Beiträge von Kmies

    Guten Tag liebe Forengemeinde,
    ich hätte da noch mal ne Frage zum Thema inclusivum
    Auszug OP- Bericht

    Incarcerierte Leistenhernie links mit Laparoskopischer Reposition der Ileumschlinge. Zunächst offene Laparoskopie. es zeigt sich eine direkte LH links in die die antimesenteriale Darmwand einer Ileumschlinge im Sinne einer Richter`chen Hernie incarceriert ist. Die Schlinge kann problemlos reponiert werden.Die Übersichtslaparotomie zeigt keinen weiteren pathologischen Befund.
    Danach offene Heriotomie mit Netzeinlage nach Lichtenstein.
    Unsere ICD: K40.30, OPS: 1694, 5530.30, 5468.x2 = DRG G18B
    MDK Gutachten Streichung OPS 5468.x2 = DRG G24Z
    Auszüge aus dem MDK Gutachten:
    Die Maßnahme 5468.x2 sei in den anderen OPS Daten enthalten.

    Ich bin mir hier unsicher, ob die lap. Reposition der Ileumschlinge inclusive ist, bzw. ob unsere ops Kodierung richtig ist.

    Vielen Dank

    für Ihre Mithilfe

    Guten Morgen,
    Wir in Rheinland-Pfalz haben ja den MDK vor ORT Besuch. Für unser Haus haben wir Konsens, das lap. Hernien unstrittig 1 Tag stationär sind, die Kassen prküfen das nicht mehr oder nur selten ab. Trotzdem sollte wie oben erwähnt ein G-AEP Kriiterium die stat. Notwendigkeit bestätigen. Die offene Hernienoperation könnte ambulant durchgeführt werden. Hier planen wir den ambulanten Eingriff. Der Patient bleibt nur stationär, wenn es Komplikationen gibt. Für den 2. Tag kommen nur weitere Komplikationen wie: weiterer Drainagefluß, Schmerzen zusätzlich zur oralen noch i.v. Gabe.

    Guten Morgen,
    insbesonders den Herren Dietz und Balling,
    hallo Eberhard,

    vielen Dank für die nützlichen Hinweise.

    Der Gag ist natürlich der Hinweis von Herrn Balling mit der Kodierung der Stententfernung 5514.b0. Das hatten wir nicht kodiert und so nicht gesehen.

    Danke dafür

    Beste Grüße

    Ihr

    Kodierung einer T-Drainage in 2007

    Guten Tag aus aktuellem Anlass hole ich den Thread nochmal hervor.Ich bitte um Argumentationshilfe für folgenden Fall.
    Cholezystitis bei Cholezystolithiasis zentral dislozierter Choledochusstent, endoskopisch begonnene, offen fortgeführte Cholezystektomie, Choledochusrevision mit Choledochotomie und Stententfernung. T-Drainage-Einlage. Fall aus 2007
    HD: K80.01 Gallenblasenstein mitGallenwegsobstruktion
    OPS: 5511.22 Cholecystektomie umsteigen laparoskopisch auf offen chirurgisch
    OPS: 5514.50 Einlegen einer Drainage Gallengang
    Die Kodierung derT-Drainage führt in die DRG H02Z.
    Die Streichung der Drainage führt in die DRG H05Z

    Im ersten MDK Gutachten wird die OPs 5514.50 gestrichen mit der Begründung, diese OPS gehöre zur Versorgung der Incision. Durch die Streichung der Drainageeinlage wird die DRG H05Z ausgelöst. Anmerkung: Im OPS 2007 gibt es unter der Ziffer 5511 kein Inklusivum der Einlage einer Gallengangsdrainage. In 2008 wurde die Einlage einer Drainage als Inklusivum neu aufgenommen.
    In unserem Einspruch, das hier 2 OPs zu kodieren sind und die Änderung erst 2008 greift, antwortet der MDK: Durch das Inklusivum wurde nichts neues geschaffen, nur eine alte Auslegungsstreitfrage geklärt. Es bliebe bei der Streichung der Drainagekodierung.

    Das kann doch nicht sein. Was meinen Sie?

