Beiträge von Franz

    Hallo,

    Liquidationsbeteiligungen werden in der Regel über die Steuergruppe 6 versteuert, auch wenn zunächst dadurch hohe Vorwegabzüge resultieren. Mit der Lohnsteuerjahreserklärung relativiert sich das etwas. Korrekte Arbeitgeber, vor allem in Bundesländern mit einem Gesetz zur Beteiligung nachgeordneter Ärzte machen das schon lange so.

    Gruß, Franz

    Hallo Herr Selter,

    Nebendiagnosen nach Ätiologie zuordnen??? Nicht mehr (nur) nach Aufwand - in den DKR 2006 finde ich das nicht explizit - die DKR D0003d wurde doch nur unwesentlich in einigen Beispielen geändert, aber nicht bei den Kernaussagen. Vielleicht könnten Sie das noch mal kurz erläutern - der (CMI ) Effekt wäre doch gewaltig.
    Danke,
    Gruß Franz aus Thüringen

    Hallo Forum,

    beim Stichwort E 11.70 und paVK - was ist die HD gibt es in Thüringen prinzipiell Ärger mit dem MDK, da gefäßchirurgische Interventionen bei pavK meist besser als beim Diabetes vergütet sind. Selbst wenn der Arzt die HD pavK festlegt, wird diese durch den MDK zu Diabetes mit multiplen oder peripheren vaskulären Komplikationen \"down-gecoded\", wenn nicht als ND auch noch \"Nikotinabusus/abhängigkeit\" kodiert wurde.
    Ist dies anderenorts ebenso???

    mfG Franz :mdk:

    Hallo Kd,

    ein hochinteressantes Problem - aus meiner Sicht kommt es darauf an, wo und in welchem System (KV - oder Stationsersetzende Leistungen oder prästationär) operiert wurde.
    Variante 1: hat der KV - Arzt operiert, Pat. wird dann eingewiesen, ist die HD die Blutung T81.0, denn diese hat den statinoären Aufenthalt bedingt, da die Adenotomie bereits erfolgt und abgeschlossen war (Denn die ambul. Op. hat immer den Vorrang vor stationärer Behandlung). Dafür spricht sicherlich, dass die ambulante Leistung als erbracht im KV - Bereich oder im Katalog abgerechnet wurde.
    Variante 2: hat das KH amb. (angefangen) zu operieren, danach ist erst die Komplikation eingetreten - wird der amb. Teil mit dem stationären Teil zu einem Fall und zu einer Abrechnung zusammengeführt. Dann ist die J35.2 die HD.
    Die Intention der Kasse ist natürliche offensichtlich!

    Viel Spaß bei Streiten
    Franz :lach:

    Hallo Frau Ebersbach,

    in aller Kürze:
    Da der Pat. stationär nach vorstationärer behandelt wurde, ist es ein Fall. Die vorstationär durchgeführte Gastroskopie muss mit in die Fallbearbeitung einbezogen werden, da sie nach statinärer Weiterbehandlung des Patn. nicht gesondert vergütet wird. Ihr KIS hat das schon richtig gesehen. Nur wenn keine vollstationäre Behandlung erfolgt, gibt eine vorstationäre Pauschalvergütung. Man darf den Krankenkassenmitarbeitern nicht alles glauben.

    Schönes Wochenende, Franz :d_neinnein:

    Hallo Dr. Haubold,

    Sie müssten das Krankenblatt durchforsten und folgende Fragen beantworten:
    1. Deutliche Linksinsuffizienz (Rückwärtsversagen) = starke feuchte RG`s basal - oder im Röntgen initial Stauungszeichen, die bei der Thoraxkontrollaufnahme nach Therapieeinleitung nicht besser wurden?
    2. Hohe oder geringe Entzündung - initial?
    3. Hohes Fieber initial?
    4. Gelbes Sputum initial?
    5. Kann es sich um eine nosokomiale Infektion handeln - nach Definition ist jede im KH´s nach Aufnahme aufgetretene Infektion als nosokomial zu betrachten.
    6. Erreger ja/nein bzw. Serologie?
    7. Antibiotika mindestens 5 Tage?
    8. Wo waren die Infiltrate im Röntgenbild- diffus = Bronchopneumie

    Im Zweifel war es eine (nosokomiale) Bronchopneumonie - ich würde das durchfechten, der Arzt entscheidet über die Kodierung- das downcoding durch die Kollegen des MDK sollte sich wirklich auf offensichtliche Kodierfehler beschränken.

    mfg Franz :teufel:

    Hallo Herr Nast,

    Sie kodieren völlig korrekt - wenn sich die Elektrolytveschiebungen so bestätigen lassen und nicht mit Glucose behandelt wird. Allerdings ist das Auftreten einer Hyponatriämie bei einer Gastroenteritis nicht sofort
    plausibel - man würde genau das Gegenteil erwarten. Vielleicht hat dies die Kollegen vom MDK mißtrauisch gemacht. Wenn Sie ohnehin Infusionen verabreicht haben, wäre E86 als ND plausibel (vgl. DKR 1107a) gewesen.

