Beiträge von Kmies

    [quote]
    Original von DTA:
    :D Hallo,

    ....DTA (Datentechnische Analyse) heißt das Zauberwort, welches uns - der Pflege mit Sicherheit "retten" wird!
    ...es handelt sich dabei um ein Zeiterfassungssystem mit dem exakt der
    ....PPR- können wir vergessen! Zu undifferenziert und überhaupt nicht geegnet für diese Situation!

    Kommentar Mies:
    Hallo Herr Hoffmann oder DTA,
    was heißt denn das mit "DTA" und rettet die Pflege.
    Der ICD 10, der OPS 301 und schon gar nicht die PPR
    ist optimal. Ärzte und Pflege müssen das Beste aus den etablierten
    Systemen machen und da ist die PPR nun mal ein
    "etabliertes System" Auch die ärztliche Leistung
    wird nicht adhäquat abgebildet.

    ...bedenken Sie bitte alle!
    ...können wir- die Pflegenden- Pflegeleistungen nicht transparent machen werden wir mit diesem System untergehen (soll heißen: weiterer Stellenabbau....etc...)

    Kommentar:
    "Pflege ist und bleibt kein "arztfreier Raum" was soll
    die "Standesdiskussion", oder habe ich Sie falsch verstanden?


    wer mehr Infos haben möchte, kann ich ab Ende Juli- Anfang August einen Einblick in meine Wissenschaftliche Arbeit möglich machen, welche das Thema hat:

    DRG`S - Fluch oder Segen für die Pflege??

    Kommentar:
    Da bin ich aber gespannt !!

    Mit kollegialen Grüßen
    Kurt Mies


    Sehr geehrter Herr Selter,
    schon heute haben wir ja das Problem der retrospektiven Prüfungen durch den MDK ("Nachher ist man immer schlauer") und die Verantwortung für die Patientin liegt alleine beim behandelnden Arzt. Oder kennt hier jemand einen MDK Arzt, der ins Krankenhaus kommt und vor Ort entscheidet? Das Krankenhaus trägt das Kostenrisiko der eventuell zu langen Krankenhausbehandlung.Schon heute könnte sich manches Krankenhaus eine eigene Rechtsabteilung für das Bearbeiten ungerechtfertigter MDK Gutachten leisten. Mit Einführung der DRG`S wird es dann erst richtig interesant. Trotzdem bin ich persönlich für ein leistungsbezogenes Sytem.

    Mit freundlichen Grüßen an die NG

    Kurt Mies

    Ich habe aber so ein bißchen die Vision, aufgrund dieser detaillierten Dokumentation auf der Basis von ATLs automatisch möglicherweise mittels einer Software einen bis dahin verwirklichten gesetzlich bindenden Code automatisch zu erzeugen.
    Das mag ja alles Zukunftsmusik sein, aber aus Träumen werden ja bekanntlich Ideen geboren...

    Liebe Frau Zanga,
    Die Idee ATL orientierte Dokumentation und entsprechende Codes sind eine tolle Idee. Zu ATL`s könnte ich Ihnen Hilfen anbieten, bitte aber um persönliche Mail unter : kmies@rz-online.de

    viele Grüße

    Kurt Mies

    [quote]
    Original von Edenhofer:
    Sehr geehrer Herr Mies,

    Es kann doch wohl nicht angehen, daß jedes Haus für sich Hilfsmittel für die Pflege entwickelt um mit den DRG´s zurecht zu kommen.
    Auch die Erfassung sollte nicht wieder abgetrennt vom ärztlichen Dienst erfolgen.
    Sicher muß dafür gesorgt werden, daß vernünftig kodiert wird. Aber brauchen wir dazu 2 Leute?
    Kommentar: Mies
    Sehr geehrter Herr Edenhofer,
    Ein "Abtrennen" der Pflegedokumentation und der Erfassung von pflegerelevanten Diagnosen(ICD 1o) und pflegerelevanten Proceduren (§OPS 301) sind absolut nicht meine Intention. Im Gegenteil Arzt- und Pflegedokumentation incl. Kodierung sollten sich ergänzen und übereinstimmen. Die Pflege hat hier lediglich Vorschlagsrecht und sollte "zuarbeiten" im Sinne der leistungsorientierten Abrechnung. Als Krankenpfleger und DRG Beauftragter vertrete ich nicht nur meine Berufsgruppe, sondern entlaste und unterstützte Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Kodierung und beim med. Controlling. Die Frage ist doch heute : Wer kann was am Besten und Kostengünstigsten machen ? Und nicht mehr: Das ist nicht meine Aufgabe!
    Beste Grüße

    Kurt Mies

    [quote]
    Original von IZanga:
    Hallo DRG-Forum,


    Ich muß leider auch Hr. Sommerhäuser widersprechen, denn die PPR ist zwar ein netter Ansatz zur Berechnung des Pflegeaufwandes, allerdings auch nicht mehr gesetzlich bindend und deckt zudem nur ein kleines Spektrum der pflegerischen Leistung ab.

