Beiträge von tessa

    Hallo liebes Forum,

    wer kann mit helfen bei folgendem Problem: Patientin mit insulinpflichtigen Gestationsdiabetes entbindet in 38. Schwangerschaftswoche. Bei dem sonst gesunden Neugeborenen haben wir die Z83.3 als ND abgerechnet. Es bestand ein Gesundheitsrisiko des Neugeborenen durch den Gestationsdiabetes der Mutter und der damit entstandene Aufwand der mit der Überwachung (mehrmalige BZ-Messungen, das Kind wurde im Wärmebett über Monitor überwacht) einherging, sollte doch auch abgebildet werden. Der Gutachter schreibt die ND Z83.3 ist nicht zu kodieren, denn eine diabetische Fetopathie wurde ausgeschlossen im Rahmen der postnatalen Versorgung des Neugeborenen (OPS 9-262.0). Außerdem würden lt. Einleitung des Kapitels XXI in der ICD10 Z-Diagnosen nur dann kodiert werden, wenn sie ausschließlich Anlass der stationären Behandlung waren. Das Gesundheitssystem wurde nicht wegen Z83.3 in Anspruch genommen, benötigt wurde Entbindungspflege für Mutter und Kind. Welche Argumente könnte ich entgegen bringen. Vielen Dank für eure Antworten. LG

    Hallo liebes Forum,

    wer kann mir helfen?
    Patient mit Zustand nach sekundärer radikaler Zystektomie und Anlage von Ureterokutaneostomien bds. bei Zustand nach infiltierendem Harnblasenkarzinom kommt zum planmäßigen Wechsel der Mono-J Katheter bds. Sonographisch waren bei Nieren bds. mit korrekt liegendem Mono-J-Kathetern ungestaut. Was ist Hauptdiagnose immer noch das Harnblasenkarzinom oder Harnstauungsnieren bds.? Vielen Dank für Eure Antworten.

    Hallo liebes Forum,

    hab noch eine Frage: Pat. erlitt einen Insult mit Hemiparese links. Nun wird seit mehreren Wochen über zunehmende Schmerzen im Steißbereich und in der linken Körperhälfte geklagt. Unsere Ärzte sehen die von dem Pat. beklagte Symptomatik im Rahmen eines Thalamusschmerzes nach Infarkt. Unter Lyrica, Finlepsin, Tramal kam es zur Besserung. Wie wird der Thalamusschmerz nach ICD-10 kodiert? R52.1 --> Thalamisches, Schmerzsyndrom (chronisch unbeeinflussbarer Schmerz) oder G93.88 --> Thalamussyndrom (Sonstige näher bezeichnete Krankheit des Gehirns). Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße!

    Hallo liebes Forum,

    ich hab folgende Frage: Nach der Entbindung wurde bei der Mutter wegen Lippenherpes die Therapie mit Aciclovir-Salbe begonnen - die zur Behandlung von Infektionskrankheiten durch bestimmte Viren aus der Familie der Herpesviren verwendet wird. Die Patientin erhielt einen Mundschutz und sie wurde über die notwendigen hygienischen Maßnahmen aufgeklärt. Wir haben die O98.5 (Viruskrankheit die Wochenbett komplizieren) und zusätzlich die B00.1 (Dermatitis vesicularis Lippe) abgerechnet. Jetzt fordert der Gutachter ein Herpesnachweis und wenn dieser vorliegt kann dies nur durch die O26.4 (Herpes gestationis) kodiert werden. Was kann ich an Argumenten entgegen bringen? Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße

    Hallo liebes Forum,

    die Z83.3 D.m. in der Familienanamnese habe ich bei einem Neugeborenen, weil bei der Mutter ein Gestationsdiabetes zu Grunde lag als Nebendiagnose kodiert. (Zustände, klassifizierbar unter E10-E14 und O24.-) Bei dem Neugeborenen wurde mehrmals der Blutzucker kontrolliert, so dass wir einen erhöhten Pflegeaufwand hatten. Des weiteren wurde das Negeborene 23 Stunden im Wärmebett über den Monitor überwacht. Die Z83.3 bringt mich in eine höher bewertete DRG. Jetzt hat die Kasse den MDK einbezogen. Der Gutachter meint BZ-Kontrollen, klin. Überwachung bei Gestationsdiabetes der Mutter sind mit Z03.8 Beobachtung beim sonstigen Verdachtsfall als ND beim Neugeborenen kodierbar. Dieser Code ist doch aber der unspezifischere oder hab ich einen Denkfehler? Habe ich eine Chance? Wer kann mir helfen? ... Danke!