Hallo, liebe Kollegen,
wie´s scheint, ist die Sachlage nicht eindeutig, bzw. Realität und Kodierregel ähneln sich nicht.
Bislang hätte ich die DKR603a ignoriert zugunsten der DKR002a.
Mit der DKR002b (Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische
Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert) . ist das aber auch nicht mehr möglich.
Man könnte glatt den Eindruck bekommen, es wird sehr großzügig pauschaliert.
Herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten :rotate:
aus dem herbstlichen Karlsbad
P. Tarillion