Guten Morgen,
es geht doch hier nicht um die Frage, was zu einer Palliativbehandlung gehört, sondern ausschließlich um die Frage, ob die Zeiten des Seelsorgers - der sehr häufig nicht vom Krankenhaus bezahlt wird - vom Krankenhaus abgerechnet werden können.
Mich wundert viel mehr die Entscheidung zu 558: nachdem der MDK in seiner Empfehlung schreibt, dass der Betrieb einer ECMO/ECLS eine spezielle Intervention ist und - nach meinem Verständnis damit bei der Ermittlung der Aufwandspunkte berücksichtigt werden kann - wurde jetzt entschieden, dass nur die Anlage der ECMO/ECLS zu berücksichtigen ist????
Gruß
B.W.