Guten Morgen,
Ich habe erst kürzlich auch ein negativ Gutachten erhalten mir der gleichen Problematik, kein Lebergewebe in der PAtho ersichtlich .
Der Op Bericht hingegen war wirklich super geschrieben, ich habe das Eröterungsverfahren eingeleitet.
Habe eine Stellungahme verfasst:
gerne nehmen wir Stellung zum o.g. Gutachten.
Laut OPS Katalog darf die erweiterte Galle kodiert werden wenn das Leberbett mitreseziert wurde
Der Gutachter bemängelt das dies in der Pathologie nicht zu erkennen ist.
Es ist nirgendwo festgehalten das dies histologisch belegt sein muss, hier reicht als Beleg der Operationsbericht aus.
Der Operateur beschreibt die Situation so: Im Anschluss Ausschälen der Gallenblase mittels Sono-Surg-Schere aus dem Gallenblasenbett. Hierbei zeigt sich eine komplette Aufhebung der Schichten bei starken entzündlichen Veränderungen sowie gedeckter Perforation der Gallenblase ins Gallenblasenbett. Bei aufgehobener Schichtung ist hier eine Mitnahme des Gallenblasenbettes bis ins Lebergewebe erforderlich. Hierbei entsprechende Blutungsneigung. Im Anschluss aufwendige Spülung und Blutstillung im Leberbett erforderlich.
Bei der ausgeprägten Situation erfolgte die Resektion des Gallenblasenbettes mit Lebergewebe, hier ist die Kodierung der Erweiterten Galle gerechtfertigt.
Jetzt kam das erneute Gutachten " Positiv" !!!!
Ich hätte aber auch geklagt.
Gruß die Hütti