Beiträge von BoB77

    Guten Morgen,

    vielleicht ist es für mein durch die Sommerhitze aufgeheiztes Gehirn noch zu früh, aber ich habe spontan an die Fraktur als HD gedacht.

    Vereinfacht ausgedrückt:

    Aufnahme mit Fraktur und Empyem/Infekt. Ohne den Verlauf der Behandlung (Verweildauer, Dauer der antibiotischen Behandlung,...) zu kennen, würde ich den größeren Ressourcenverbrauch der operativen Sanierung zuschreiben.

    KDE 80 beschreibt den Infekt (M0*.**) als HD, allerdings ist dieses Beispiel aus meiner Sicht nicht wirklich heranzuziehen, da es hier nicht um konkurrierende HDs geht

    KDE 417 geht auch in Richtung höherer Ressourcenverbrauch...


    Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht ;)

    Liebe Grüße

    BoB77

    Hallo Madeck,

    Nein, solche Fälle sind nicht immer zusammenzuführen!

    Schauen Sie nach, ob im ersten Aufenthalt bereits behandlungsbedürftige Infektionszeichen vorgelegen haben und/oder ihre Mediziner irgendwas in Richtung einer Infektion der Atemwege dokumentiert haben.

    Falls nicht, würde ich die Fälle getrennt abrechnen. Nosokomial beschreibt doch lediglich, dass der Infekt durch einen Krankenhausaufenthalt ausgelöst/begünstigt wurde und ist im Rahmen der QS von Interesse (stark vereinfacht ausgedrückt!).

    Aber vielleicht sehen das die Mitleser auch anders...

    Hallo Kai,

    mir scheint als würden die behandelnden Ärzte die Therapie zur "Anregung der Darmtätigkeit" prophylaktisch verordnen, jedenfalls interpretiere ich Ihre Ausführungen so.

    Sollte es so sein, wäre das nicht kodierfähig.

    Sollte allerdings eine Krankheit im Sinne einer Obstipation/Koprostase/(Sub-)Ileus vorliegen, würde ich allerdings diese spezifischen ICDs kodieren (bei entsprechender Diagnosestellung in der Krankenakte).

    Alle o.g. ICDs sind doch genauer als K91.88

    Ich teile jedenfalls Ihre Bedenken.

    Beste Grüße

    BoB77

    Hallo!

    Ich kann Ihren Unmut verstehen, die Diskussion hat man ja auch in anderen Kostellationen (Pneumonie vs Sepsis, HWI vs Sepsis...).

    In Ihrem Fall gibt es doch vermutlich einen höheren Resourcenverbrauch für die Endocarditis-Abklärung (TTE, TEE, Konsile) im Vergleich zur Sepsis (BKs).

    Das wäre mein Ansatz. Zudem lag ja auch ein "Behandlungsplan" im Sinne einer langfristigen Antibiotikagabe vor, die vom Patienten abgelehnt wurde...

    Ich würde standhaft bleiben.

    Beste Grüße,

    BoB77

    Hallo rokka,

    zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie einen Fall aus 2019 haben, da sie ja von Tachykardien und pos. BKs als "Sepsisindikator" schreiben...Ist das korrekt?

    Unabhängg davon würde mich mal die Verweildauer interessieren. Aus dem Gedächtnis hat eine (sub)akute Endokarditis eine OGVD von ca 40 Tagen.

    Beste Grüße

    Hallo,

    aus meiner Sicht kommen nur zwei HDs in Frage:

    1. J96.00/.01, da eigenständiges Krankheitsbild, die resp. Insuffizienz wurde ja vermutlich "behandelt"

    2. Sie äußern den Verdacht auf eine Aspiration, somit kommt theoretisch ja auch eine Aspirationspneumonie als Differentialdiagnose ins Spiel.

    Wenn Sie diese nun auch dokumentiert und behandelt haben, bestehen aus meiner Sicht konkurrierende HDs.

    Was nun aus Sicht des behandelnden Mediziners "mehr Aufwand" machte, können nur Sie erkennen.

    Hallo MarlenD,

    der konsultierte Arzt empfiehlt eine Lysetherapie als "ultima ratio"

    Wurde die Lyse denn durchgeführt?

    Falls ja käme dann die DKR "Verdachtsdiagnose" in Betracht...also I63.3 o.ä.

    Ansonsten mögliche Intoxikation? Auch hier gibt es eine DKR 1917..dann Symptom HD, in Ihrem Fall Somnolenz/Sopor o.ä.


    Beste Grüße

    BoB

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für den bisherigen Gedankenaustausch!

