Beiträge von PTarillion

    Hallo, liebe Kollegen,

    wie´s scheint, ist die Sachlage nicht eindeutig, bzw. Realität und Kodierregel ähneln sich nicht.

    Bislang hätte ich die DKR603a ignoriert zugunsten der DKR002a.

    Mit der DKR002b (Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische
    Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert) .
    ist das aber auch nicht mehr möglich.

    Man könnte glatt den Eindruck bekommen, es wird sehr großzügig pauschaliert.

    Herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten :rotate:

    aus dem herbstlichen Karlsbad

    P. Tarillion

    Liebes Forum,

    Ich bitte um Hilfe zu folgendem Kodierproblem der Wirbelsäulenchirurgie:

    Fall
    Patientin mit metastasiertem Mammakarzinom erleidet eine Paraplegie aufgrund von Wirbelsäulenmetastasen und wird osteosynthetisch versorgt.

    Gruppierung
    Wenn ich nach DKR 2003 das wichtige,weil OP induzierende Symptom
    Paraplegie als Nebendiagnose angebe, gelange ich in die DRG B60B Nicht akute Paraplegie/Tetraplegie mit oder ohne OR­Prozedur.

    Lasse ich (wider die DKR) die Paraplegie weg, gelange ich in die viel passendere DRG I09B Wirbelkörper­Fusion ohne äußerst schwere oder schwere CC, die mir auch ein mehr als doppeltes RG beschert.

    Hier die Kodes zum Nachvollziehen:

    HD C79.5
    ND C509
    (G82.24)

    Pozeduren 5-833.2
    5-834.4


    Was ist hier empfehlenswert?

    Mit herzlichen Grüßen an das engagierte Forum

    P. Tarillion
    Klinikum Karlsbad-Langensteinbach