Beiträge von S.d.R.

    Aus der Stellungnahme des Vorstandes der DSG und der DRG-Kommission der DGN für Neurologie zum OPS 8-981:

    \"In vielen Kliniken wird die Intervallbreite nachts mit 12 Stunden definiert. [...] In der Zwischenzeit ist für den OPS-Katalog 2010 eine Präzisierung vorgenommen worden. Aus fachlicher Sicht stimmen die DSG und DGN dieser Präzisierung und der dort vorgeschlagenen Intervallbreite zu [...].

    Eine einseitige Interpretation durch Einzelne ist einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht zuträglich. Eine rückwirkende Aberkennung der OPS aufgrund dieser einseitigen Auslegung wird daher von der DSG und DGN strikt abgelehnt.\"

    Mit Hinweis auf diese Stellungnahme haben wir einige MDK-Einwände bzgl. des nächtlichen Intervalls zurückgewiesen (Fälle 2009). Einige bleiben trotzdem bei ihrer Auffassung. Da hilft dann nur der Klageweg.

    Warten wir auf den nächsten Stolperstein...

    Viele Grüße
    Lara

    Guten Morgen,

    zu folgendem MDK-Urteil bzgl. Therapie-Einheiten bei neurologischer Komplexbehandlung wäre ich für Ihre Meinung dankbar:

    Komplexbehandlung 8-981.1 vom 30.03. bis 01.04. soll gestrichen werden, weil am 30.03. keine Therapieeinheiten stattfanden.

    Wir legen Widerspruch ein: Die Pat. war am Aufnahmetag somnolent bis komatös, erbrach das Frühstück und hatte morgens Temperatur von 39.2°C. Sie war nicht therapiefähig.

    Der MDK widerspricht. Lt. Pflegebericht habe die Pat. eine Infusion erhalten, das Fieber sei gesunken und sie habe \"gut zu Mittag gegessen\". Daher hätten am Nachmittag Therapien stattfinden können.

    Wie schätzen Sie den Fall ein?

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße
    Lara

    Hallo zusammen,

    wir bekommen zunehmend MDK-Gutachten mit der Forderung, die 8-981.1 in 8-981.0 umzuwandeln. Begründet wird das meist mit den Werten der NIH-Stroke-Scale, die schon vor Ende des 72-Stunden-Monitorings =1 oder auch =0 sind.
    Auch hier gibt der OPS-Text keine eindeutige Definition her.

    Die aktuelle \"Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Schlaganfallgesellschaft und der DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zum OPS 8-981\" (s. Homepage der DSG) meint hierzu, dass eine mangelnde Präzisierung nicht \"dazu führen darf, dass die vom MDK einseitig vorab vorgenommenen Interpratationen zur Anwendung kommen.\"....

    Wie ist Ihre Erfahrung?

    Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Lara

    Lieber Sebastian,

    Sie scheinen einen freundlichen MDK zu haben.
    Wenn an einem Tag in einem Bereich nichts dokumentiert ist (ggf. eine nicht vorhandene Therapiefähigkeit, die sich dann aber mit der gesamten anderen Dokumentation decken muss!), verlangt der MDK hier sofort die Streichung der OPS.
    In den Empfehlungen der Deutschen Schlaganfallgesellschaft heißt es, dass \"am Wochenende diese Leistungen auch von Mitgliedern des Stroke-Unit-Teams erbracht werden können, sofern diese nachweisbar dafür speziell qualifiziert sind und sich diese Leistungen nicht wesentlich von den wochentags erbrachten Leistungen unterscheiden.\"
    Der MDK verlangt Schulungsnachweise, sogar dann, wenn die Leistungen von den neurologischen Fachärzten durchgeführt werden!

    Übrigens heißt es im OPS \"Beginn von Maßnahmen [...] innerhalb von 24 Stunden...\" Es ist also vollkommen rechtens, wenn am Aufnahmetag (Aufnahme nachmittags / abends) nicht gleich mit der Therapie begonnen wird.

    Hallo Kade,

    im OPS heißt es: \"eine Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem Bereich\". Es muss also eine Therapieeinheit pro Bereich (Logo, Physio etc. ) erfolgen nicht pro genanntem Defizit.


    Viele Grüße
    Lara

    Danke für Ihre Einschätzung, GenS.
    Der MDK beruft sich bzgl. der Zeitabstände immer auf die Empfehlung der Deutschen Schlaganfallgesellschaft. Im Katalog gibt es keine genaue Definition, das ist ja das Problem. Ich halte das 4-Stunden-Intervall bei fehlender Indikation auch für unsinnig und vor allem - für reichlich patientenunfreundlich.
    Interessieren würde mich auch gerade diesbezüglich, ob es schon jemand ein Klageverfahren engereicht hat und mit welchem Ergebnis...

    Hallo Sebastian,

    unsere Klinik liegt in NRW, Niederrhein.
    Ja, natürlich sollte es um eine erstklassige Versorgung gehen. Aber die Realität sieht doch anders aus. Den Kassen geht es ums Sparen und das treibt mittlerweile Stilblüten. Gerade habe ich ein MDK-GA auf dem Tisch, in dem moniert wird, dass die NIH-Stroke-Scale-Werte nicht summiert wurden und die Durchführung nicht auf der Fieberkurve in dem dafür vorgesehenen Feld angekreuzt wurde.

    Anderes Beispiel:
    Auf der Fieberkurve ist dokumentiert, dass der Pat. die O2-Messung nicht tolerierte (dadurch Messintervall >4 Stunden). Aber in dem angesprochenen Zeitraum wurde Fiebermessung akzeptiert: OPS streichen!

    Natürlich akzeptieren wir das nicht in jedem Fall. Aber die Arbeit, Zeitaufwand und Kosten, die diese MDK-Gutachten verursachen ist unglaublich - und zwar auf beiden Seiten. Ich bin mittlerweile überzeugt, dass auf diese Weise Haus für Haus \"mürbe\" gemacht werden soll. Sobald die Flügel gestreckt und die Komplexbehandlungen heftig reduziert werden, fokussiert man sich auf das nächste Haus...
    Natürlich sollte man dieses Spiel nicht mitspielen.
    Deshalb würden mich Urteile zum Thema \"Dokumentation Komplexbehandlung\" sehr interessieren. Zu welchem Ergebnissen kommen Sie, durch die Klageverfahren?

    Viele Grüße
    Lara