Beiträge von kodierer2905

    Hallo riol,

    das was Sie beschreiben ist aus meiner Sicht kein Altemeier, sondern eine Transtar-OP, bei der in der Regel ein deutlich längeres "Segment" reseziert wird. Dies müsste man doch auch in der Histo sehen. Eine exakte Definition wann man von einer Segmentresektion und wann von einer tubulären Resektion spricht gibt es wohl nicht, das zeigt sich doch auch, wenn man die Ausführungen von Herrn Bartkowski betrachtet, der von "mehr als drei bis vier einzelne Vollwandexzisionen" spricht. Dies ist aber auch beim Transtar nicht vergleichbar, da hier ja die Zirkumferenz in mehreren Schritten reseziert wird.
    In der Regel - und vielleicht würde hier eine Größenangabe des Präparates im OP oder der Histo helfen- handelt es sich um eine tubuläre Resektion.

    Gruß
    B.W.

    Hallo ET.gkv,

    der Kode heißt doch nur Spinal(kanal)stenose. Sie haben sicherlich Recht, dass dies in der Regel degenerativ bedingt ist. Aber wörtlich übersetzt bedeutet dies eine Enge im Spinalkanal; und das lag hier doch vor. Sowohl die M96.- als auch die T84.- sind so unspezifisch, dass man nicht mal weiß, dass das Problem im Bereich der WS liegt.
    Deshalb wäre für mich immer noch die M48.07 der spez. Kode

    Gruß
    B.W.

    Hallo,

    das ist aber die Kodierrichtlinie auf den Kopf gestellt.
    Hier wurde doch eine dorsaventrale Spondylodese BWK 12/LWK1 und zusätzlich eine dorsale Spondylodese BWK 11/12 gemacht und dann noch der Cage und die Instrumentation und die Spongiosaplastik.
    Die DKR sagte (früher) doch nur, dass dann hier nicht die Revision an der WS, sondern die Reoperation zusätzlich zu kodieren ist.

    Gruß
    B.W.

    Hallo,

    dazu gibt es doch eine Kodierrichtlinie:

    Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
    • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
    • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).
    • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

    Also kann die Inkontinenz nur kodiert werden, wenn sie andauert.

    Gruß
    B.W.

    Hallo,

    Sie müssen zunächst prüfen, ob das Medikament tatsächlich für die durchgeführt Therapie nicht zugelassen ist (Frage kommt auch häufiger bei teuren Medikamenten auch bei indikationsgerechter Verabreichung).
    Falls ja, dann ist eine Begründung erforderlich, warum in diesem Einzelfall keine Therapie mit zugelassenen Medikamenten möglich war; bzw. welche Studien eine Überlegenheit der durchgeführten Therapie nahelegen.
    Die behandelnden Ärzte müssten Ihnen dies begründen können.

    Gruß
    B.W.

    Hallo,

    die Begriffe der Symptome und der Manifestation hatte ich aus der DKR.
    Die Definition des Symptoms bzw. einer Erkrankung (Diagnose) nehmen wir aus dem Psyrembel:
    Symptom - Definition: Beschwerde, fassbares od. angegebenes Erkrankungszeichen
    Diagnose - Definition: Schlussfolgerung aus der Symptomkonstellation des Patienten i. S. einer Zuordnung zu bekannten Krankheitsbildern
    Natürlich ist damit nicht alles geklärt: was ist mit dem Aszites, dem Pleuraerguss, der Blutungsanämie,...
    Aber mit der Feststellung, dass ein ANV ein Symptom sei, tue ich mich wirklich schwer.

    Gruß
    B.w.