Beiträge von Kmies


    Herr Wanninger,
    2 mal registriert, aber keinmal geoutet ?
    oder, sehe ich das Outing nicht

    Beste Grüße
    Ihr
    kurt Mies

    Guten Morgen Herr Wanninger,
    sollten Sie Interesse an Literatur
    zum Thema haben, übermitteln Sie mir Ihre Postadresse.
    In der Sache Prüfung durch den MDK gibt es folgende Nachschlagmöglichkeiten.

    1. Der Bericht des BfD(zu finden im Downloadbereich von myDRG)
    Seite 148 im Bericht des BfD.
    "Keine Übermittlung an Krankenkassen, auch nicht mit Einwilligung des Patienten" aber an den MDK "Übermittlung von Sozialdaten(Befunde, Unterlagen, auch von anderen Leistungserbringern"
    2. Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L5KR55/00) vom 01.03.2001 (nicht rechtskräftig) zur Herausgabe von Krankenakten an den MDK ( Urteil und Stellungnahmen kann ich Ihnen zusenden. Zu diesem Urteil gibt es auch einen Artikel in "Das Krankenhaus"(Ausgabe 8/2000)
    Urteil LSG Baden Würtemberg vom 11.12.1996 (L51130/95)"MDK hat Anrecht auf Auskünfte aus der Krankenakte.
    3. Der SGBV § 276 2a " ist die Übermittlung von erforderlichen Daten zwischen MDK....zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.( soweit dies für die gutachterliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist)
    Hierzu die Kommentierung der Krankenhausgesellschaft RLP:
    Die Entscheidung über das Überprüfungsverfahren(Umfang der zu übermittelnden Unterlagen) liegt bei den Ärzten des MDK.
    4. Für jedes Bundesland gibt es noch Landesverträge zu den Befugnissen des MDK. Für Rheinland-Pfalz gilt zum Bsp §2 sogenannter Kurzbericht.
    Oder §112 Absatz 2 Nr.2 SGBV" Auf der Grundlage des Vertrages nach §112 dürfen nur die für die Überprüfung der Notwendigkeit oder der dauer des speziellen Einzelfalles erforderlichen Daten bzw. Unterlagen übermittelt werden. Das heißt für uns in RLP ganz klar nicht die ganze Akte, sondern das was zur Begutachtung unbedingt nötig ist.

    Aus meiner Praxis übersende ich oft freiwillig die Fieberkurve und/oder den Pflegebericht, wenn sich hier Begründungen nach dem AEP Protokoll finden lassen.
    Nehem Sie doch Kontakt mit Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft auf, oder Herr Assessor Jörg Meister von der DKG.

    so ich bedanke mich, bei Allen die überhaupt bis hierhin gelesen haben.


    Ihr

    Kurt Mies


    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 10.10.2001 editiert. ]

    Post merguet:

    einige monitoring -codes bleiben ihnen doch erhalten. auch ich sehe es wie sie, nämlich dass die codes nicht nur gruppierungsrelevant sein sollten, sondern auch für die controller als marker für etwaig nicht erfaste sonstige prozeduren oder diagnosen dienen können. wenn sie sie tatsächlich so nutzen wollen, giessen sie also wasser auf meine argumentations-mühle.

    gruß aus essen,

    peter merguet

    Lieber Herr Merguet,
    vielen Dank für die "gleiche Gesinnung".
    Nach meinen Recherchen bleibt nur noch das neurologische Monitoring bestehen,(liegt sicher an der Fachgruppe)oder kennen Sie noch weitere interesante Monitoring-Codes in der Version 2.1, Sie sind ja schließlich Fachmann.(danke für Ihr Outing).
    Warum bin ich an den "intensiv-codes" so interesiert ?
    Kleines Krankenhaus mit 6 Betten interdiziplinäre Intensiv.
    Wie bilde ich Intensivpatienten ohne Beatmung ab ? Wir konnten das bisher über die Monitoring-Ziffern herausfiltern. Oder liege ich hier völlig falsch.

    Danke an Sie und alle Anderen

    Ihr

    Kurt Mies

    Vielen Dank Herr Selter und Herr Roeder,
    für die schnelle Antwort.
    Darf ich noch eine Frage nachschiessen?
    Thema Nebendiagnosen hier auch besonders "pflegerelevante Nebendiagnosen" ohne CCL Wert.Sollten diese auch kodiert werden um eine bessere Abbildung für die DRG`s und den Eindruck eines upcodings zu vermeiden, oder ist das auch unnützer Ballast? Ich persönlich bin für eine breite, relevante Kodierpraxis. wie sehen Sie das ?

