Aus der Stellungnahme des Vorstandes der DSG und der DRG-Kommission der DGN für Neurologie zum OPS 8-981:
\"In vielen Kliniken wird die Intervallbreite nachts mit 12 Stunden definiert. [...] In der Zwischenzeit ist für den OPS-Katalog 2010 eine Präzisierung vorgenommen worden. Aus fachlicher Sicht stimmen die DSG und DGN dieser Präzisierung und der dort vorgeschlagenen Intervallbreite zu [...].
Eine einseitige Interpretation durch Einzelne ist einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht zuträglich. Eine rückwirkende Aberkennung der OPS aufgrund dieser einseitigen Auslegung wird daher von der DSG und DGN strikt abgelehnt.\"
Mit Hinweis auf diese Stellungnahme haben wir einige MDK-Einwände bzgl. des nächtlichen Intervalls zurückgewiesen (Fälle 2009). Einige bleiben trotzdem bei ihrer Auffassung. Da hilft dann nur der Klageweg.
Warten wir auf den nächsten Stolperstein...
Viele Grüße
Lara