Hallöchen,
Wenn ich nach 3 Jahren einen Port entferne, dann bleibt auch das Karzinom die HD( Weil er deswegen eingebaut wurde). Hier kann ebenfalls nur die N18.5 in Frage kommen.
Gruß die Hütti
Hallöchen,
Wenn ich nach 3 Jahren einen Port entferne, dann bleibt auch das Karzinom die HD( Weil er deswegen eingebaut wurde). Hier kann ebenfalls nur die N18.5 in Frage kommen.
Gruß die Hütti
Hallo Nochmal in die Runde,
Moin,
aber der Patient ist nicht primär wegen des Tumors oder der Tumorbehandlung und hier offensichtlich auch keiner Komplikation aufgenommen worden, was retrospektiv in der Betrachtung des Gesamtfalles deutlich wird.
Der Patient kam ja nicht geplant sondern notfallmäßig mit einem Akutem Abdomen, und manche Patienten haben " Läuse und Flöhe im Bauch" und wenn beides operiert wurde, kann hier nach Ressource entschieden werden. Und wenn dann ein Karzinom gefunden wurde, läuft ja in der Regel noch ein Staging plus Tumorkonferenz/ Psycho Onkokonsil etc.
Beim Ileus/ Meckel wurde " nur Operiert"
Wie sieht denn die Op Kodierung aus, läuft nicht eh alles in diesem Fall in die gleiche DRG ?
Hallo C-3PO, ja für mich würde das reichen.
Liebe Grüße
Frage, bekommt der Patient dann nicht noch ein Staging mit Tumorkonferenz und Co plus die Resektion, wäre für mich die C48.0 die HD.
Gruß Die Hütti
Hallöchen, Andere Frage was sagt der Abstrich oder der Pathologe ?
Wir kodieren solche mit der Fälle mit der M65.14: Sonstige infektiöse (Teno-)Synovitis Hand.
Gruß die Hütti
Hallöchen,
ich wäre für die I87.00 /I87.20 da fällt die tiefe Veneninsuffizenz mit rein, und die Z86.4. Nur ein Vorschlag.
Gruß die Hütti
Hallöchen, ich weiß nicht ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.
Der OPS 8-190.40 ist z.b. die Prevena VAC die nach Wundverschluss angelegt wird zur Prophylaxe von Komplikationen. Dann erfolgt aber keine Kodierung der 5-916.a0
Wenn Sie eine Vac anlegen auf offener Wunde kommt der OPS 5-916.a0/1 und co und der OPS 8-190.20/1.. ( Dauer der Behandlung) .
Gruß Die Hütti
Hallo in die Runde,
ich möchte dieses Thema leider nochmal aufwärmen. Ich streite mich mit einem Kostenträger über die Kodierung ob die J15.8 oder die 9. oder J18.
Ich stelle mir gerade die Frage wenn der Patient unter der Therapie von Ampicillin/ Sulbactam eine Pneumonie entwickelt , dann die Therapie mit Piperacillin/Tazobactam eskaliert wird und diese Therapie greift, dann ist die Pneumonie vermutlich von gram neg. Bakterien. Also die J15.6 ? oder
Warum kann ich nicht als Verdachtsdiagnose spezifischer kodieren, warum muss der Patient erst eine Mikrobio bekommen um die 8 zu nehmen..
Gruß die Hütti
Hallöchen,
Wie lange war der Patient denn stationär ? Oder ist er am Folgetag entlassen worden ? Dann hätte man vielleicht nur eine Abwesenheit reinsetzten müssen. Dann bleibt ja Hybrid erhalten.
Gruß die Hütti
Guten Morgen, der GKV Spitzenbervand schriebt dazu :
Für Leistungen, die im Rahmen der Groupierung in eine Hybrid-DRG nach § 115f SGB V fließen, ist ausschließlich eine Hybrid-DRG-Fallpauschale abrechnungsfähig. Die Abrechnung weiterer Entgelte (z. B. Pflegeentgelte, Zusatzentgelte etc.) ist ausgeschlossen.
Guten Morgen, ich würde dies auf jeden Fall durchzuboxen.
Bei einer Schilddrüsen Operation ist auch nicht immer klar erkennbar, das es sich um ein Karzinom handelt und durch die Kodierung des Karzinoms geht der DRG Erlös hoch bei gleicher Operation. wo kommen wir denn dahin? Vielleicht mal beim MDK anrufen? Wenn die Kasse nicht mitspielt, sonst auf jeden Fall Klagen und wie bereits erwähnt :
Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes..........
Gruß die Hütti