Beiträge von Rosinchen

    Guten Morgen!

    Lag hier denn überhaupt eine \"Sepsis\" vor??? (pos. Blutkulturen etc.)
    Bei florider Urosepsis einen Stein zu zertrümern halte ich für SEHR untypisch...

    Ansonsten: Sepsis Folge des Steins, dieser wurde zertrümmert, insofern in meinen Augen klar der Stein die korrekte HD.

    Guten Morgen, Herr Schaffert!

    Das mit der Anrede bekomme ich hin - ich bin das aus anderen Foren eher gewohnt, dass alles mangels Zeit durcheinander \"schreit\", aber hier herrscht offensichtlich ein anderes Tempo und dem passe ich mich gern an.

    Ihr Vorwurf mit der \"Kassenbrille\" finde ich nicht gerechtfertigt, ich versuche, eine Balance zwischen Kasse und KH in der Argumentation zu finden und mal hat halt der Eine und mal der Andere recht.

    Was die Bestrahlung betrifft finde ich Ihren Einwand, warum die Bestrahlung nicht amb. durchgeführt wurde, absolut berechtigt - ich hatte hier in meiner Antwort nicht auch noch dieses Thema \"aufmachen\" wollen, da es hier um etwas Anderes geht.
    Aber Ihr Gegenbeispiel für ungerechtfertigte Fallzusammenführung - das kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen, da es überhaupt nicht vergleichbar ist. Ein Bestrahlungszyklus besteht nunmal aus z.B. 25 Bestrahlungen, die (aus organisatorischen Gründen seitens der Kliniken) immer nur Mo-Fr. verabreicht werden. Es handelt sich also um EINEN, vorher festgesetzten Behandlungszyklus! Diesen dann in 5-6 Einzelzyklen abzurechnen, nur weil man dem Pat. den Zettel \"bin auf eigenen Wunsch im Urlaub\" nicht hat unterschreiben lassen, finde ich schon ziemlich dreist.

    Sehen Sie sich doch die mittlere VWD der Bestrahlungs-DRG an: die zeigt eindeutig, dass man (wenn schon stationär) von EINEM langen Behandlungszyklus ausgeht!! Das hat doch nichts mit Wiederaufnahme wegen erneuter Erkrankung, Komplikation oder Ähnlichem zu tun...

    Warum über den Sinn von DKR philosophieren? DA ließe sich trefflich stundenlang weiterdebattieren...

    Zu Ihrem Beispiel: Die Kodierrichtlinie gibt hier m.E. nach nur den klin. Alltag wieder: egal, was die Frau hat - ist sie schwanger, kommt sie erst mal in die Gyn/ den Kreissaal!
    DEn skurillsten Fall, den wir in unserer Klinik mal hatten: Frau mit Polytrauma nach Unfall Fußgänger gegen Auto (sie Fußgänger). Multiple Schädelfrakturen etc. Das Einzige, was unstrittig intakt war, war die Schwangerschaft. Und wo lag sie in den ersten Tagen? Im Intensivbereich der Gyn natürlich...und die Neurochirurgen konnten täglich mehrere Male übers Gelände latschen, um sie \"mit\" zu betreuen.

    Na, das ist doch supi - dann kann ab jetzt jede Strahlentherapie jeden 6-wöchigen Behandlungszyklus in 6 DRGs für jeweils 5 Tage splitten und das Ganze als \"medizinisch sinnvollen Behandlungszyklus\" darstellen!

    Also, mal im Ernst: die Behandlung war unstrittig nicht abgeschlossen (und kein \"medizinisch sinnvoller Behandlungszyklus\"), die Beurlaubung war sicher im Sinne des Patienten - für mich ist das klar eine Beurlaubung des Pat. bis zur Fortführung der Therapie...

    Es fehlen hier einige Angaben: stellte sich die Pat. zur TE vor und histologisch ergab sich sowohl Ma-Ca UND DCIS?
    Oder hatte sie ein Ma-Ca, jetzt erneute Resektion wg. V.a. Rezidiv, jetzt aber \"nur\" DCIS?
    Bei Fall 1 wäre Mamma-Ca die HD, da der operative Aufwand darauf abgestimmt (LK aus der Axilla entnimmt man nicht bei DCIS), bei Fall 2 wäre DCIS die HD.
    Prinzipiell (bei Erstdiagnose des Ma-Ca ) ist das DCIS nicht als eigenständiges Krankheitsbild zu werten, sondern als \"Vorläufer\".

    Zitat


    Original von ETgkv:
    der mdk macht das ausnahmsweise nicht nach gutdünken oder mit den würfel sondern orientiert sich an P001f in DKR 2009

    Na, ich hoffe doch sehr, dass Ihr MDK sich auch sonst an den DKR orientiert!!! 8o

    Ich stimme Ihnen zu - allerdings sollte dann zunächst auch grundlegend die Definition der jeweiligen mittl. VWD überarbeitet werden! inzwischen dürfte in vielen Fällen eine Entlassung innehalb der UGVD möglich sein, nur dass diese dann als allg. gültige VWD zu werten sein sollte. Die Angaben der VWD der DRG sind oft einfach total antquiert...

    Ferner muss klar sein, dass z.B. obligat oder fakultativ amb. zu erbringende Prozeduren, die (aus welchen Gründen auch immer) stationär durchgeführt werden, nicht automatisch ein \"Recht\" auf volle VWD haben - in diesen Fällen halte ich die Forderung zur Entlassung am Folgetag in den meisten Fällen für absolut legitim.