    Kommentar: Mies
    In der Sache haben Sie recht, aber die PPR ist zur Zeit das einzige
    vergleichbare, flächendeckende Messinstrument für den Aufwand der Pflege. So wie der OPS nicht alle Tätigkeiten der Ärzte und noch weniger der Arbeit der anderen Berufsgruppen abbildet(Physdio,Sozial-
    dienst usw.),ist natürlich auch nur ein Teil der Pflegeaufwendungen
    extra zu kodieren, der Rest ist halt sozusagen im Preis einer anderen Kodierung mit drin. Bis echte "Pflegedianosen" nach Nanda oder ähnliches eingesetzt werden (Der DPR, Deutsche Pflegerat, ein Dach-
    verband dedr dt. Krankenpflegeverbände ist hier aktiv)wird, wenn es überhaupt dazu kommt noch viel Zeit vergehen. Wichtiger ist heute
    schon so gut wie möglich zu dokumentieren und entsprechende Kodier-
    vorschläge den Ärzten zu machen. Die Diagnosestellung liegt in der
    Verantwortung des behandelnden Arztes. Es gibt im ICD 10 lediglich
    "pflegerelevante Nebendiagnosen", das hat nichts mit Nanda zu tun.

    von IZanga
    Ich freue mich allerdings sehr darüber, das hier eine Diskussion aus der pflegerischen Sicht entsteht, denn vielleicht kann man so von Häusern erfahren, die an der Weiterentwicklung des ICNP beteiligt sind oder selbst einen Schlüssel entwickeln.

    Kommentar: Mies
    Um DRG`s nachrechnen zu können, fangen wir an eigene, interne Kodierziffern für aufwendige Leistungen (OPS 301Katalog) zu erfassen, die nicht an die Kostenträger übermittelt werden.Das ist nur ein zarter Anfang.


    freundliche Grüße an die DRG`ler

    Kurt Mies


    :bounce:

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 28.06.2001 editiert. ]

    Hallo NG,
    ich finde der AEP-Thread wird völlig zu
    Unrecht vernachlässigt.
    Das AEp-Verfahren hat mit kleinen
    Änderungen Übereinstimmung mit dem VLK
    (Verband der lt. KHSÄrtze und MDK), so daß
    einer Einführung nichts mehr im Wege
    steht. Die Verabschiedung des § 115
    sog. stationsersetzende Maßnahmen sprich
    ambulante Operationen steht unmittelbar
    befor. Der Vorschlag des BDC wird nach
    meinen Informationen nür geringfügig
    zurück genommen.(Kompromiss KBV/Votum DKG)
    Der unserem KHS offiziell, auf unser Haus
    nach OPS 301 zugeschnittene Katalog der
    stationsersetztenden MASSNAHMEN von einer
    großen Ersatzkasse in Grün läßt Schlimmes
    ahnen. Hernien, Rezidivhernien, Hallux,
    alle Meniskusop. usw alles ambulant. Oder
    eben nur in begründeten Fällen eine gleiche
    Argumentation wie der AEP Katalog maximal
    2 Tage stationär. Eine andere große Orts-
    krankenkasse läßt schon heute diese stationär
    erbrachten Leistungen per MDK prüfen, der genau
    mit den AEP Kriterien die Kostenübernahme ablehnt.
    Das ist eine wunderbare Zange : §115 und AEP
    mit der Aussicht auf DRG`s Für uns kleine
    Krankenhäuser ist das existenzbedrohend.

    Eine kombinierte ärztliche und ergänzende
    pflegerische Dokumentation über die Schwere
    der Erkrankung und die damit verbundenen
    Behinderungen,Schmerzen,Komplikationen,Risiken,
    Beobachtungsintensität usw.sids meiner Sicht
    der einzige Ausweg.
    Leider sprechen oft die mir vorliegenden eigenen
    Dokumentationen eine andere Sprache.
    Mit freundlichen Grüßen an die NG Gemeinde
    :smile:

    kmies

    Hallo NG,
    hallo G. Edenkober,
    natürlich hat der Pflegeaufwand eine
    Auswirkung auf die DRG`S. Schauen Sie
    doch mal bei den Pflegewirten Müller
    http://www.thorsten-karin-mueller.de/index.htm#ARDRG

    rein. Oder downloaden Sie meinen Powewpoint-
    Vortrag zu genau diesem Thema hier unter
    "Downloads" bei myDRG. Auch in den ärztlichen
    Vorträgen hier die von Dr. Schenkel-Häger
    ebenfalls unter Downloads zu haben beweisen dies.
    DRG`s sind eine einmalige Chance für den Pflege-
    bereich mit den Ärtzten gemeinsam eine
    leistungsorientierte Abrechnung zu erhalten.
    Gemeinsam mit den Ärzten (sagt ein Krankenpfleger)
    sollte die DRG Problematik bearbeitet werden.
    Ich bin froh dass auch die Pflege in diesen
    sehr guten Forum sich auch mal zu Wort meldet.
    In freudiger Erwartung auf eine fruchtbare
    Diskussion.

    Kurt Mies
    Krankenpfleger
    TQM Koordinator
    DRG Beauftragter:smile:

    Hallo NG,
    AEP, DRG und die Herausgabe von Daten an die Krankenkassen !
    Der Bundesbeauftragte für Datenschutz BfD hat in
    seinem 18. Tätigkeitsbericht unter
    http:// http://www.BfD.Bund.de
    eindeutig Stellung bezogen zur Herausgabe von
    Arztbriefen und Befundberichten usw. an die Kassen.
    Eine Verpflichtung der Krankenhäuser zur
    Übermittlung von Khs- Entlassungsberichten, Arztbriefen
    und Befunden besteht nicht !!!
    & 301 Abs.1S.1 Nr. 3SGBV sieht lediglich vor, das auf
    Verlangen der Krankenkasse die med. Begründung für die
    Überschreitung der Dauer der Krankenhausbehandlung zu
    übermitteln ist. Auch aus & 73 Abs. 2 Nr.9 SGBV läßt
    sich keine Verpflichtung von Ärzten zur Übermittlung der
    oben genannten Unterlagen herleiten.
    Hier ist der 18. Tätigkeitsbericht des BfD
    http://www.BfD.Bund.de/information/18tb9900.pdf

    Seite 146 bis 149 betreffen Krankenhaus und Gesundheitsreform.
    viel Spaß mit der Lektüre

    Kurt Mies

    Hallo DRG`ler, Zu 1. Das Handbuch durfte ich heute "anschauen".Es gibt sicher noch andere Prioritäten. Zuerst sollten wir die Basis für valide Daten schaffen. zu 2.Die bisher zugänglichen "Allgemeinen Kodierregeln" wurden immerhin am 20. März von DKG/GKV Arbeitsgruppe verabschiedet. Lediglich der deutsche Pflegerat und die BÄK werden noch eine Stellungnahme dazu abgeben. Aus diesen guten Gründen werden sie auch noch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Manche Landesrankenhausgesellschaften haben diesen "Entwurf" Ihren Mitgliedern zugänglich gemacht. Aber, DPR und BÄK werden doch nicht die Definition der Hauptdiagose (australisch) und zum Bsp. die Addition der Beatmungsstunden hinterfragen ? Mit freundlichen grüßen an die DRG Gruppe Kurt Mies[br]----------------[br]

    Sehr geehrte AEP Interesierte, ich möchte hier auf 3 intereasante Veröffentlichungen zum Thema AEP hinweisen: In "Das Krankenhaus" 1/2001 und 2/2001 Rochel,Meister "Appropriateness Evaluatin Protocol"(Dr. Rochell ist Referent der Bundeärztekammer, und Herr Meister ist Assessor in der Rechtsabteilung der DKG) In "Das Krankenhaus" 3/2001 Maßnahmen zur Anpassung der Dokumentation für das künftige pauschalierende Entgeltsystem(DRG)im Krankenhaus. Ein erster ärztlicher Dokumentationsbogen eines Krankenhauses aus Thüringen liegt mir vor.(tägliche Dokumentation nach den AEP Kriterien zusätzlich). Erste Prüfungsergebnisse nach dem AEP-Verfahren sollten in diesem Forum diskutiert werden. Wie ich hörte, soll in Bayern und Hamburg das AEP am meisten eingesetzt werden. Wie gesagt, ich bin gespannt auf erste Rückmeldungen. Kurt Mies Med.Controlling[br]----------------[br]