Beiträge von Rosinchen

    Guten Morgen!

    Danke für die ausführliche Erläuterung.

    Eine Frage, die nichts mit Streptos zu tun hat, sondern mit anderer prophylaktischer Therapie:

    Neugeborenes erhält anti-HIV-Medikation postpartal bei HIV-positiver Mutter.
    Würden Sie hier Z20.6 (Exposition gegenüber HIV) beim Kind verschlüsseln oder P00.2 (Schädigung des Neugeborenen durch infektiöse Erkrankung der Mutter) oder beides?
    Nebenbemerkung: Kind wurde als Frühchen per Sectio wg. vorz. Wehen der Mutter entbunden, musste beatmet werden etc.

    Hallo Herr Stern,

    diese Sicherheit nehme ich daher, dass es oben hieß, es sei nicht mehr behandelt worden und der allgemein gültige Standard 5 Jahre Tamoxifen vorsieht...
    Ausserdem hatte ich mir einfach eine plausible Erklärung für die nach 5 Jahren stattfindende Ovarektomie überlegt und der einzige mir plausible Grund war, dass nach Absetzen des Tam nun ein Postmenopausenstatus festgestellt wurde.

    Aber natürlich kann ich auch irren, die Angaben zum Sachverhalt sind ja etwas mager..

    Schönen Abend!

    ad 1.) \"Kindbettfieber\" ist ein veralteter Oberbegriff für fieberhafte Erkrankungen, die alle möglichen Erreger als Ursache haben können! Die einmalige (nach Blasensprung auch mehrmalige) peripartale i.v.-Gabe von Penicillin ist da zur Prophylaxe für die Mutter sicher ungeeignet.
    Die Therapie bei beta-hämolysierenden Streptos richtet sich tatsächlich ausschließlich in ihrem Effekt zur Senkung des Risikos für das Neugeborene.

    ad 2.) Eben. Wobei dir wirksamen Konzentrationen nicht innerhalb kurzer Zeiträume entstehen können, wie sie bei der single-shot-Antibiose unter Geburt bis zur Entbindung meist entstehen.

    ad 4.) Es geht hier nicht um die Kodierung - wir waren uns alle einig, dass die O23.5 korrekt kodiert wird. Es ging nur darum, ob der ERREGER zusätzlich kodiert werden kann!

    Der Nachweis b-häm. Streptos vaginal wird ambulant in der Frauenarztpraxis geführt, lange vor der Entbindung. Die Pat. kommt also mit der anamnestischen Angabe einer Besiedelung in die Klinik und wird deshalb prophylaktisch per single-shot-Antibiose behandelt.
    Deshalb hatte ich die zusätzliche Kodierung DES ERREGERS hier für problematisch eingestuft, da a) der Erreger gar nicht durch Mikrobio-Abstrich in der Klinik festgestellt wurde und b) der B 95.1!-Code m.E. nach gemäß ICD-Beschreibung nur zur besseren Erklärung einer ERKANKUNG kodiert werden kann, nicht bei einer prophylaktischen Maßnahme.
    Ganz anders würde ich das Ganze beurteilen, wenn tatsächlich z.B. beim Säugling im Abstrich der Erreger gefunden wird...

    Sehr geehrter Herr Dr. Stern,

    bevor Sie behaupten, meine Angabe sei falsch, lesen Sie doch bitte die gültigen gynäkologisch-onkologischen Leitlinien, bzw. die Empfehlungen der Gesellschaft für Senologie (Stichwort: St. Gallen), dann können wir gern fachlich weiter diskutieren.

    Der Einsatz von Aromatase-Hemmern ist noch hoch umstritten, der Nutzen konnte nur in einzelnen Konstellationen nachgewiesen werden - und \"neue Studienergebnisse\" werden in Unikliniken zwar legitim schnell umgesetzt, es handelt sich hier (wie ja IHr Zitat auch schon sagt) jedoch nur um Einzelfälle, nicht um die Regelfall-Behandlung. Diese finden Sie in den offiziellen Leitlinien (s.o.)

    Also würden Sie bei der Mutter die B95.1! kodieren, obwohl es sich nicht um eine Krankheit der Mutter handelt, sondern nur eine Antibiose gegeben wird, damit das Kind sich nicht infiziert?
    Beim Kind würden Sie es aber nicht kodieren, obwohl es aus demselben Grund die gleiche Antibiose erhält?

    Und weitere Zusatzfrage: würden Sie die B95.1! kodieren, wenn es sich nur um eine anamnestische Angabe aus dem Mutterpass handelt und die Pat. bereits vor stat. Aufnahme oral Antibiose bekommen hat?
    (Ist hierzulande ja der Normalfall - wer nimmt schon Mikrobio-Abstrich, wenn die Pat. mit Wehen in die Klinik kommt...)

    Na ja, ich bin noch immer der Meinung, dass \"ERkrankung\" auch eine Krankheit als Grundlage haben muss, aber hier spitzfindig medizinisch zu diskutieren bringt ja auch nichts, da Wort-Auslegungen der ICD und DKR im Zweifelsfall ohnehin juristisch geklärt werden müssen.
    Aber der Vollständigkeit halber würde mich interessieren, ob Sie, wenn der Säugling ebenfalls prophylaktisch eine Antibiose erhält, dann auch ebenfalls die B95.1 kodieren würden?
    UNd was ist mit prophylaktischen IgG-Gaben bei viraler Keimexposition (aber eben noch nicht manifester ERkrankung) von Schwangeren? Wie das kodieren?

    Aber vorsicht: Im Einzelfall mag das erfolgreich sein, aber wie machen Sie plausibel, dass die OP-Indikation erst am Entlasstag gestellt wurde??

    Machen wir uns nichts vor: die meisten Indikationen für operative Eingriffe fallen Tage vor der Entlassung (z.B. o.g. Port-Implantation) und dann dürfte Ihre Argumentationskette mit 24-Std.-Aufklärungsfrist etc. nichtig sein.

    Für das Beispiel mit der Port-Implantation während Chemo-Aufenthalt: ich wäre mir nicht sicher, dass die Chemo bei Mamma-Ca allgemein als stationär durchführbare Therapie anerkannt wird - in den meisten KK (und MDK) wird das med. abgelehnt!

    Wenn Sie keine Befunde, d.h. auch keine diagn. oder therapeut. Konsequenz, nachweisen können, ist das Ganze doch sowieso nicht kodierrelevant.

    \"Plazentainsuffizienz\" ist eigentlich nur dann kodierbar, wenn sich daraus eine therap. Konsequenz ergibt, d.h. z.B. stat. Aufnahme zur Geburtseinleitung...