Beiträge von Alkug

    Hallo!

    Wir haben momentan mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, die eventuell damit zusammenhängen. So heißt es seitens des MDK:
    ...dass nicht gegen ein Gutachten Widerspruch eingelegt werden kann, sondern nur gegen eine leistungsgerechtliche Entscheidung der KK.

    Durch googeln fand ich folgende Aussage zu Gutachten im Allgemeinen:
    \"Gegen Gutachten kann man nicht widersprechen - nur gegen den daraus folgenden Verwaltungsakt.

    Bedeutet das nun, dass der MDK eigentlich gar nicht zu einem Zweitgutachten verpflichtet ist? Bzw. Wie kann man dagegen argumentieren?

    Hallo!

    Mich würde mal interessieren, ob es unter den G-AEP Kriterien (mit Ausnahme derer, die ohne Zusatzkriterium auskommen) eine Art Rangordnung gibt. Beispielsweise zählt bei der Überprüfung durch den MDK ein hoher Blutdruck mehr als akuter Verlust der Seh- und Hörfähigkeit.. etc?
    Ich kenne mich in der Medizin leider nicht besonders gut aus, weswegen ich kaum eine Einschätzung vornehmen kann.
    Ich wäre Ihnen über Ihre Meinungen/Erfahrungen sehr dankbar!

    A.K.