    Ich bin zwar erstaunt, dass es tatsächlich so unterschiedliche Ansichten bzgl der o.g. Konstellation vertreten werden, allerdings ist das widerum ja scheinbar nicht ungewöhnlich, bei teilweise gegensätzlichen BSG/DKR/SEG4- Auffassungen/Veröffentlichungen usw ....

    @ D. D. Selter: Genau diese DKR beschreibt doch "meinen" Sachverhalt. Sehe ich genau so.


    Guten Morgen,

    aus meiner Sicht ist die respiratorischen Insuffizienz dann HD, wenn ausschließlich dieses Symptom des Bronchial-Ca behandelt wurde. Sobald weitere Symptome (Schmerzen, die Atelektase,....) des Tumors mitbehandelt wurden, ist das Bronchial-Ca HD.

    Gruß
    B.W.

    kodierer2905: Es wurde nichts "mitbehandelt". Siehe oben.


    Ich zitiere mal das Gutachten:

    "Das KH hat einen Auszug aus den DKR zugesandt und verweist auf die spezielle Kodierrichtlinie 0201, Beispiel 8. Wir weisen darauf hin, dass gerade dieser Sachverhalt der hier vorliegenden Kodierrichtlinie nicht vorliegt (???). Der Progress des Bronchialkarzinoms wurde diagnostisch nachgewiesen durch die Rö-Untersuchung des Thorax. Wir bleiben bei unserer bisherigen Auffassung"


    Die drei ??? stammen natürlich von mir wink.png

    Hat denn jemand einen solchen Sachverhalt durch bisher noch nicht genannte Argumente klären können? ?(

    Liebe Grüße,
    BoB77

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich benötige eine Einschätzung/Interpretation zu folgendem Sachverhalt:

    Anamnese:
    Bei der Patientin ist ein zentrales Bronchialkarzinom bekannt. Nach Angaben des Notarztes wurde dieser wegen plötzlich aufgetretener Luftnot gerufen. Die Patientin selbst berichtete, dass sie mit Luftnot wach geworden sei. Im RTW hatte die Patientin unter Sauerstoffgabe eine Sauerstoffsättigung von 96 % bei 4 l Sauerstoff, keine Brustschmerzen, kein Fieber, zurzeit keine Hämoptoe.

    Röntgen Thorax in 2 Ebenen vom xx.xx.xxxx:
    Bei bekanntem Bronchialkarzinom paramedian im Bereich des linken Lungenoberlappens jetzt Befundverschlechterung mit weitgehender Atelektase des Oberlappens. Kein größerer frei auslaufender Pleuraerguss. Normale Herzgröße, keine pulmonal-venöse Stauung, kein Nachweis umschriebener frischer Infiltrate. Partiell kalzifizierende Aortensklerose. In der p.a.-Ebene Überlagerung des linken unteren Thorax durch 2 Knöpfe.

    Epikrise und Verlauf:
    Die stationäre Aufnahme erfolgte auf Grund von Luftnot bei bekanntem Bronchialkarzinom. Die Patientin lebt in einem Pflegeheim und hat dort kein Sauerstoffgerät, dieses wurde jetzt unsererseits angefordert.
    Während des stationären Aufenthaltes zeigten sich keine klinischen oder laborchemischen Auffälligkeiten außer eine Hypokaliämie, die hier mit Kalinor- Brause oral korrigiert wurde.
    In der BGA zeigte sich, dass die Patientin Sauerstoff braucht bei Hypoxämie wegen eines Progresses eines zentralem Bronchialkarzinoms.
    Unter Verwendung von Sauerstoff bei Bedarf war die Patientin hier beschwerdefrei und konnte am xx.xx.xxxx wieder aus unserer stationären Behandlung entlassen werden.

    Kodierung KH:

    HD J96.00 resp. Insuff.
    ND C34.0 Bronchial-CA


    Nach Gutachten:

    HD C34.0
    ND J96.00
    Begründung:
    "Der Progress des Bronchialkarzinoms wurde diagnostisch nachgewiesen durch Rö-Thorax"


    Die DKR 0201, Beispiel 8 (2014) beschreibt:
    Beispiel 8:

    Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner
    Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen.
    Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.

    Hauptdiagnose: R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
    Nebendiagnose(n): C71.8 Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche
    überlappend

    Wie sehen Sie o.g. Konstellation?

    Liebe Grüße,
    BoB77

    Anamnese:
    Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgt notfallmäßig
    mit Allgemeinzustandsverschlechterung, Verwirrtheit am Aufnahmetag. Es erfolgt
    zunächst die neurologische Vorstellung des Patienten. Während der
    Vitalparametererhebung stellt sich jedoch eine Körpertemperatur von fast 90
    Grad Celsius
    dar. Der Focus ist klinisch in der Notaufnahme nicht zu eruieren.


    Wie auch, wenn sich niemand traut die körperliche Untersuchung durchzuführen... ;)