Beiträge von elham

    Vielen Dank Herr Selter für den Hinweis dass im ICD "Schürfwunden UNGLEICH offene Wunden".

    Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem, bei einem Patienten mit Bursitis am Ellenbogen nach Sportunfall.

    07.04.13: Sturz auf das Ellenbogengelenk li mit Schürfwunde; Im Verlauf der nächsten Tage Schmerzen und Schwellung im Bereich des Ellenbogens bis zum Unterarm ziehend.

    11.04.13: Vorstellung im KH mit Schwellung und Rötung über Ellenbogen links bis im Bereich des ulnarseitigen Unterarms; keine Fluktuation, kein Pus, mit zentraler Hautabschürfung, Ellenbogen frei beweglich. Diagnose posttraumatische Bursitis olecrani.

    12.04.13: intraoperativer Abstrich seröses Flüssigkeit nach Durchtrennen der Subcutis --> Staph. aureus und Staph. lugdunensis; Bursektomie in toto, Histo: fibrinös-eitrige Exsudatbildung

    Kodiert wurde:
    HD M70.2 Bursitis
    ND S50.81 Schürfwunde U-Arm, T79.3 posttraumatische Wundinfektion, a.n.k. + Keime


    Versicherung fordert als ND stattdessen T89.02 Komplikation der offenen Wunde, Infektion

    Was ist nun zutreffend? Nach Herrn Selters Hinweis werden wir es weiterhin mit der T79.3 versuchen.

    Zitat aus einem Arztbrief:

    "Nach Pausierung der antiemetischen Therapie, die bei rezidivierendem Erbrechen unsererseits durchgeführt worden ist, sowie nach Pausierung der Durchfälle entlassen wir die Patientin in gutem AZ."

    Da stellen sich doch gleich 2 Fragen: Bei wem wurde die antiemetische Therapie durchgeführt, wenn unsererseits Erbrechen vorlag? :whistling: Und warum gibt es überhaupt noch Norovirus-Fälle, wenn sich die Durchfälle doch so einfach pausieren oder absetzen lassen? :thumbup:

    Wir haben dasselbe Problem und noch KEINE Lösung! ;(

    Wenn bei einem Neugeborenen die Neo-KISS Kriterien für eine Sepsis nicht erfüllt werden, aber das Baby für mindestens 5 Tage Antibiose erhält, dann wird in unserer Kinderklinik zumeist der Schlüssel P37.9 verwendet.

    Dann kommt aber regelmäßig unser MDK BaWü und sagt, es handele sich hier um eine Infektion, die für die Perinatalperiode spezifisch sei und fordert die Änderung des Kodes in die P39.9. :cursing: Nun sind beide Schlüssel sehr ungenau und mir fehlt die Abgrenzung und die entsprechende Argumentation, die ich dem MDK entgegenhalten kann. Mit SIRS- oder anderen Sepsis-Kriterien bzw. Verdachtsdiagnosen komme ich hier nicht weiter!

    Wer kann mir / uns helfen?????

    Ein Hallo an alle Neonatologen!

    Das Thema wurde so ähnlich bereits andiskutiert, aber es scheint weiterhin keine Lösung zu geben, so dass ich es noch einmal aufgreifen muss.

    In unserem Haus wird bei Neugeborenen das Respiratorische Versagen (P28.5) verschlüsselt, wenn (gemäß GKIND) ein Sauerstoffbedarf von >4Std. besteht. Laut Thesaurus führt auch \"Ateminsuffizienz beim Neugeborenen in denselben Schlüssel\".

    Vom MDK bekommen wir diese Fälle jedoch nicht anerkannt (KEINE Kinderärzte) mit der Begründung ein Atemversagen würde mindestens aktive Atemunterstützung (also CPAP oder Beatmung) benötigen, reine Sauerstoffgabe reicht nicht aus. Im Falle einer reinen O2-Gabe wäre es allenfalls eine \"sonstige Atemnot\" [respiratory distress] und mit P22.8 zu kodieren.

    Damit rutschen wir in der Einstufung bei den Neugeborenen natürlich regelmäßig nach unten.

    Hat hier jemand ähnliche Erfahrungengemacht bzw. hat jemand bereits ERFOLGREICH dagegen gehalten???

    Wie sieht es mit einer Definition von \"Respiratorisches Versagen/Insuffizienz\" aus.

    Herzlichen Dank an alle fleißigen Schreiber, von denen ich in anderen Threads schon viel profitiert habe!

    Hier handelt es sich um ein Kind mit einer Radius-Fx (distal), welche mit K-Draht fixiert wurde. Nach der OP (18:Uhr) wurde das Mädchen 24 h stationär überwacht. Dabei übliche Vorgehensweise: Kühlen, Lagern, Schmerzmedis.

    MDK lehnt stationäre Behandlung ab, mit der Begründung, es handele sich um ambulantes Potential. Unseren Widerspruch, dass die stationäre Überwachung zur Verhinderung eines pot. Kompartementsyndroms diente, lehnt der MDK ebenfalls ab. Begründung: \"Es handelt sich hier umeine standardisierte Nachsorge nach einer Reposition [...], eine wesentliche Bedrohung der Durchblutung, oder Sensibilitätsstörungen sind nicht beschrieben [...], hier lässt sich weder aus der Intensität der durchgeführten Maßnahmen, noch aus der Schwere der Erkrankung die Notwendigeit der KH-Behandlung nachvollziehen.\"

    Das Kind bat in der Nacht einmal um Schmerzmedi. Dokumentation ansonsten dünn (Fall aus 2007).

    Hat jemand einen heißen Tipp, ob sich ein neuer Widerspruch noch lohnen könnte? ?( Es geht weniger um den Einzelbetrag als mehr ums Prinzip!

    Danke

    E. Hamel
    Medizincontrolling - Bearbeitung MDK-Anfragen