Hallo alle zusammen!
Anfrage an alle: Reine vorstat. Patienten und "sameday Patienten"
Letzte Woche hatte die Rheinland-Pfälzische HKG ein DRG Seminar,
bei dem angesprochen wurde, daß es auch im DRG-System in Deutschland eine Abrechnungsmöglichkeit bei reinen vorstat. Fällen (ohne stat. Aufenthalt danach) ein Abrechnungsmodus geben soll, der nicht einer "Sameday DRG Pauschale" oder "DRG Pauschale mit Abschlag" gleicht!!!???
Bisher war mein Verständnis, daß diese Fälle grundsätzlich als stat. (sameday oder Abschlags-)Fall zukünftig zu werten ist. Im Fallpauschalengesetz steht nichts...
Ist dies eine Ente, oder hat jemand davon schon etwas gehört?
Wo sollte denn in den Pflegesatzverhandlungen diese Mengengröße/ Erlöse untergebracht werden???
Bitte um Rückmeldung euererseits- mein DRG Weltbild löst sich gerade auf...
Vielen Dank
A. Ritter
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RIT