Hallo zusammen,
hallo vascudoc!
(Eigentlich wollte ich mich aufgrund der letzten Bitte der Administration heraushalten, nun breche ich doch mit meinem Vorhaben...)
Zitat
Original von vascudoc:
Hallo Einsparungsprinz,
Verstehe ich Sie richtig, daß allein der bittende Kniefall vor einem Einsparungsprinzen der KK durch den einweisenden Arzt vorab darüber entscheiden kann, ob 1 Behandlungstag gnädig im Nachhinein gewährt wird oder aber \"4000.- € zum Fenster hinaus geblasen werden\" ?
Müßte heißen:
... ob ein 1 Behandlungstag aus unverdienter Güte im Nachhinein gewährt wird oder aber „4.000.- € in IHR(*) Krankenhausfenster hineingeblasen werden“?
(*) Habe mich bewußt entschieden, aus „ein“ „IHR“ zu machen, da ich hier im Forum in aller Regel nicht so ein wehementes weißes Allmachtsdenken ausmachen kann, wie Sie es gerade offenbaren.
Es gibt im Einzelfall Möglichkeiten, verwaltungsseitig Fälle mit vorhersehbarem Problempotenzial im Bereich primäre Fehlbelegung zu klären.
Ein „Kastendenken“, das einen aus Ihrer Sicht egal wie qualifizierten KK-Mitarbeiter trotz der Möglichkeiten seines verwaltungsseitigen Entscheidungsrahmens in besonderen Fällen von dem Prozess ausklammern soll, erschwert die Beziehungen miteinander nur unnötig.