    Schönes Wocheende
    Franz :boom:

    Hallo DRG-Gemeinde,

    wer hat Erfahrungen in der Umsetzung der Frühreha in Akuthäuser?
    - OPS 8-550.0-2 und 8-551.0-2. Gibt es Krankenhäuser, die das im großen Stil umsetzen wollen. Wie man hört, versprechen zahlreiche Unternehmensberater dadurch Umsatsteigerungen im 6-stelligen Bereich. Nach internen Recherchen bei uns ist unter strikter Anwendung eines Assessment die Zahl der infragekommenden Patienten (700 Betten, Schwerpunktversorgung) deutlich unter 100. Am Beispiel der nach Def.-handbuch hinterlegten DRG´s stellt sich das Ganze noch komplizierter und differenzierter auf Seiten der Erlöse dar!
    1. Wenn man eine operierte Hüfte geriatr. frührehabilitiert, steigt der CMI nicht - offensichtlich ist dies bereits in der DRG inkludiert.
    2. Führt man bei einer Talusfraktur geriar.Frühreha durch - steigt der CMI deutlich.
    Letzte Frage: ich habe im OPS-Katalog keine Einschränkungen gefunden, die eine bestimmte DRG als Voraussetzung für die Frühreha vorschreiben. Allerdings sind im Def-Handbuch zahlreiche DRG´s hinter den OPS - Codes hinterlegt. Zufall - oder Absicht??? Gibt es dazu Erkenntnisse, auch mit anhängigen MDK - Prüfungen zu diesem Thema?
    Ich würde mich über viele Anregungen freuen!
    mfG Franz, CA und DRG-Proj.Ltr.
    :d_zwinker:

    Entschuldigung, ich habe mich nicht präzise ausgedrückt - als Tagesfall (Ein-Tages-) wollte ich 24 Std (Aufnahme heute - Entlassung morgen) verstanden wissen-dann läuft die DRG in das Grundleiden mit Abschlag. Bei Aufnahme und Entlassung am selben Tag wird, wie von Ihnen zitiert nach DKR0211a kodiert. Haben Sie behandlungsbedürftige Nebendiagnosen, dann steht sicher einem verlängertem Aufenthalt mit anderer Kodierung nichts im Wege.
    Trotzdem sollte man sich mit den Kassen einigen. Wenn in der Gyn ein CMF - Schema unter adjuvantem Anspruch eingesetzt wird (AZM Kosten 10-15 €) und bei einer base rate zwischen 2600 - und 2900 € als R63Z Tagesfall ca. zwischen 483 und 590 € erlöst werden, ist dies immer noch eine denkbar bessere Alternative, als den ganzen Fall zu verlieren (§ 39). Es bietet sich an zwischen adjuvanten, kurativen und palliativen Chemotherapien zu unterscheiden - daraus kann ein Fallmix aus den oben dargestellten Alternativen für das KH hergestellt werden.

    mgG
    Franz

    Hallo Frau Werner,
    dieses Problem haben wohl alle Krankenhäuser. Angeblich haben die Kassen nicht gewußt, wie viele Chemotherapien im KH in D durchgeführt werden. Letztlich geht ambulant immer vor stationär (§ 39), insofern ist das Angebot zur Abrechnung als Tagesfall (DRG mit Kurzliegerabschlag) bei den Gyn-Chemotherapien, die in der Regel nur einige Stunden laufen, von Kassen - und MDK - Seite durchaus fair. Nicht umsonst hat das DRG-System 2004 für fast alle BNB eine Tages-DRG, die offensichtlich auch kostendeckend ist.
    Man sollte die Problematik Chemotherapie im KH partnerschaftlich mit den Kassen besprechen, denn dort besteht ebenfalls Interesse, die Versicherten gut behandelt zu wissen.

    mfg Franz
    CA/Projekt.Ltr.DRG:uhr: