Hallo!
Wir haben momentan mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, die eventuell damit zusammenhängen. So heißt es seitens des MDK:
...dass nicht gegen ein Gutachten Widerspruch eingelegt werden kann, sondern nur gegen eine leistungsgerechtliche Entscheidung der KK.
Durch googeln fand ich folgende Aussage zu Gutachten im Allgemeinen:
\"Gegen Gutachten kann man nicht widersprechen - nur gegen den daraus folgenden Verwaltungsakt.
Bedeutet das nun, dass der MDK eigentlich gar nicht zu einem Zweitgutachten verpflichtet ist? Bzw. Wie kann man dagegen argumentieren?