    Besten Dank

    Ihr
    kurt Mies

    Liebe DRG Gemeinde,
    in der OPS Version 2.1 fallen die Monitoring Codes 8933 wie zum Bsp. Atmung bis zu 8950 Monitoring Nierenfunktion weg. Dies sind aus meiner Sicht doch Hinweise für den Grouper, das der Patient auf Intensivstation liegt. Wenn diese Ziffern nun wegfallen, wie kann der Grouper das abbilden?

    Schon mal besten Dank an die Profis.


    Kurt Mies

    [quote]
    Original von Riklu:
    Moment bitte!

    Bevor Sie in den Urlaub verschwinden:
    Woher haben Sie die Speziellen Kodierrichtlinien auf die wir alle warten? Oder habe ich was versäumt?

    Hallo,
    keine Panik, die speziellen K.sind noch nicht frei zugänglich.
    Und wenn sie frei zugänglich sind, wir man sie bei mydrg sofort finden. Lediglich Bundesärztekammer und deutscher Pflegerat haben
    eine Version zur Stellungnahme der Verbände.
    Ich hoffe ich liege mit meiner Vermutung richtig?

    Grüße an das Forum

    Kurt Mies

    Hallo NG, Hallo Herr Rüschemeyer,
    ein bisschen Hoffnung habe ich noch, das es doch nicht ganz so kommt. Die haftungsrechtliche Seite, wer haftet... der behandelnde, abweisende Krankenhausarzt?... oder übernimmt der MDK die Verantwortung? Auf jeden Fall bleibt wieder eine vermehrte Dokumentation die Folge.

    mit freundlichen Grüßen
    Kurt Mies

    Hallo NG,hallo Dr. Rüschemeyer,
    danke für Ihr Statement, ich stimme in allen Punkten voll zu.
    Als Literatur zum Thema empfehle ich die Ausgabe 1 und 2 in Das Krankenhaus 2001 von Dr. Bernhard Rochell und Jörg Meister Thema:
    Appropriates Evaluation Protocol AEP- wissentschaftlich fundiertes Instrument für externe Fehlbelegungsprüfungen oder auch:
    Aggressives Enthospitalisierungs- Programm für Deutschland.

    Nach meiner persönlichen Meinung wird sich die Verabschiedung des Kataloges der stationsersetzenden Maßnahmen bis nach der Wahl hinziehen. Es wird aber wie Sie Herr Rüschemeyer richtig vermuten vorher zu Versuchen einelner Kassen siehe hier Vorstoß BEK kommen einzelne Leistungen nicht mehr stationär zu bezahlen. Das Spektrum des Kataloges ist riesig. Besonders hart wird es die Gynäkologie und Unfallchirurgie aus meiner Sicht treffen.

    Einen erfolgreichen Tag an alle AEP`ler

    wünscht

    Kurt Mies

    Hallo Dr.Engels,
    das Problem gehört aus meiner Sicht nicht unter DRG interesiert mich persönlich aber sehr.Vorschlag an den Administrator: Dieses Thema unter AEP zu plazieren.
    Zum Thema: Das gleiche Problem wie Sie in der GYN kenne ich aus Urologie und Chirurgie. Hier die Beispiele und Entscheidung nach MDK Gutachten.
    1. Blasentumor und Prostataadenom. Unsere Abrechnung. Blasentumorop=Hauptleistung=Pflegesatz
    Prostataop= Nebenleistung= Sonderentgelt
    Laut MDK gleicher OP Zugang SE Abrechnung nicht möglich.

    2.Darmresektion und Nabelhernie
    SE Nabelhernie aus gleichem Grund abegelehnt anderer MDK Gutachter
    mir sind keine KLAGEN dazu bekannt.

    3. bimalleoläre,trimall. Sprunggelenksfraktur
    SE 17.18 in 3 Klagen bestätigt, 1 Klage gegen KHS
    Bundessozialgerichtsurteil für 2001 in Aussicht.

    Zu3. haben wir den Klageweg bestritten und gewonnen.Aber nach 2 Jahren und als Einzelfallentscheidung. Für alle Fälle müßte man eine eigene Rechtsabteilung haben.

    In der Hoffnung Sie für eine Klage zu motivieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    KurtMies