Hallo Herr Selter,
Wenn man meint alles beachtet zu haben und der Grouper kommt doch zu einem anderen Ergebnis, dann fängt man an, alles anzuzweifeln. Aber Sie haben Recht, es müssen keine 24 Stunden dazwischen sein.
Liebe Grüße
Mariel
Hallo Herr Selter,
Wenn man meint alles beachtet zu haben und der Grouper kommt doch zu einem anderen Ergebnis, dann fängt man an, alles anzuzweifeln. Aber Sie haben Recht, es müssen keine 24 Stunden dazwischen sein.
Liebe Grüße
Mariel
Hallo Evangeline,
mir erging es ähnlich. Prüfe einfach noch mal alles nach, Punkt für Punkt. Die Dauer der Vakuumversiegelung nicht vergessen, dann prüfen ob wirklich 24 Stunden Abstand zwischen den \"bestimmten OR Prozeduren\" sind und daran denken, dass die Anlage oder der Wechsel der Vakuumtherapie im OP nicht mit zu den \"bestimmten OR Prozeduren\" zählen. Und wenn dann alles stimmt einfach prüfen, ob die Prozedur wirklich in der Liste der \"bestimmten OR Prozeduren ohne mäßig komplexe Eingriffe (Funktion KVB) (TAB-KVB-3)\" vorhanden ist. Dies war bei mir nicht der Fall.
Liebe Grüße
Mariel
Hallo Zabi,
wenn ein Kind geboren wird und innerhalb von 24 Stunden verlegt wird ist da die Z38.0 gerechtfertigt (und die Rechnung für die Versorgung des Säuglings im Kreisssaal wird bei der Mutter mit abgegolten). Die Kinderstation beim \"warten auf eine Pflegestelle oder Adoption\" gibt die Z76.2 als Hauptdiagnose bei einem gesunden Säugling an.
LG
Mariel
Hallo mhk,
HD T85.78 und Kodierempfehlung Nr. 193 beachten.
LG
Mariel
Hallo Schemmi,
HD M96.88, T84.5 sollte bei der geplanten Knie-TEP-Reinplantation nicht mehr gegeben sein.
LG
mariel
Hallo liebes Forum,
wenn aber das Kind geboren und die Mutter nach der Geburt Rhophylac verabreicht wird, kodieren wir Z29.1.
Liebe Grüße
Mariel
Hallo Attila,
die aktuelle Verweildauer geht nur über den Patient direkt, aber: man kann über den Reiter <Station> bei <Kontrolllisten> Stationsliste eingeben, dann auf <(gepl.) Entl.> doppelklicken und erhält die Patienten sortiert nach den geplanten Entlassungen. Eine Ampelfunktion erhält man, wenn man die Daten pflegt, das heisst: man gibt bei der Aufnahme die mVD per Anzahl der Tage ein, wenn der Patient dies erreicht hat prüft man noch einmal die aktuelle Situation und gibt dann die oGvD(-1) ein. Nun hat man eine Ampel (allerdings nur zwei Farben). Während die mVD blau ist, ist die oGvD giftgrün. (jedenfalls bei uns).
MfG
mariel
Hallo,
wenn aber keine Entzündung oder Ulzeration beschrieben ist, warum dann nicht I83.9 + I98.8*?
MfG
mariel
Hallo Herr Arntz,
wie wäre es mit M96.88?
MfG
mariel
Hallo Forum,
im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch § 275 (5) habe ich dazu gefunden: \"Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.\"
mfg
mariel