Original von Rosinchen:
Guten Morgen,
ich habe mich nicht gut ausgedrückt: es besteht kein Zweifel an der Natur des Jodoforms, aber an der Form des Medikamententrägers.
Ich denke da eher an etwas anderes als ein Gazestreifen, der in eine Abszesshöhle gestopft und täglich gewechselt wird. Im Prinzip könnte man dann auch diskutieren, ob Tabletten in Kapselform oder Supps \"Medikamententräger\" sind - oder?
S. auch OPS 5-892.3 + 4, hier wird der Medikamententräger z.B. explizit implantiert und explantiert... ich glaube schon, dass unter \"Medikamententräger\" eher ein dauerhaftes Teil (PLastikhülse, Stent o.ä.) verstanden wird, das zumindest für längere Zeit eingelegt wird zur kontinuierlichen Medikamentengabe.
Und dass eine Drainage separat kodierbar ist, würde ich bestreiten, wenn es sich nur um eine intraoperativ ableitende handelt...nur wenn es sich um eine therapeutische Drainage mit eigenständigem Eingriff handelt, z.B. Bülau etc., würde ich das für kodierbar halten.