Sehr geehrtes Forum,
es gibt immer wieder Diskussionen mit der Kostenträgern bezüglich der Abrechnung von A- und B-Fallpauschalen bzw. tagesgleichen Pflegesätzen.
Wie würde das Forum folgende Behandlungsfälle abrechnen?
Fall A:
OP Wechsel einer bikond. Oberflächenprothese in einer Scharnierprothese
Weitere zwei Operationen zur Behandlung indikationsspezifischer Komplikationen
Wundheildatum am 15.02.
Entlassung: 16.02
Abrechnung: FP 17.111 plus Basis- und Abteilungspflegesätze (=39 Tage) nach Erreichung der GVD (21 Tage) der A-Fallpauschale
Laut Krankenkasse wird die GVD-Dauer der A und B-Fallpauschale addiert und erst dann Pflegesätze berechnet.
FP 17.111/112 und Pflegesätze für 13 Tage
Fall B:
Von den Kostenträgern wird die Abrechnung des Wundheilungstages unterschiedlich gehandhabt. Bis jetzt haben wir diesen Tag bei nicht Erreichen der B-Fallpauschale mit Basis- und Abteilungspflegesätze abgerechnet.
Implantation einer Schlittenprothese (5-822.01)
WHD: 16.02.
Entlassung: 17.02.
Abrechnung: FP17.101 plus 1 Tag Basis- und Abteilungspflegesätze
Laut Krankenkasse gehört der Wundheilungstag zur A-Fallpauschale.
Wie würden Sie entscheiden?
Vielen Dank und viele Grüße
Martina Niemeier