wird. Diese bilden ein Team, vertreten sich untereinander und werden begleitet von der erfahrenen Kodierfachkraft der Neurolgie.


    Im DRG-Bereich haben vor einigen Jahren zunächst die Ärzte kodiert.


    Aus zwei Gründen wurde dies geändert:


    1.: Ärzte stellen - GsD und zu Recht - immer die Behandlung ihrer Patienten in den Vordergrund. Dadurch kam es laufend zu Verzug bei der Eingabe und auch die Kodierqualität hat in Stoßzeiten gelitten. Nur gutes und vollständiges Kodieren bringt aber den notwendigen Erlös!


    2. Aufgrund der zunehmenden Ärzteknappheit sollten Arztressourcen soweit wie irgend möglich nicht für administrative Tätigkeiten genutzt werden.


    Viele Grüße
    Lara

    Hallo Ochpowi,


    ich fürchte, DRG-Rowdy ist zuzustimmen.
    Alles was nicht vollständig dokumentiert ist, gilt im Sinne der Abrechnung als \"nicht durchgeführt\", so ärgerlich das im Einzelfall auch sein mag. Vielleicht lässt sich die Therapie-Uhrzeit \"indirekt\" nachweisen? Wer hat therapiert? Wie war die Dienstzeit???


    MDK und NKB - neverending story! Wir hatten letztlich einen MDK-Einwand in dem moniert wurde, dass die Punkte der NIH-Skala nicht addiert waren - ohne Worte!


    Viele Grüße
    Lara