Guten Morgen, Herr Schaffert!
Das mit der Anrede bekomme ich hin - ich bin das aus anderen Foren eher gewohnt, dass alles mangels Zeit durcheinander \"schreit\", aber hier herrscht offensichtlich ein anderes Tempo und dem passe ich mich gern an.
Ihr Vorwurf mit der \"Kassenbrille\" finde ich nicht gerechtfertigt, ich versuche, eine Balance zwischen Kasse und KH in der Argumentation zu finden und mal hat halt der Eine und mal der Andere recht.
Was die Bestrahlung betrifft finde ich Ihren Einwand, warum die Bestrahlung nicht amb. durchgeführt wurde, absolut berechtigt - ich hatte hier in meiner Antwort nicht auch noch dieses Thema \"aufmachen\" wollen, da es hier um etwas Anderes geht.
Aber Ihr Gegenbeispiel für ungerechtfertigte Fallzusammenführung - das kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen, da es überhaupt nicht vergleichbar ist. Ein Bestrahlungszyklus besteht nunmal aus z.B. 25 Bestrahlungen, die (aus organisatorischen Gründen seitens der Kliniken) immer nur Mo-Fr. verabreicht werden. Es handelt sich also um EINEN, vorher festgesetzten Behandlungszyklus! Diesen dann in 5-6 Einzelzyklen abzurechnen, nur weil man dem Pat. den Zettel \"bin auf eigenen Wunsch im Urlaub\" nicht hat unterschreiben lassen, finde ich schon ziemlich dreist.
Sehen Sie sich doch die mittlere VWD der Bestrahlungs-DRG an: die zeigt eindeutig, dass man (wenn schon stationär) von EINEM langen Behandlungszyklus ausgeht!! Das hat doch nichts mit Wiederaufnahme wegen erneuter Erkrankung, Komplikation oder Ähnlichem zu tun...