Beiträge von tanita1707

    Hallo,

    die Diagnose lautet:
    transfusionsbedürftige mikrozytäre Anämie bei Eisenmangel/untere gastrointestinale Blutung bei Divertikulose des gesamten Colons.

    Wegen der akuten Blutungsanämie (Hb 6,5) wurden 3 EKs tranksfundiert

    Hauptidagnose ist die K57.31 - Divertikulose des Dickdarms ohne Perforation oder Abszess, mit Blutung.

    Nebendiagnosen:D62 - Akute Blutungsanämie

    Der Ferretinwert lag bei 7 und und das Serumeisen bei 14, der Pat. erhielt Ferrlecitinfusionen.
    Kann ich jetzt zusätzlich die E61.1 (Eisenmangel) kodieren oder müsste es dann die D50.0 (Eisenmangelanämie) sein. Wo sind da die Unterschiede, bzw. wann muss ich was kodieren (welche Werte brauche ich wofür)?

    Viele Grüße

    Tanja

    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich sehe das auch so, der MDK schreibt allerdings:
    I50.13: bei bds. Pneumonie + exacerbierte COPD kann nicht von einem Stadium NYHA III ausgegangen werden - I50.9.

    Die J96.0 wird hier vom MDK als ND immer abgelehnt, mit der Begründung, dass diese nur als Aufnahmediagnose zu kodieren ist.

    Hallo liebes Forum,

    eine Frage zu den o.g. Diagnosen:

    Ein Patient kommt mit einer Bronchopneumonie bds. bei schwerstgradiger chron. obstruktiver Lungenerkrankung unter Sauerstofflangzeittherapie mit pulmonaler Hypertonie und einer biventrikulären Herzinsuffizienz NYHA III.

    Wie würdet ihr den Fall kodieren? Was ist Haupt- und welche sind Nebendiagnosen und kann ich überhaupt alle Diagnosen (also die J18.0, die J44.00und die I50.13) zusammen kodieren oder ist die Pneumonie in der J44.00 schon enthalten? Kann man neben einer COPD eine Herzinsuffizienz NYHA III kodieren? Wegen der Herzinsuffizienz wurde u.a. die Medikation umgestellt, die Pneumonie wurde antiobiotisch behandelt die COPD mit den üblichen Sprays und Inhalationen.


    Viele Grüße

    Tanja

    Guten Morgen,

    ein Patient entwickelt unter Marcumartherapie nach DK-Anlage eine Blutung, sodass eine Ausräumung in Narkose nötig wird.
    Der Pat. wird hierzu um 16.00 Uhr in eine urologische Klinik gebracht. Am nächsten Morgen kommt der Pat. um 09.30 Uhr wieder zurück in unsere Klinik.
    Handelt es sich hier um eine Verbringung oder eine Verlegung. Es geht dabei ja hauptsächlich darum, ob die Behandlungsverantwortung abgegeben wurde und ob ein \"Auftrag\" für eine Prozedur vorlag. Allerdings heisst es auch, eine Verlegung liegt vor, wenn die Behandlung im ersten KH abeschlossen ist, bzw. kann aufgrund des Versorgungsauftrages bzw. der Leistungsfähigkeit des KH nicht weiter fortgesetzt werden. Was genau heisst das? Zur Koronarangiographie werden die Patienten von uns auch in ein anderes Krankenhaus gebracht, da wir diese Leistung nicht erbringen können, dies ist aber immer eine Verbringung.
    In diesem Fall hat die Urologie den Fall als Verlegung abgerechnet, wir allerdings als Verbringung. Eine Rechnung für die Ausräumung hatten wir nicht erhalten, aber die liegt ja auch zum Zeitpunkt der Kodierung nicht zwangsläufig vor.

    Viele Grüße
    Tanja

    Guten Morgen,

    ich hab da mal ein Problem mit der Kodierung eines Falles:

    Eine junge Pat. hat in unserer Ambulanz einen Termin zur ambulanten Koloskopie, kommt aber mit dem Trinken des Abführmittels nicht zurecht (erbricht dies zu Hause). Wird bei uns um 18.00 Uhr stationär aufgenommen um das Mittel per Magensonde zu verabreichen. Dies gelingt aber auch nicht, da sie eine Mandelentzündung hat und die Magensonde nicht eingeführt werden kann. Danach versucht man es mit einem Mittel (Fleet) wobei man nicht so viel trinken braucht. Pat. trinkt brav alles auf, um es anschließend wieder zu erbrechen. Um 22.00 Uhr geht die Pat. wieder nach Hause.

    Was ist denn hier die Aufnahmediagnose und wie kodiere ich den Fall, bzw. ist die überhaupt ein stat. Fall oder müsste ich ihn prästationär abrechnen???

    Viele Grüße und Danke

    Tanita

    Guten Morgen,

    Ein Pat. hatte im Jahr 2005 einen Hirninfarkt erlitten. Im März d. J. war er in unserer Klinik. Wir kodierten die F01.3. Die Krankenkasse lehnt diese Kodierung mit folgender Begründung ab:

    [c=#002dff](Originaltext)
    im Mai 2005 erlitt der Patient einen Hirninfarkt. In den nachfolgenden stationären Aufenthalten (wie auch im ...........) wurden Folgen eines Hirninfarkts mit den dazughörigen Begleiterscheinungen kodiert. Die F01.3 \"taucht\" bislang nicht auf. Das bedeutet, dass diese während des Aufenthaltes vom 16.03. - 20.03.09 festgestellt worden wäre. Der Minimental-Test ist sicher ein ein gutes Hilfsmittel zur Erstbeurteilung eines Patienten. Jedoch ist es kein Instrument zur Früherkennung von Demenz und hilft auch nicht bei der Unterscheidung der verschiedenen Demenzformen (Alzheimer,- vaskuläre, frontale Demenz).

    Auch aus den uns vorliegenden Daten aus dem Pflegebereich ist keine Demenz angegeben (Herr B. erhält eine Kombipflege). Ein erhöhter pflegerischer Mehraufwand hat aufgrund der Hemiparese und Hemiplegie natürlich bestanden, ist aber mit der der Z74.0, Z74.1 dokumentiert.

    Wenn wir richtig informiert sind, wird das Medikament Seroquel an Antidepressivum verabreicht. Eine Depression (als Folge des Hirninfarks) oder Altersdepression kann entsprechend kodiert werden. Und Lioresal wird zur u.a. Reduzierung einer Spastik eingesetzt, unseres ERachtens hier aufgrund der Hemiparese und Hemiplegie.

    Somit bleiben wir bei der Meinung, dass die F01.3 nicht zu kodieren ist und bitten, die Daten entsprechend zu korrigieren.[/code]

    Womit könnte man die F01.3 begründen?

    Viele Grüße

    Tanita