    Vielen Dank

    Guten Abend,
    kurz vor Feierabend noch eine dringende Anfrage.
    Fallschilderung:
    Vor mehreren Tagen Treppensturz mit schwerer Distorsion des Sprunggelenkes und nun stat. Aufnahme mit Hämatom. Nun operative Ausräumung des Hämatomes mit nachfolgender Nekrosebildung und späterer Hauttransplantation. Die Sprunggelenksdistorsion wird konservativ behandelt. Nun die Frage. Was ist die Hauptdiagnose?
    S93.41 Sprungelenksdistorsion mit S91.86 Sekundärkode Weichteilschaden 3. Grades.
    Oder ist nur das Sprunggelenkshämaton die Hauptdiagnose, und wie wird dieses Hämatom kodiert?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Guten Morgen S.A.

    5-560.3 ist falsch und nur bei Neueinlage zu kodieren.
    8-137.1 ist der Ureterschienenlwechsel und somit richtig mit dem Hinweis die Zystoskopie ist im Kode enthalten.
    Sprachlich wird bei uns der Ureterschienenwechsel auch mit Stentwechsel oder Pigtailwechsel bezeichnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo MiChu,
    hallo Theologe,

    ein \"Sturzprotokoll\" ist bei uns eine \"hausinterne Unfallmeldung\" in der die Pflege den Hergang beschreibt.
    In diesem Fall hat der Krankenhaus Arzt mit BG Zulassung auf einen sogenannten \"eigenwirtschaftlichen Gang\", den Weg zur Toilette richtig entschieden.
    Ein Anrecht auf diese INTERNE UNFALLMELDUNG hat nicht der Sachbearbeiter der Kasse.

    Aber die Regressabteilung der gleichen Kasse kann Unterlagen zum sturzhergang anfordern.

    Herzlich Willkommen Wesermünde,

    Ist es das was Sie suchen?
    6202 Aufbau-Seminar: Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V und dem EBM 2000plus 07.09.2007 Düsseldorf
    6208 Crash-Kurs: Ambulante Leistungserbringung und -abrechnung im Krankenhaus 13.09.2007 Düsseldorf
    6173 Ambulanz-Controlling im Krankenhaus und MVZ 14.09.2007 Düsseldorf
    6200 Professioneller Umgang mit MDK-Prüfungen im Krankenhaus 08.10.2007 Düsseldorf
    6210 MDK-feste Kodierung und Dokumentationsanforderungen für Nicht-Mediziner 15.10.2007
    bis 17.10.2007 Düsseldorf
    6203 Aufbau-Seminar: Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V und dem EBM 2000plus 26.10.2007 Frankfurt am Main
    6211 DRG-System 2008 aus Sicht von Krankenhaus und MDK: Update für Nicht-Mediziner 06.11.2007 Düsseldorf
    6213 Medizinische Grundlagen für Nicht-Mediziner 07.11.2007
    bis 09.11.2007 Düsseldorf
    6214 Grundlagenseminar: Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V und dem EBM 2000plus 09.11.2007 Düsseldorf

    wenn ja, werden Sie hier fündig.
    http://www.dki.de

    Freundliche Grüße

    Guten Tag,
    ich hätte eine Frage zur OPS – Kodierung. Fallschilderung: Patientin mit Osteochondrosis dissecans (kleine Knochennekrose) im oberen Sprunggelenk, Talusschulter ICD M93.2. Es erfolgt die Ausräumung des kleinfingernagelgoßen nekrotischen Knochenfragmentes. Der Knochendefekt wird mit einer Beckenkammstanze geschlossen. 5-783.0 Entnahme der Spongiosa aus dem Beckenkamm und 5-784.0s Knochentranplantat Talus sind mit Kasse und MDK unstrittig. Zur chirurgischen Entfernung des osteochondralen Fragmentes gibt es nun 3 verschiedene Meinungen, die jeweils in die DRG I13B oder I20E führen. Bitte um Vorschläge zu OPs Kodierung.
    5-800.3k offen chirurgische Revision eines Gelenkes Debridement
    5-800.8k Entfernung freier Gelenkkörper Inkl: Entfernung osteochondraler Fragmente
    5-782.0s Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe Inkl: Entfernung osteochondraler Fragmente

    In freudiger Erwartung

    Ihr

    kurt Mies

    Hallo,
    hier das Wiederaufnahmechema der GKV.
    Das Ablaufchema kommt vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in: Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV
    Zum Kopieren


    freundliche Grüße

    Kurt Mies